Die Kanzlei des Rechtsanwalts David Tischer in Hohen Neuendorf (Ortsteil Bergfelde) wurde 2006 gegründet und zeichnet sich durch die besondere Nähe zu den Mandanten aus. Eine individuelle und persönliche Beratung bilden dabei die Ausgangsbasis für eine zufriedenstellende Bearbeitung Ihres speziellen Rechtsproblems. Hierzu gehören auch der vertrauensvolle Umgang mit Ihren Informationen sowie die Einsatzbereitschaft, für Sie als Mandanten das Beste erreichen zu wollen.
Die Kanzlei des Rechtsanwalts David Tischer in Hohen Neuendorf (Ortsteil Bergfelde) wurde 2006 gegründet und zeichnet sich durch die besondere Nähe zu den Mandanten aus. Eine individuelle und persönliche Beratung bilden dabei die Ausgangsbasis für eine zufriedenstellende Bearbeitung Ihres speziellen Rechtsproblems. Hierzu gehören auch der vertrauensvolle Umgang mit Ihren Informationen sowie die Einsatzbereitschaft, für Sie als Mandanten das Beste erreichen zu wollen.
Die Praxis zeigt, dass vor Gericht gefundene Ergebnisse für die Beteiligten vielfach nicht zu befriedigenden und dauerhaften Ergebnissen führen. Oft liegt daher in ei-nem außergerichtlichen Vergleich ein größerer Grad an Fairness. Durch gezielte, auf Ihre Vorstellungen abgestimmte Verhandlungen lassen sich so Zeit, Kosten und Nerven sparen. Dies kann gerade in Anbetracht der zumeist langen Prozessdauer von Vorteil sein.
Das breite Spektrum der von der Kanzlei Tischer angebotenen Leistungen deckt den gesamten Beratungsbedarf des Privatbereichs im Familienrecht, Betreuungsrecht, Strafrecht, allgemeinen Zivilrecht und Öffentlichen Rechts ab. Herr Rechtsanwalt David Tischer vertritt zudem Unternehmen, primär des Mittelstandes aus der Region Oberhavel, Barnim und Havelland.
Die Kanzleiräume befinden sich in der Schönfließer Straße 25k im Handels- und Dienstleistungszentrum (HDZ) in der Nähe des S-Bahnhofs Hohen Neuendorf, angebunden an die Linien S8 und S1 sowie der Bushaltestelle der Linie 809. Von den Haltestellen sind es jeweils nur wenige Minuten Fußweg zur Kanzlei. Vor der Kanzlei sowie dem HDZ finden Sie zudem ausreichende Parkmöglichkeiten.
Beratungstermine können jederzeit und individuell mit dem Büro von Herrn Rechts-anwalt Tischer vereinbart werden. Termine sind bei Bedarf und nach Absprache auch am Wochenende und vor Ort beim Mandanten möglich. Sollten Sie das Büro einmal nicht erreichen, so können Sie Ihre Anliegen gern auf dem Anrufbeantworter hinterlassen.
Die Kanzlei arbeitet mit moderner EDV, verfügt über eine Internetpräsenz (www.anwalt-tischer.de) und eine E-Mail-Adresse (post@anwalt-tischer.de).
David Tischer, geboren 1977 in Hennigsdorf, studierte nach der Hochschulreife von 1998 bis 2003 an der Freien Universität Berlin (FU) Rechtswissenschaften. Das anschließende zweijährige Referendariat absolvierte er im Brandenburger Landgerichtsbezirk Neuruppin. 2006 legte er das zweite juristische Staatsexamen ab.
Seit März 2006 ist Rechtsanwalt Tischer in seiner eigenen Kanzlei tätig und an allen Land-, Amts- und Oberlandesgerichten Deutschlands zugelassenen. Er ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV) sowie des Oranienburger Anwaltvereins. Seit 1871 stellt der DAV die Interessensvertretung der deutschen Rechtsanwälte dar und repräsentiert die frei verbundene Anwaltschaft.
