Steffen Küchler wurde 1966 in Berlin geboren. Im Anschluss an das Studium der Rechte an der Humboldt-Universität Berlin leistete Herr Küchler seinen Dienst als Rechtsreferendar in den Landgerichtsbezirken Berlin und Stuttgart. Steffen Küchler wurde 1999 als Rechtsanwalt zugelassen. Er absolvierte 2001 erfolgreich den Fachanwaltslehrgang für Familienrecht. Er ist verheiratet und lebt mit seiner Frau und seinen zwei Kindern in Berlin. Rechtsanwalt Steffen Küchler überarbeitet überwiegend Fälle aus dem Familienrecht, dem Handels- und Gesellschaftsrecht, dem Verkehrsrecht und Erbrecht.
Steffen Küchler wurde 1966 in Berlin geboren. Im Anschluss an das Studium der Rechte an der Humboldt-Universität Berlin leistete Herr Küchler seinen Dienst als Rechtsreferendar in den Landgerichtsbezirken Berlin und Stuttgart. Steffen Küchler wurde 1999 als Rechtsanwalt zugelassen. Er absolvierte 2001 erfolgreich den Fachanwaltslehrgang für Familienrecht. Er ist verheiratet und lebt mit seiner Frau und seinen zwei Kindern in Berlin. Rechtsanwalt Steffen Küchler überarbeitet überwiegend Fälle aus dem Familienrecht, dem Handels- und Gesellschaftsrecht, dem Verkehrsrecht und Erbrecht.
Das Handelsrecht ist ein Teil des Zivilrechts, der das besondere Recht für Kaufleute regelt. Das Handelsrecht modifiziert und konkretisiert das bürgerliche Recht im Hinblick auf die besonderen Anforderungen und Bedürfnisse, die Kaufleute an ihren Rechtsverkehr richten und die im Wirtschaftsverkehr erforderlich sind.
Herr Küchler berät und vertritt Kaufleute und Handelsunternehmen. Er unterstützt seine Mandanten bei der Geschäftsanbahnung, erstellt Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen. Sein besonderes Augenmerk richtet sich darauf, durch eindeutige Vertragsgestaltungen Streitpotential im vornherein zu vermeiden. Herr Küchler setzt sich dafür ein, dass auftretende Probleme möglichst außergerichtlich im Interesse der Mandanten unter Beachtung der wirtschaftlichen Beziehungen gelöst werden. Gemeinsam mit den Mandanten werden von Herrn Küchler Lösungsvarianten zur Streitbelegung entwickelt und umgesetzt. Bedarf es zur Durchsetzung der Ansprüche gerichtlicher Hilfe, nimmt Rechtsanwalt Küchler die Interessen seiner Mandanten sowohl vor den Zivil- und Handelskammern (ordentliche Gerichtsbarkeit) als auch vor den Schiedsgerichten wahr. Kaufleute und Handelsunternehmen können in ihren Verträgen vereinbaren, dass alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs durch ein einzuberufendes Schiedsgericht entschieden werden. Da dem Anspruchsteller zumeist das Recht zusteht, seine Forderung auch vor dem Zivilgericht geltend zu machen, berät Rechtsanwalt Küchler seine Mandanten, bei welchem Gericht Klage erhoben werden soll. Vorteile eines Schiedsverfahrens sind u. a. die gegenüber den ordentlichen Gerichten wesentlich verkürzte Verfahrensdauer sowie das Recht der Benennung eines von zwei Beisitzern. Der Vorsitzende muss über eine abgeschlossene juristische Ausbildung verfügen. Meist handelt es sich um einen auf dem betreffenden Gebiet spezialisierten Rechtsanwalt. Beisitzer können Personen des Vertrauens sein, die über besondere Kenntnisse der Branche verfügen. Für „Waffengleichheit“ wird dadurch gesorgt, dass der Gegner den zweiten Beisitzer benennen darf.
Rechtsanwalt Steffen Küchler tritt schwerpunktmäßig vor den Schiedsgerichten des Vereins der Getreidehändler der Hamburger Börse e.V. sowie der Landwirtschaftskammer Niedersachsen in Hannover auf.
Zu den ständigen Aufgaben von Herrn Küchler gehört die Prüfung von Ansprüchen aus Kontrakten (Verträgen), in denen die Einheitsbedingungen im Deutschen Getreidehandel, die Probenahmebestimmungen für Getreide und Futtermittel sowie die Hamburger Futtermittelschlussscheine einbezogen sind. Insbesondere die für Kaufleute in den Einheitsbedingungen im Deutschen Getreidehandel vorgesehenen kurzen Fristsetzungen, welche das Zivilrecht nicht kennt, bedürfen der strikten Einhaltung durch die Mandanten, da anderenfalls Rechtsverluste entstehen. Herr Küchler berät und unterstützt seine Mandanten bei Schulung und Organisation von Mitarbeitern, damit die besonderen Anforderungen erfüllt werden können.
