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Thomas Weiß

Thomas Weiß

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
  • Englisch
  • Russisch
Übersicht

Thomas Weiß wurde 1966 in Brehna geboren. Er studierte an der Humboldt-Universität Berlin Jura. Vor der Zulassung zur Anwaltschaft 1994 war er drei Jahre als Syndikusanwalt eines mittelständischen Unternehmens beschäftigt. Rechtsanwalt Thomas Weiß absolvierte zusätzlich Lehrgänge für Buchhaltung und Finanzierung sowie für objektiv-hermeneutische Sozialforschung. Der Jurist spricht gut Englisch und Russisch. Rechtsanwalt Thomas Weiß berät und vertritt seine Mandanten im Unternehmensrecht, Straßenverkehrsrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht und Mietrecht.

Thomas Weiß berät zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:
  • Arbeitsrecht
  • Familienrecht
  • Handelsrecht
  • Mietrecht
  • Verkehrsrecht
Fachgebiete

Thomas Weiß wurde 1966 in Brehna geboren. Er studierte an der Humboldt-Universität Berlin Jura. Vor der Zulassung zur Anwaltschaft 1994 war er drei Jahre als Syndikusanwalt eines mittelständischen Unternehmens beschäftigt. Rechtsanwalt Thomas Weiß absolvierte zusätzlich Lehrgänge für Buchhaltung und Finanzierung sowie für objektiv-hermeneutische Sozialforschung. Der Jurist spricht gut Englisch und Russisch. Rechtsanwalt Thomas Weiß berät und vertritt seine Mandanten im Unternehmensrecht, Straßenverkehrsrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht und Mietrecht.

Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Verkehrsrecht durch Thomas Weiß erstreckt sich über das Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht. Innerhalb des Zivilrechts geht es vorwiegend um die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Das können neben dem Fahrzeugschaden auch weitergehende Schäden sein wie der Nutzungsausfall, die Wertminderung und Mietwagenkosten. Zudem geht es darum, einen durch Verkehrsunfall erlittenen Personenschaden in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern geltend zu machen und durchzusetzen. Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Dem betroffenen Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen und Einspruch dagegen einzulegen. Einige Handlungen im Straßenverkehr wertet der Gesetzgeber nicht als bloße Ordnungswidrigkeiten, sondern als Straftaten, so zum Beispiel Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Auch ein Mandant, der ein Problem hat, bei dem Straf- und Verkehrsrecht zusammentreffen, wird von Herrn Weiß kompetent beraten und betreut.

Im Eherecht und Familienrecht steht Thomas Weiß seinen Mandanten bei allen Problemen in Zusammenhang mit einer Trennung oder Scheidung zur Seite. Eheschließung, Abstammungsrecht und Kindschaftsrecht gehören gleichermaßen hierzu, auch wenn überwiegend Scheidung, Unterhaltsauseinandersetzung sowie Zugewinnausgleichsregelung und Vermögensauseinandersetzung begleitet werden. Die wirtschaftliche Scheidung, also die Regelung aller Probleme durch Vertrag als Ergebnis eines professionellen Konfliktmanagements, spart Zeit und Kosten und nicht zuletzt auch Ärger und Nerven. Sofern dies auf Grund der familiären Beziehungen einmal nicht gelingen sollte, steht Rechtsanwalt Weiß seinen Mandanten mit Professionalität und Durchsetzungsvermögen bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zur Seite. Das Erwirken und die Abänderung von Unterhaltstiteln setzt der Jurist mit Nachdruck durch, ebenso wie die Vollstreckung aus denselben.