Außerberuflich engagiert sich Herr Tischer im örtlichen Tennisverein sowie in einem Sportverein in Berlin. Darüber hinaus ist er in zahlreichen brandenburgischen Jugendhäusern ehrenamtlich aktiv.
Rechtsanwalt David Tischer bearbeitet überwiegend zivilrechtliche und strafrechtli-che Mandate im Familienrecht, Betreuungsrecht, Strafrecht und allgemeinen Zivil-recht.
Eine Spezialität von David Tischer liegt im Familienrecht. In diesem Fachgebiet hat er die Prüfungen zum Fachanwalt für Familienrecht erfolgreich absolviert. Die Tätigkeit des Familierechts liegt insbesondere im Eherecht, Scheidungsrecht, Unterhaltsrecht, Umgangsrecht und im Sorgerecht. Das Familienrecht enthält Vorschriften über das Eingehen der Ehe und der Lebenspartnerschaft sowie deren Aufhebung. Dabei werden konkret die allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe (oder Lebenspartnerschaft), das eheliche oder lebenspartnerschaftliche Güterrecht und die Scheidung (oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft) und deren rechtliche Folgen wie Unterhalt und Versorgungsausgleich geregelt. Auch über den rechtlichen Status eheähnlicher Gemeinschaften und das Verlöbnis sind Regelungen getroffen worden. Ferner enthält es Vorschriften über die Abstammung und die wechselseitige Unterhaltspflicht von Verwandten, über Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern und über die Adoption. Rechtsanwalt Tischer berät Sie umfassend über die verschiedenen güter-rechtlichen Alternativen. Selbstverständlich arbeitet er Ihnen auch einen Ehevertrag aus. Er berät Sie zudem auch darüber, was vor einer Eheschließung zu bedenken ist, welche Rechte und Pflichten Sie während einer bestehenden Ehe haben, was aus den Kindern nach Trennung und Scheidung wird, wer wie viel Unterhalt an wen und wie lange zahlen muss oder was aus Haus, Wohnung und Vermögen nach einer Scheidung wird.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Betreuungsrecht. Dieses gliedert sich gemäß neuem Betreuungsgesetz (BtG) in die Bereiche Vormundschaft über Minderjährige, Betreuungsrecht über Volljährige und Pflegschaftsrecht. Falls wir im frühen Alter beispielsweise durch einen Unfall oder eine Erkrankung oder im hohen Alter durch Demenz unsere Angelegenheiten nicht mehr selbst in die Hand nehmen können, bestellt das Vormundschaftsgericht uns einen Betreuer. Herr Rechtsanwalt Tischer vertritt und berät einerseits seine Mandanten bei der Anregung einer Betreuung oder Vormundschaft oder legt andererseits Rechtsmittel gegen die unbegründete Anordnung ein. Gerade bei einer Fremdbetreuung oder beim Vorhandensein eines größeren Vermögens treten innerhalb der Familie oftmals Konflikte auf. Aufgrund dessen ist eine frühe Vorsorge unerlässlich. Rechtsanwalt Tischer berät daher auch zum Thema Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht, Nachlassverwaltung oder Patientenverfü-gung. Er unterstützt Sie dabei, dass die Aufgaben einer Betreuung so eng wie mög-lich gehalten werden und die individuelle Freiheit so wenig wie möglich einge-schränkt wird. Ferner hat sich Rechtsanwalt Tischer durch die Bestellung in Verfah-renspflegschaften des hiesigen Amtsgerichts Oranienburg eine breites fachliches Wissen aneignen können.
Ein weiterer Schwerpunkt des Juristen ist das Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht. Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Wichtig ist: Keine Angaben gegenüber den Verfolgungsbehörden zu machen, ohne vorher anwaltlichen Rat eingeholt zu haben! Dies gilt auch für Anhörungsbögen im Rahmen einer vorgeworfenen Ordnunsgwidrigkeit.
