Rechtsanwalt Bert Bossin gründete seine Einzelkanzlei 2003 in Kleinmachnow. Er arbeitet mit den Steuerberatern Dr. Ulrich Bossin und Hans Bossin in Bürogemeinschaft.
Rechtsanwalt Bert Bossin gründete seine Einzelkanzlei 2003 in Kleinmachnow. Er arbeitet mit den Steuerberatern Dr. Ulrich Bossin und Hans Bossin in Bürogemeinschaft.
Die Räume der Kanzlei Bossin sind im Geschäftshaus am Puschkinplatz. Im Kanzleiumfeld gibt es ausreichend kostenfreie Parkplätze. Des Weiteren ist die Haltestelle “Haecklstraße” der Buslinien in Richtung Berlin-Zehlendorf oder Teltow direkt vor dem Kanzleigebäude.
Beratungstermine können montags bis freitags von 09.00 bis 18.00 Uhr mit dem Sekretariat oder Herrn Bossin persönlich vereinbart werden. Bei Bedarf und nach Vereinbarung können die Termine auch außerhalb dieser Zeiten und vor Ort beim Mandanten liegen.
Rechtsanwalt Bossin legt großen Wert auf eine persönliche und eine fachlich qualifizierte Betreuung seiner Mandanten. Bei Bedarf kann die Kanzlei Bossin dabei auf Kontakte zu einem Berliner Notar sowie zu Sachverständigen aus den Bereichen Bau und Kfz zurückgreifen.
Bert Bossin wurde 1971 in Berlin geboren. Er absolvierte sein Studium der Rechte an der Georg-August-Universität Göttingen und leistete das darauffolgende Rechtsreferendariat im Landgerichtsbezirk Potsdam. Herr Bossin wurde 2001 zur Anwaltschaft zugelassen. Vor der Gründung seiner eigenen Kanzlei 2003 war er zunächst als angestellter Rechtsanwalt für eine Potsdamer Rechtsanwaltkanzlei tätig.
Rechtsanwalt Bert Bossin berät und vertritt Sie im Arbeitsrecht, Baurecht, Architektenrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht.
Viele arbeitsrechtliche Streitigkeiten betreffen beispielsweise Lohnforderung und Gehaltsforderung, Leistung von Überstunden und ihre Bezahlung, Haftung des Arbeitnehmers für von ihm verursachte Schäden, betriebliche Altersversorgung, Änderung und Verschlechterung von Arbeitsbedingungen (Versetzung, Gehaltskürzung, Zuweisung neuer Aufgaben im Rahmen des Direktionsrechts), Kündigung oder Änderungskündigung. In Rechtsanwalt Bert Bossin steht Ihnen als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber für alle Fragen rund um das Arbeitsverhältnis jederzeit ein kompetenter Partner zur Verfügung.
Das private Baurecht ist eine vielfältige, komplexe und technisierte Rechtsmaterie. Es steht im Schnittstellenbereich von Recht und Technik und umfasst die gesamten Beziehungen zwischen dem Bauherrn, dem Architekten, dem Statiker, den Sonderfachleuten sowie den Bauunternehmern und Bauhandwerkern. Neben der Kenntnis der Gesetzesnormen, der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und der einschlägigen Rechtsprechung sind Kenntnisse typischer Abläufe und Schwachstellen im Baubereich und der daraus resultierenden wirtschaftlichen Interessenlagen unverzichtbar. Entsprechend dem zeitlichen Ablauf eines Bauvorhabens unterstützt Rechtsanwalt Bert Bossin seine Mandanten bei der Anbahnung und Gestaltung von Bauvertrag, Architektenvertrag, Generalunternehmervertrag, Pauschalpreisvertrag, Nachunternehmervertrag, ARGE-Vertrag et cetera und wirkt bei Vertragsverhandlung und Vertragsabschluss mit. Des Weiteren unterstützt der Jurist seine Mandanten im Zuge der Bauausführung bei allen anstehenden rechtlichen Problemkreisen wie Mängel am Bauwerk, überhöhte Werklohnforderung, unberechtigte Werklohnkürzung, Behinderung, Abnahmestreitigkeit oder Verzug bei der Fertigstellung und daraus resultierende Vertragsstrafen.