Das Arbeitsrecht ist gesetzlich nur unvollständig geregelt — und dabei auch noch in einer kaum übersehbaren Anzahl von Einzelgesetzen verstreut. Hinzu kommt, dass die Rechtsprechung aufgrund dieser nur unvollständigen gesetzlichen Vorschriften eigene Grundsätze im Arbeitsrecht aufgestellt hat. Seit 2003 sind in den §§ 105 bis 110 der Gewerbeordnung allgemeine arbeitsrechtliche Grundsätze normiert. Die Gewerbeordnung enthält Regelungen zur Gestaltung des Arbeitsvertrages, zum Weisungsrecht des Arbeitgebers, zu Berechnung, Zahlung und Abrechnung des Arbeitsentgelts, zum Arbeitszeugnis und zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot. Im Weiteren sind das Arbeitszeitgesetz, das Teilzeitgesetz und Befristungsgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, Bundesurlaubsgesetz sowie das Bürgerliche Gesetzbuch zu berücksichtigen. Um einen Überblick über arbeitsrechtliche Dinge zu erhalten, nehmen Sie die kompetente Hilfe durch Rechtsanwalt Thomas Weiß in Anspruch, vor allem dann, wenn es um Abmahnung, Kündigung oder Aufhebungsvertrag geht. Für weitere Informationen oder eine individuelle Beratung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung steht Ihnen Herr Weiß nach entsprechender Terminsvereinbarung gern zur Verfügung.

Das Mietrecht hat überwiegend die Regelung der Rechtsverhältnisse der Vertragsparteien bei Wohnraummiete und Gewerberaummiete mit den daraus resultierenden wechselseitigen Rechten und Pflichten der Vertragsparteien zum Gegenstand. Zu den Aufgaben von Thomas Weiß gehört hier die Durchsetzung und Geltendmachung von Mietzinszahlungsansprüchen des Vermieters, die Geltendmachung von Mietminderung aufgrund von Mängeln des Mietobjektes mit den daraus resultierenden Rechtsfolgen, der Ausspruch einer Kündigung, die Durchsetzung des Räumungsanspruches mittels gerichtlicher Räumungsklage, die Beratung beim Abschluss eines Mietvertrages sowie nach Beendigung des Mietverhältnisses die Geltendmachung und Durchsetzung der wechselseitigen Rechte der Mietvertragsparteien.

Spezialitäten

Einen Bereich mit ständig zunehmendem Regelungsbedarf stellt das Unternehmensrecht dar. Zu den Aufgaben des Unternehmensrechts zählen zum Beispiel die unternehmensrechtliche und die gesellschaftsrechtliche Beratung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Die Beratung einer GmbH ist für den richtigen und erfolgreichen Einsatz des Kapitals erheblich. Fragen zur Gestaltung der Satzung, Kapitalaufbringung, Kapitalerhaltung, zu Gesellschafterversammlung und Organstellung sowie etwa zum Anstellungsverhältnis eines Geschäftsführers bedürfen ebenso einer korrekten Beantwortung wie Fragen zum Ausscheiden und Abfinden von Gesellschaftern oder zur Haftung der Gesellschafter in einer Vorgründungsgesellschaft oder Vor-GmbH.

Ziel der unternehmensrechtlichen Beratung ist es, vorausschauend tätig zu sein, um langwierige gerichtliche und außergerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Ebenso geht es darum, Firmen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben beratend zur Seite zu stehen. Die Gestaltung von klaren und rechtssicheren Vertragsklauseln in Form von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder als Individualvereinbarung ist die Grundvoraussetzung, um das Risiko späterer Streitigkeiten zu minimieren. Lässt sich der Streit nicht mehr vermeiden, werden von Rechtsanwalt Thomas Weiß Strategien zur Streitbeilegung entwickelt. Zum Beratungs- und Handlungsspektrum zählen ferner Namensschutz und Firmenschutz, Schutz von Produkten und Ideen sowie die Zulässigkeit von Werbemaßnahmen.

Außerberufliche Engagements

Rechtsanwalt Weiß arbeitet als Dozent an der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Berlin. Dabei vermittelt er Grundlagen für das Management in Autohäusern (Rechtsgrundlagen des Automobilmanagements — Gruppenfreistellungsverordnung, Europarecht).

Herr Rechtsanwalt Weiß ist Mitglied der IG Kaiserdamm Berlin, Wirtschaftsberater des GC Grün-Weiß Wolfen e.V. und unterstützt Künstler in Radebeul.

Kontakt

Weiß & Küchler

Prenzlauer Promenade 153B
13189 Berlin
Pankow
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Telefax: 
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