Maik Barthel wurde 1973 in Burg bei Magdeburg geboren. Im Jahr 1993 nahm er das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bremen auf. Nach dem Grundstudium wechselte Herr Barthel an die Friedrich-Schiller-Universität Jena. Dort schloss er das Jura-Studium 1999 als einer der Jahrgangsbesten mit dem ersten juristischen Staatsexamen ab.
Maik Barthel wurde 1973 in Burg bei Magdeburg geboren. Im Jahr 1993 nahm er das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bremen auf. Nach dem Grundstudium wechselte Herr Barthel an die Friedrich-Schiller-Universität Jena. Dort schloss er das Jura-Studium 1999 als einer der Jahrgangsbesten mit dem ersten juristischen Staatsexamen ab.
Mit einem Graduiertenstipendium des Freistaats Thüringen ausgestattet arbeitete Herr Barthel anschließend an seiner Dissertation zum strafrechtlichen Thema “Die (Un-)Zumutbarkeit des erfolgsabwendenden Tuns”. Fertiggestellt und veröffentlicht wurde die Arbeit im Jahr der Promotion 2004. Das Buch ist erschienen im Tenea-Verlag und kann hier zum Lesen kostenlos heruntergeladen werden.
Das Rechtsreferendariat hatte Herr Barthel zwischenzeitlich im Landgerichtsbezirk Potsdam absolviert. Sogleich nach dem zweiten Staatsexamen beantragte der nunmehr auch promovierte Dr. iur. Barthel seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei der Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalt. Die Anwaltszulassung erhielt er am 23. Juni 2004.
Als Rechtsanwalt sammelte Herr Barthel erste Berufserfahrungen in einer Magdeburger Kanzlei, bevor er im Jahr 2006 eine Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Thomas Breiter aus Burg einging.
Das Spektrum der von den Rechtsanwälten Breiter & Dr. Barthel angebotenen Leistungen deckt den gesamten Beratungsbedarf sowohl von Privatleuten als auch von kleinen und mittleren Unternehmen, überwiegend im Vertragsrecht, Individualarbeitsrecht, Mietrecht und Gesellschaftsrecht, aber auch im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht ab.
Die Kanzleiräume liegen verkehrsgünstig in der Jacobistraße – einer Parallelstraße zur Fußgängerzone, unweit des Marktes. Von der Markt-Westseite sind es nur wenige Schritte bis zu dem Wohn- und Geschäftshaus Jacobistraße 25. Die Kanzleiräume sind, erreichbar durch die Hofeinfahrt, im Hinterhaus gelegen. Parkmöglichkeiten sind auf dem Hof vorhanden.
Beratungstermine können montags bis donnerstags von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 15.00 bis 18.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Freitags ist eine Terminabsprache für 09.00 bis 12.00 Uhr möglich. Bei Bedarf und nach Absprache steht Dr. Barthel auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten, für seine Kunden zur Verfügung. Er ist jederzeit offen für die Probleme der Rechtssuchenden und nimmt sich dieser kompetent an.
Die Kanzlei arbeitet mit zeitgemäßer EDV. Rechtsanwalt Dr. Maik Barthel ist direkt per Email erreichbar, die Adresse lautet: barthel@ra-breiter.de.
Dr. Barthel ist in zahlreichen Ehrenämtern aktiv. So ist er Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) sowie in dessen Arbeitsgemeinschaft Forum Junge Anwaltschaft. Ziel des Forums ist es, die Interessen junger Kollegen zu vertreten und ihre Fortbildung zu fördern. Darüber hinaus ist er Vorstandsmitglied im Magdeburger Anwaltverein, dem örtlichen Ableger des DAV. Im städtischen Handballverein ist Herr Barthel ebenfalls rechtsberatend tätig.
Rechtsanwalt Dr. Maik Barthel bearbeitet schwerpunktmäßig vertragsrechtliche Angelegenheiten im weitesten Sinne, insbesondere auf den Gebieten des Individualarbeitsrechts, Mietrechts und Gesellschaftsrechts. Daneben ist Dr. Barthel auch in Straf- und Bußgeldsachen ein fachkundiger Ansprechpartner und steht Ihnen im Bedarfsfall als versierter und erfahrener Verteidiger zur Seite. Beispielhaft kann Rechtsanwalt Dr. Maik Barthel seine Dienste in folgenden Situationen anbieten:
- Arbeitsrecht -
Bevor Sie ein Arbeitsverhältnis eingehen, können Sie Rechtsanwalt Dr. Barthel damit betrauen, Ihren Arbeitsvertrag zu gestalten oder zu überprüfen. Der Jurist berät und vertritt Sie auch im Kündigungsschutzrecht. Sofern Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung, Änderungskündigung oder gar eine betriebsbedingte Kündigung erhalten haben, ist es generell zu empfehlen, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen. In einem solchen Fall können Sie von Herrn Dr. Barthel die Klärung der Rechtslage hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten erwarten. Bei mangelnder sozialer Rechtfertigung Ihrer Kündigung wird er beispielsweise eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht für Sie erheben.
Ein gleichfalls kompetenter Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Dr. Barthel bei Themen wie Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeitsverhältnis, Betriebsübergang, Verbraucherschutz, Arbeitszeugnis, Betriebsrat, Urlaub, Arbeitszeit et cetera. Herr Dr. Barthel steht Ihnen mit seinem Fachwissen bei Abmahnung, Mutterschutz oder Urlaubsanspruch auch im Insolvenzverfahren zur Seite. Zudem gehört die Durchsetzung von Lohnansprüchen oder Ansprüchen auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie Abfindung zu seinem Fachbereich.