Die anwaltliche Tätigkeit von Herrn Küchler erstreckt sich auch auf die Geltendmachung und ggf. zwangsweise Durchsetzung von vertraglichen und gesetzlichen Pfandrechten, z. B. Früchtepfandrechte sowie Ansprüche aus EU-Fördermitteln.
Einen weiteren Schwerpunkt von Rechtsanwalt Steffen Küchler bildet das Verkehrsrecht. Zu seinen Mandanten gehören sowohl kleine und mittelständische Unternehmen mit eigenem Fuhrpark als auch Privatpersonen. Es besteht zu jeder Zeit die Gefahr, in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden mit erheblichen wirtschaftlichen und persönlichen Konsequenzen. Wegen eines solchen Verkehrsunfalls kann es zu einem Ermittlungsverfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit oder gar wegen des Vorwurfs einer Verkehrsstraftat kommen. Es ist daher von besonderer Wichtigkeit, bereits hier sehr frühzeitig einen Rechtsanwalt zu konsultieren, noch bevor irgendwelche Angaben zur Sache oder zum Umfang der Schuld gegenüber der Polizei oder anderen Unfallbeteiligten gemacht werden. Viele am Verkehrsunfall Beteiligte rechtfertigen sich noch vor Ort, weil sie glauben, dass Schweigen gegen sie ausgelegt wird. Dies ist jedoch nicht der Fall. Kontaktieren Sie daher möglichst frühzeitig Herrn Küchler, ggf. sogar vom Unfallort aus telefonisch.
Auch wird jeden Tag eine Vielzahl von Verkehrsverstößen mit Bußgeld und Fahrverbot geahndet, nicht immer zu Recht. Eine anwaltliche Vertretung hilft hier, Ihre Rechte zu wahren, überlassen Sie auch die Abwicklung Ihres Unfalls dem erfahrenen Rechtsanwalt, der Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung durchsetzt oder unberechtigte Ansprüche von Unfallgegnern abwehrt. Die Tätigkeit von Steffen Küchler liegt vornehmlich in folgenden Bereichen:
komplette Unfallschadenregulierung, Verkehrsordnungswidrigkeiten, Bußgeldverfahren und Führerscheinangelegenheiten.
Nach Mandatserteilung wickelt er für Sie sämtliche Ihnen aus einem Verkehrsunfall zustehenden Ansprüche ab, wie Fahrzeugschaden, Sachverständigenentschädigung, Nutzungsausfallentschädigung, evtl. Mietwagenkosten, Auslagenpauschale, Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden.
Im Erbrecht berät Rechtsanwalt Küchler, wenn es beispielsweise um die Gestaltung von Testament, Erbvertrag oder Schenkungsvertrag geht, um die Grundstücksbewertung nach dem Bewertungsgesetz, das Ehegattenerbrecht, die Testamentsvollstreckung, die Beratung bei Vorerbschaft, Nacherbschaft oder Erbausschlagung sowie die Beratung und Vertretung bei Erbauseinandersetzung und bei Nachlassüberschuldung/Nachlasshaftung. Die Beratung erstreckt sich weiterhin auf das Erstellen von Patientenverfügungen, Betreuungs- und Vorsorgevollmachten.
Als Spezialist für Familienrecht berät und vertritt Sie Rechtsanwalt Steffen Küchler in allen Fragen rund um die Familie, Ehe und Partnerschaft, gerichtlich wie außergerichtlich. Das Familienrecht, speziell das Scheidungsrecht, bildet einen wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen. Es regelt u. a. die Ehescheidung und angrenzende Rechtsfragen, Trennungsvereinbarungen, Scheidungsvereinbarungen und die Vorbereitung für einen Ehevertrag. Partnerschaft und Familie sind für viele von uns das Wichtigste im Leben. Wenn in diesem Bereich Schwierigkeiten auftreten, ist nicht nur juristische Fachkenntnis, sondern auch menschliches Verständnis und Feingefühl gefragt. Hier ist das besondere Anliegen von Herrn Küchler, neben den anstehenden rechtlichen Problemen immer auch das persönliche, menschliche Schicksal im Auge zu behalten und gemeinsam mit den Klienten erfolgsorientiert zu arbeiten. Sein Ziel ist es, ausgleichend zu wirken. In den Bereichen Vormundschaft, Pflegschaft oder Betreuung nimmt er die Interessen seiner Mandanten selbstverständlich auch gegenüber Behörden wahr.
Rechtsanwalt Küchler ist ehrenamtlich tätig für die kommunale Musikschule in Berlin. Er arbeitet im Vorstand der Gesamtelternvertretung des Landes Berlin und nimmt die Interessen der Eltern als Mitglied im Musikschulbeirat des Landes Berlin wahr.
Gemeinsam mit Rechtsanwalt Weiß ist er Partner und Sponsor des FC Grün-Weiß Wolfen e.V.