Als Strafverteidiger im Jugendstrafrecht und Erwachsenenstrafrecht ist Rechtsanwalt Tischer in erster Linie berufen, die Rechte des Beschuldigten zu wahren und die zu dessen Gunsten sprechenden Gesichtspunkte ausreichend geltend zu machen. Er wird in allen Stadien des Strafverfahrens — also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren — zum Beispiel die schnelle und richtige Reaktion auf Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft tätig. Selbstredend gehören auch die strafrechtliche Pflichtverteidigung, die Haftbetreuung, das Nebenverfahren oder das Adhäsionsverfahren zum Service von Herrn Rechtsanwalt David Tischer.
Ein Schwerpunkt im Strafrecht ist Jugendstrafrecht. Das Jugendstrafrecht ist ein Sonderstrafrecht in materieller und verfahrensmäßiger Hinsicht für junge Täter. Rechtsgrundlage ist das Jugendgerichtsgesetz (JGG). Im Vergleich zum Erwachsenenstrafrecht unterscheidet es sich insbesondere dadurch, dass es ein Erziehungsstrafrecht ist. Es geht dabei nicht so sehr um Strafe im Sinne von Sühne, sondern vielmehr um die erzieherische Resozialisation. Als Folgen der Tat kommen insbesondere Erziehungsmaßregeln in Betracht: beispielsweise Weisungen (Täter-Opfer-Ausgleich), Verwarnung, Auflagen oder Jugendarrest. Über die jugendlichen Täter entscheiden die Jugendgerichte, und zwar der Amtsrichter als Jugendrichter, das Jugendschöffengericht (Schöffengericht) und die Jugendkammer (Strafkammer).
Rechtsanwalt David Tischer hat sich darüber hinaus auf das allgemeine Zivilrecht inklusive Verbraucherschutz, privates Baurecht, Verkehrsrecht und Vertragsrecht spezialisiert und zeichnet sich durch umfangreiche Erfahrung und Praxis aus. Hierunter fallen insbesondere Fragen und Probleme aus dem Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Gewährleistungsrecht und Schadensersatzrecht. Er bietet Ihnen eine umfassende und gewissenhafte Rechtsberatung bei den Vertragsverhandlungen ebenso wie bei allen anderweitigen Rechtsstreitigkeiten, insbesondere im Verkehrsrecht und privaten Baurecht. Rechtsanwalt Tischer berät und vertritt Sie professionell baubegleitend oder bei vertragsrechtlichen Fragen: zum Beispiel Abschluss und Inhalt des Architektenvertrages, Pflichten des Architekten, plangerechte und mangelfreie Erstellung des Bauwerkes und Rechtsfolgen der Kündigung des Architektenvertrages. Im Bereich der Haftung für eine mangelhafte Architekten- und Ingenieurleistung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Tischer beispielsweise bei fehlender Genehmigungsfähigkeit der Planung, ordnungsgemäßer Auswahl der ausführenden Unternehmer, technischen Pla-nungsmängeln, bei einer Kostenüberschreitung und Rechtsfolgen eingetretener Bauaufsichtsfehler zur Seite. Baurechtsprozesse sind für den Bauherrn, Handwerker, Architekten, Generalunternehmer, Subunternehmer oder Bauträger durch den besonderen Umfang und spezifische Rechtsprobleme gekennzeichnet, wodurch eine versierte Hilfe unablässig wird. Spätestens aber bei der Durchsetzung offener Forderungen (Inkasso) geht es zwangsläufig nicht mehr ohne den Beistand des spezialisierten Anwalts.
Auch das allgemeine Vertragsrecht, als Unterfall des allgemeinen Zivilrechts, bildet einen Schwerpunkt des Juristen. Gute Verträge sind jederzeit systematisch aufge-baut, logisch gegliedert, enthalten klare und vollständige Vereinbarungen. Die Verträge, die Rechtsanwalt David Tischer für Sie prüft oder entwickelt, sind der Mietvertrag, der Gesellschaftsvertrag und Kaufvertrag, der Erbvertrag, der Ehevertrag sowie der Arbeitsvertrag. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu erstellen gehört genauso zu seinem Arbeitsbereich.