Anwaltskanzlei für Verkehrsrecht beim Haydnplatz in Karlsruhe
Rechtsanwalt Joachim Seeger, Weberstr. 8, 76133 Karlsruhe
Telefon 0721 85111
Fax 0721 845966
E-mail ra-js-ka@t-online.de
Anwaltskanzlei für Verkehrsrecht beim Haydnplatz in Karlsruhe
Rechtsanwalt Joachim Seeger, Weberstr. 8, 76133 Karlsruhe
Telefon 0721 85111
Fax 0721 845966
E-mail ra-js-ka@t-online.de
Die Kanzlei befindet sich seit 1983 in der Karlsruher Weststadt unweit der Haltstelle "Kunstakademie/Hochschule" der Linie 3.
Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei sind im Bereich des Verkehrsrechts Unfallregulierungen und Bußgeldverfahren.
Unfallregulierung
Rechtsanwalt Joachim Seeger macht Ihre Schadenersatzansprüche aus einem unverschuldeten Verkehrsunfall gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers geltend.Er setzt Ihre Ansprüche im Bereich des Sachschadens (wie Reparaturkosten, Nutzungsausfall, merkantile Wertminderung) und Personenschadens (wie Schmerzensgeld, Verdienstausfall) außergerichtlich und falls erforderlich gerichtlich durch.
Die bei der Schadenregulierung anfallenden Rechtsanwaltskosten sind als adäquader Sachfolgeschaden vom Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu ersetzen.
Bußgeldverfahren
Rechtsanwalt Joachim Seeger überprüft die Rechtmäßigkeit des Bußgeldbescheids (z.B. bzgl. der Höhe der Geldbuße, Punkte in Flensburg, Fahrverbot, Verjährung) und die Möglichkeiten dagegen rechtlich vorzugehen. Sollten Sie geblitzt worden sein, überprüft der Anwalt anhand der ihm zustehenden Verfahrensakten ob das durchgeführte Messverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder Abstandsmessung fehlerfrei durchgeführt wurde.Bei Verdacht auf Messfehler wird er die erforderlichen Schritte einleiten, z.B. die Einholung eines Sachverständigengutachtens beantragen.
Hat der Mandant bzw. die Mandantin eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt diese nach den ARB die Rechtsanwaltskosten für die Verteidigung im Bußgeldverfahren.
Um Wartezeiten zu vermeiden wird gebeten, Termine telefonisch unter 0721 85111 zu vereinbaren.