Seit dem Jahr 2000 ist Rechtsanwalt Dr. Konrad Schmidt Partner der Rechtsanwaltskanzlei Compart und Schmidt. Herr Schmidt bietet eine umfassende rechtliche Beratung und Prozessvertretung zum einen im Bankrecht und Handelsvertreterrecht, zum anderen im Strafrecht, insbesondere im Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht. Neben Privatleuten gehören auch mittelständische und große Unternehmen zu seinem Mandantenstamm.
Seit dem Jahr 2000 ist Rechtsanwalt Dr. Konrad Schmidt Partner der Rechtsanwaltskanzlei Compart und Schmidt. Herr Schmidt bietet eine umfassende rechtliche Beratung und Prozessvertretung zum einen im Bankrecht und Handelsvertreterrecht, zum anderen im Strafrecht, insbesondere im Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht. Neben Privatleuten gehören auch mittelständische und große Unternehmen zu seinem Mandantenstamm.
Die Kanzleiräume liegen zentral in Mannheim direkt gegenüber dem Kongresszentrum Rosengarten und in unmittelbarer Nähe zum Wasserturm am Friedrichsplatz. Mandanten mit Pkw können die Tiefgarage unter dem Kongresszentrum nutzen. Auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist die Kanzlei gut erreichbar.
Beratungstermine können von montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr mit Herrn Schmidt persönlich oder dem Sekretariat vereinbart werden. Termine sind bei Bedarf und nach Vereinbarung auch außerhalb der Bürozeiten sowie vor Ort beim Mandanten möglich.
Konrad Schmidt wurde 1962 in Mannheim geboren. Er studierte an der Universität in Mannheim Rechtswissenschaften und absolvierte das anschließende Referendariat in Karlsruhe. Seit seiner Zulassung zum Rechtsanwalt im Jahr 1994 arbeitete Herr Schmidt zunächst als angestellter Rechtsanwalt in der Kanzlei Compart, bevor er dort im Jahr 2000 Partner wurde und sich die Kanzlei dadurch zu der heutigen Sozietät Compart und Schmidt erweiterte. Bei Bedarf betreut Rechtsanwalt Dr. Konrad Schmidt seine Mandanten auch auf Englisch.
Dr. Konrad Schmidt ist Fachanwalt für Strafrecht und Steuerrecht.
Die Bezeichnung "Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Das Strafrecht ist ein Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Dr. Konrad Schmidt. Als Strafverteidiger vertritt er die Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Wird Ihnen eine Straftat wie zum Beispiel Diebstahl, Hehlerei oder Körperverletzung vorgeworfen, können Sie sich vertrauensvoll an Herrn Schmidt wenden.
Rechtsanwalt Konrad Schmidt ist insbesondere auch im Bereich Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht Ihr kompetenter Ansprechpartner.
Im Steuerstrafrecht gelten im Gegensatz zum sonstigen Strafrecht eine Vielzahl von speziellen Vorschriften und Besonderheiten. Eine professionelle Vertretung ist hier unbedingt geboten. Das Ziel ist oft die Vermeidung der Hauptverhandlung, soweit schon ein Ermittlungsverfahren läuft, ansonsten die Vermeidung des Strafverfahrens und Ermittlungsverfahrens überhaupt. In Betracht kommt dabei auch die strafbefreiende Selbstanzeige, als Königsweg zur Behebung von Problemen mit dem Steuerstrafrecht im Frühstadium. Die Verteidigung im Steuerstrafverfahren bedeutet immer auch die Klärung der Probleme im Steuerrecht, zum Beispiel bei einer Steuerschätzung. Des Weiteren berät Konrad Schmidt beispielsweise zu Maßnahmen gegen Denunziation, bei Gefahr von anonymen Anzeigen Missgünstiger, sogenannten “Windhundverfahren” oder zum Amnestiegesetz (StraBEG) sowie zu den Folgen fehlerhafter Anträge.
Auch im Wirtschafsstrafrecht bietet Rechtsanwalt Dr. Konrad Schmidt eine umfassende und effektive Beratung und Verteidigung in allen Bereichen. Die bisherigen Schwerpunkte der Tätigkeit im Wirtschaftsstrafrecht beinhalteten Strafvorwürfe wie Steuerhinterziehung und Abgabenhinterziehung, Untreue, Unterschlagung, Veruntreuung von Arbeitsentgelten, Insolvenzverschleppung, Bankrott, Verletzung der Buchführungspflicht (Bilanzierung), Betrug, Korruption, Angestelltenbestechung und diverse Straftaten im Bankrecht und Wertpapierhandel, insbesondere Verstöße gegen das Geldwäschegesetz und die Insiderrichtlinien, aber auch die oft mit empfindlichen Bußgeldern geahndete Ordnungswidrigkeiten, insbesondere aus dem steuerlichen und gewerberechtlichen Bereich.