Im oft mit dem Baurecht verbundenen Architektenrecht und Ingenieurrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Bert Bossin Architekten, Ingenieure und Bauherren beispielsweise bei:
Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Verkehrsrecht. Erfahrungsgemäß erzielen Unfallgeschädigte, die sich durch einen Anwalt vertreten lassen, regelmäßig einen deutlich höheren Schadenersatz als Geschädigte, die eine Regulierung selbst in die Hand nehmen. Die Versicherer sind zudem dazu übergegangen, mit den Geschädigten unmittelbar nach einem Unfallereignis in Kontakt zu treten. Dadurch entsteht bei den Geschädigten der Eindruck, der Haftpflichtversicherer des Unfallgegners handele auch in Ihrem Interesse. Davon kann aber oftmals keine Rede sein. Es empfiehlt sich daher, unmittelbar nach einem Verkehrsunfall einen Rechtsanwalt auszusuchen, der sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert hat. Rechtsanwalt Bossin hilft Ihnen, die Haftungsfrage kompetent zu beurteilen, um zu wissen, welche Schadenpositionen Ihnen als Geschädigten im Einzelfall zustehen und wie Sie diese gegenüber der Versicherung des Unfallgegners erfolgreich durchsetzen. Werden Sie verdächtigt, einen Verkehrsunfall verursacht oder sonst gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen zu haben, wird gegen Sie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren oder Strafverfahren eingeleitet. Bert Bossin führt für Sie das Verfahren bei der zuständigen Bußgeldstelle und verteidigt Sie erforderlichenfalls bei Gericht.
Das Mietrecht beinhaltet das Wohnraummietrecht sowie das gewerbliche Mietrecht (Gewerbemietrecht). Rechtsanwalt Bert Bossin berät und vertritt dabei sowohl Vermieter als auch Mieter. Er unterstützt Sie kompetent bei allen Fragestellungen und Problemen, die von der Begründung bis zur Beendigung eines Mietverhältnisses auftreten können. Regelmäßig beziehen sich seine Mandate auf folgende Bereiche: Mietvertrag, Pachtvertrag, Vertragsprüfung, Vertragsentwurf, Zeitmietvertrag, Mietkaution, Mieterhöhung, Modernisierung, Mangel, Gutachten, Beweisverfahren, Mietminderung, Mängelbeseitigung, Schönheitsreparaturen, Betriebskosten, Miete, Pacht, Zahlungsverzug, ordentliche Kündigung, Eigenbedarf, fristlose Kündigung, Kündigungsfrist, Widerspruch, Sozialklausel, Mieterschutz, Räumungsklage, Zahlungsklage, Mietprozess, Endrenovierung, Schadensersatz (auch: Schadenersatz), Zwangsvollstreckung, Räumung, Räumungsschutz oder Zwangsräumung.
Das Wohnungseigentumsrecht ist im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Dieses regelt die Rechtsverhältnisse zwischen den Wohnungseigentümern untereinander sowie zwischen dem Wohnungseigentümer und Dritten, wie insbesondere dem Bauträger, den Handwerkern, Dienstleistern et cetera sowie vor allem auch dem Hausverwalter. Der häufigste Streit im Wohnungseigentumsrecht entsteht um:
Beim Wohnungseigentumsrecht handelt es sich um eine Spezialmaterie, für die an den Gerichten in der Regel eine besondere Abteilung eingerichtet ist, die Abteilung für Wohnungseigentumssachen. Die spezielle Materie erfordert kompetenten Rat von einem Anwalt, dessen Tätigkeitsschwerpunkt das Wohnungseigentumsrecht ist. Wenden Sie sich daher rechtzeitig an Rechtsanwalt Bert Bossin.