Durch die neuere Gesetzgebung (Hartz I bis Hartz IV) haben sich insbesondere auf dem Gebiet des Sozialrechts für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine große Anzahl von Pflichten und damit möglichen Fehlern ergeben, die eine kompetente Beratung nahezu unumgänglich machen, um schwerwiegende wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden. Herr Dr. Barthel berät zudem bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses: ordentliche und außerordentliche Kündigung, Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG), Sonderkündigungsschutz, Mutterschutz und Elternzeit, Schwerbehindertenschutz, Schutz betrieblicher Funktionsträger. Auch in Hinblick auf eine mögliche Abfindungszahlung prüft er Ihr Arbeitszeugnis und Ihre Arbeitspapiere oder etwaige Ansprüche gegen die Agentur für Arbeit.
- Mietrecht -
Ein weiterer Schwerpunkt des Juristen ist das Mietrecht. Immer wieder liegen die Angelegenheiten im Mietrecht nicht so klar, wie die Betroffenen in ihrem Missbehagen annehmen. Aufgrund dessen führen Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern immer wieder zu langen juristischen Auseinandersetzungen. Ebenso wenig eindeutig und greifbar sind manchmal die Urteile. Folglich häufen sich unerwartet hohe Kosten an. Nur wer vorsorgt und versierte juristische Beratung annimmt, ist da auf der sicheren Seite. Falls Sie Fragen zu diesem Rechtsgebiet haben, so vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit Rechtsanwalt Dr. Maik Barthel. Ziel seiner Rechtsberatung ist die vorausschauende, qualifizierte und zielorientierte Mandatsbearbeitung.
Das Mietrecht regelt unter anderem die Rechte und Pflichten des Mieters (Art und Umfang des Gebrauchs, Instandhaltung, Verbesserung und Aufwandsersatz, Lasten, Abgaben und Betriebskosten, Mietzins, Vertragsübernahme und Zinsanhebung), die Rechte und Pflichten des Vermieters sowie die Beendigung des Bestandverhältnisses (Kündigung, außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, das heißt fristlose Kündigung). Rechtsanwalt Dr. Barthel berät Vermieter und Mieter zu Mietvertrag, Kündigung und Aufhebungsvereinbarung. Er vertritt zudem außergerichtlich und gerichtlich Hausverwaltungen bei Auseinandersetzungen mit Mietern sowie Mieter und Vermieter, auch im Zusammenhang mit einer Modernisierung und Modernisierungsankündigung.
Durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Mietrecht haben sich in den letzten Jahren zahlreiche bis dahin übliche Mietvertragsbestimmungen (zum Beispiel Schönheitsreparaturen) als unwirksam herausgestellt. Informationen hierüber erhalten die Betroffenen wenn überhaupt eher am Rande. Wollen Sie aber nicht nur auf einem vermeintlich rechtlich sicheren Standpunkt stehen und legen Sie Wert darauf, eine zutreffende Einschätzung Ihres Falles zu erhalten, gibt Ihnen Rechtsanwalt Dr. Barthel den gewünschten Rückhalt. Auch in sonstigen Fragen zu diesem Rechtsgebiet steht Ihnen Herr Dr. Barthel gern Rede und Antwort. Für eine sorgfältige Bearbeitung Ihres Anliegens vereinbaren Sie bitte einen Termin zum Beratungsgespräch.
- Gesellschaftsrecht / Vertragsrecht -
Im Gegensatz zu manch anderen Rechtsgebieten ist der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit im Gesellschaftsrecht nicht die forensische, sondern die beratende und gestaltende Tätigkeit. Der Kunde, der unternehmerisch tätig ist oder werden wird, will bestimmte wirtschaftliche Interessen gewahrt sehen. Diese Interessen rechtssicher in Vertragswerke mit einzubinden, ist eine höchst anspruchsvolle Aufgabe, die Vertrauen bildet und voraussetzt.
In diesem Sinne betreut Rechtsanwalt Dr. Maik Barthel seine Mandanten angefangen von elementaren gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen bis zu den alltäglichen Rechtsfragen seiner Unternehmenskunden. Dazu prüft und erstellt Dr. Barthel insbesondere auch Vertragstexte und Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Durch die enge Kooperation mit einem Notar kann die Kanzlei Ihnen auch die Beurkundung entsprechend formbedürftiger Urkunden vermitteln.
- Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht -
Ferner berät und vertritt Sie Rechtsanwalt Dr. Barthel im Strafrecht. Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen.
In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Rechtsanwalt Dr. Barthel ist Ihnen hier mit seinem fundierten Wissen und seiner umfangreichen Prozesserfahrung behilflich.
Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten erfolgt vorwiegend durch Verhängung eines Bußgeldes, dessen Höhe sich nach den Vorschriften des Gesetzes oder der Verordnung richtet, wogegen verstoßen wurde, ansonsten nach dem allgemeineren Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG). Es gibt ferner spezielle Straftatbestände, die ein normwidriges Handeln im Straßenverkehr unter Strafe stellen. Diese verkehrsspezifischen Straftatbestände sind zum Teil in Spezialgesetzen wie dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVersG), Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO), Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) oder Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt.
Bei der Verteidigung in Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen geht es in erster Linie darum, von einem verhängten Fahrverbot herunterzukommen oder Punkte in Flensburg zu vermeiden. Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen. Unfallregulierungen gehören bei Rechtsanwalt Dr. Barthel ebenso zum Alltagsgeschäft wie Verteidigungen in Bußgeldverfahren. Sofern Ihnen ein Verstoß zur Last gelegt wird, der meist mit einem Bußgeldbescheid oder einer Anklage durch die Strafverfolgungsbehörde einhergeht, ist es Ihnen zu empfehlen, Dr. Barthel rechtzeitig als Rechtsbeistand zu konsultieren.