Jochen Hoos wurde 1970 in Neustadt an der Weinstraße geboren. Nach dem Wehrdienst studierte er von 1991 bis 1996 an der Universität Mannheim Rechtswissenschaften. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte er im Landgerichtsbezirk Landau in der Pfalz. Von 1998 bis 2000 war er als zugelassener Rechtsanwalt zunächst in einer Kanzlei in Bad Dürkheim tätig, bevor er zur Kanzlei Ruppel & Coll. wechselte. 2007 wurde er dort Partner. Im Jahr 2004 absolvierte er erfolgreich den Fachanwaltslehrgang für Strafrecht. Herr Hoos spricht gut Englisch und Französisch, die er bei bedarf als Korrespondenzsprachen anwenden kann.
Jochen Hoos wurde 1970 in Neustadt an der Weinstraße geboren. Nach dem Wehrdienst studierte er von 1991 bis 1996 an der Universität Mannheim Rechtswissenschaften. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte er im Landgerichtsbezirk Landau in der Pfalz. Von 1998 bis 2000 war er als zugelassener Rechtsanwalt zunächst in einer Kanzlei in Bad Dürkheim tätig, bevor er zur Kanzlei Ruppel & Coll. wechselte. 2007 wurde er dort Partner. Im Jahr 2004 absolvierte er erfolgreich den Fachanwaltslehrgang für Strafrecht. Herr Hoos spricht gut Englisch und Französisch, die er bei bedarf als Korrespondenzsprachen anwenden kann.
Durch seine Mitgliedschaft im Deutschen Anwaltsverein (DAV) und in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV ist Herr Hoos immer auf dem neusten Stand von Rechtsprechungen und Gesetzesänderungen. An seinem beruf schätzt er den Umgang mit Menschen und die Möglichkeit, diesen in Notlagen juristisch zu helfen.
Rechtsanwalt Jochen Hoos berät und vertritt Sie vornehmlich im Strafrecht, Bußgeldrecht, Verkehrsrecht und allgemeinen Zivilrecht.
Ein Schwerpunkt des Juristen ist das Strafrecht, insbesondere Jugendstrafrecht und Steuerstrafrecht. Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, wie zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag und Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit der Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.
Als Verteidiger im Steuerstrafrecht ist Rechtsanwalt Hoos in erster Linie berufen, die Rechte des Beschuldigten zu wahren und die zu dessen Gunsten sprechenden Gesichtspunkte geltend zu machen. Der Vorwurf der Steuerhinterziehung oder einer leichtfertigen Steuerverkürzung wird heutzutage schnell erhoben. Aus diesem Grund bedarf es schnell fachkundigen Rates und qualifizierter Verteidigung. Ein Schwerpunkt im Strafrecht ist ferner das Kindstrafrecht und Jugendstrafrecht. Das Jugendstrafrecht ist ein Sonderstrafrecht in materieller und verfahrensmäßiger Hinsicht für junge Täter. Rechtsgrundlage ist das Jugendgerichtsgesetz (JGG). Im Vergleich zum Erwachsenenstrafrecht unterscheidet es sich insbesondere dadurch, dass es ein Erziehungsstrafrecht ist. Es geht dabei nicht so sehr um Strafe im Sinne von Sühne, sondern vielmehr um die erzieherische Resozialisation. Als Folgen der Tat kommen insbesondere Erziehungsmaßregeln in Betracht: beispielsweise Weisungen (Täter-Ofer-Ausgleich), Verwarnung, Auflagen oder Jugendarrest. Über die jugendlichen Täter entscheiden die Jugendrichter, und zwar der Amtsrichter als Jugendrichter, das Jugendschöffengericht (Schöffengericht) und die Jugendkammer (Strafkammer).
Die kompetente Regulierung von Verkehrsunfällen unter Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung ist seit Jahren ein Hauptschwerpunkt von Rechtsanwalt Hoos. Das Verkehrsrecht erstreckt sich auch auf die Vertretung der rechtlichen Interessen im Bußgeldverfahren und im Verkehrsstrafverfahren. Im zivilrechtlichen Bereich geht es vorwiegend um die Problembereiche Sachschaden und Personenschaden. Der Sachschaden beinhaltet Gebiete wie Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten, Totalschadenregulierung sowie den sogenannten Reparaturfall. Im Reparaturfall kann beispielsweise eine konkrete Abrechnung unter Vorlage einer Werkstattrechnung erfolgen, oder auch die Abrechnung auf Gutachterbasis bzw. Kostenvoranschlagsbasis. Die Regulierung des Personenschadens beinhaltet Schmerzensgeldbezifferung, die Geltendmachung von Verdienstausfallschaden, was insbesondere bei selbstständigen äußerst problematisch sein kann. Bei schweren Verletzungen bleiben oft dauerhafte Beeinträchtigungen zurück, welche bei der Regulierung in der Form des sogenannten Zukunftsschadens zu berücksichtigen sind. Ein weiteres Betätigungsfeld im Bereich des Personenschadens ist der sogenannte Haushaltsführungsschaden und natürlich auch die Behandlungskosten.
Das Verkehrsrecht beinhaltend aber auch die Regelungen zu Alkoholfahrten, Fahrten unter Drogeneinfluss und die damit zusammenhängende medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Hier hat der Verkehrsteilnehmer mit Sanktionen wie Fahrverbot oder Führerscheinentzug zu rechnen. Gleiches gilt beim Ansammeln von zu vielen Punkten in der Verkehrsünderkartei in Flensburg. Die sachlich fundierte Beratung und Vertretung erfordert gleichermaßen Kenntnisse in den Rechtsgebieten Zivilrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht und im Bereich der Fahrerlaubnisverordnung. Selbstredend wird Rechtsanwalt Hoos in diesem Bereich auch als Strafverteidiger für Sie tätig.
Rechtsanwalt Jochen Hoos hat sich darüber hinaus auch auf das allgemeine Zivilrecht spezialisiert und zeichnet sich durch umfangreiche Erfahrung und Praxis aus. Hierunter fallen insbesondere Fragen und Probleme aus den Bereichen Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Gewährleistungsrecht und Schadensersatzrecht. Herr Hoos bietet Ihnen eine umfassende und gewissenhafte Rechtsberatung bei den Vertragsverhandlungen ebenso wie bei allen anderweitigen Rechtsstreitigkeiten.