Burghard + Kollegen - Rechtsanwälte

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
Übersicht

Rechtsanwalt Ralph Burghard gründete seine Kanzlei im Jahr 2000.

Fachanwaltschaften:

  • Fachanwalt Verkehrsrecht

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Mietrecht
  • Privatrecht & Kaufrecht (Autokaufrecht, Schadensersatzrecht)
  • Strafrecht
  • Urheberrecht & Medienrecht (auch Markenrecht)
  • Verkehrsrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Versicherungsrecht
  • Vertragsrecht
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Kurzprofil

Rechtsanwalt Ralph Burghard gründete seine Kanzlei im Jahr 2000.

Die Kanzleiräume des Hauptsitzes befinden sich in

  • 23552 Lübeck, Hüxstraße 86, Telefon 0451 317 002 40

Zweigstellen der Kanzlei befinden sich in:

  • 23552 Lübeck, Marlesgrube 69-71, Telefon 0451 40 9852 40
  • 20354 Hamburg, Neuer Wall 80, Telefon 040 822 138 401
  • 20095 Hamburg, Chilehaus A, Fischertwiete 2, Telefon 040 320 054 83
  • 10117 Berlin, Unter den Linden 16, Telefon 030 408 173 409
  • 24114 Kiel, Hopfenstraße 1 d, Telefon 0431 97 103 51
  • 23701 Eutin, Bahnhofstraße 12, Telefon 04521 79 67 101
  • 24306 Plön, Lange Straße 2 a, Telefon 04522 74 63 50
  • 24534 Neumünster, Mühlenhof 65, Telefon 04321 200 599 0
  • 23795 Bad Segeberg, Hamburger Straße 29, Telefon 04551 90 828 34  

Termine können montags bis freitags von 07:30 bis 19:00 Uhr sowie samtags von 09:00 bis 13:00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden.

Es wird die Beratung und Vertretung in folgenden Rechtsgebieten angeboten:

Arbeitsrecht (Kündigungen/Kündigungsschutz und Abfindungen), Autokaufrecht, Erbrecht, Familienrecht (Scheidungs- und Unterhaltsrecht, Umgangs- und Sorgerecht/Güterrecht), Gewerblicher Rechtsschutz, Mietrecht und Nachbarschaftsrecht, Schadensersatzrecht, Strafrecht/Strafverteidigung, Urheberrecht und Medienrecht (auch Markenrecht), Verkehrsrecht - Verkehrsunfallrecht, Verkehrsstrafrecht, insbesondere unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, fahrlässige Körperverletzung, Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht - , Versicherungsrecht (Berufsunfähigkeitsrecht, Unfallversicherungsrecht), Vertragsrecht (Allgemeines Kaufrecht, Forderungseinzug, Werkvertragsrecht, Handelsrecht).

 

Fachgebiete

Rechtsanwalt Burghard, Fachanwalt für Verkehrsrecht, vertritt seine Mandanten überwiegend in allen Bereichen des Verkehrsrechts, dort spezialisiert im Verkehrsunfallrecht (Sach-, Personen- und Vermögensschäden, Schadensersatz, Schmerzensgeld), Verkehrsstrafrecht (insbesondere unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, fahrlässige Körperverletzung, Tötung und Nötigung im Straßenverkehr, Alkohol- und Drogendelikte, Gefährdung des Straßenverkehrs, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis) und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht (z.B. Fahrverbot,  Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandsunterschreitung, Rotlichtverstoß, Verstöße gegen Sozialvorschriften, z.B. gegen Lenk- und Ruhezeiten).

Der Straßenverkehr kann in seiner Bedeutung für das Leben der Menschen nicht überschätzt werden. In Deutschland gibt es zurzeit knapp 60 Millionen zugelassene Kraftfahrzeuge; jedes Jahr kommen über 3 Millionen neue Fahrzeuge hinzu.

Die Dichte des Straßenverkehrs erfordert eine Vielzahl von Regelungen im Verkehrsrecht. Diese Regelungen können aber leider nicht verhindern, dass es zu Regelverstößen, Sachschäden und schwerwiegenden Personenschäden kommt.

Wird behördlicherseits ein Verkehrsverstoß behauptet, kann dies strafrechtliche, bußgeldrechtliche und/oder verkehrsverwaltungsrechtliche Konsequenzen haben. Kommt es zum Verkehrsunfall sind Ansprüche gegenüber Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungen und Kaskoversicherungen, die nicht immer der Freund des Geschädigten sind, zu verfolgen.

Auch das Fahrzeug selbst kann Anlass für rechtliche Auseinandersetzungen sein, etwa bei Kauf, Leasing oder Reparatur.

Der im Verkehrsrecht spezialisierte und versierte Rechtsanwalt ist der Ansprechpartner zur Lösung verkehrsrechtlicher Probleme. Wenn der Geschädigte auf eine Rechtsschutzversicherung nicht zurückgreifen kann, der von ihm erlittene Verkehrsunfall aber auf Fremdverschulden zurückzuführen ist, kann der beauftragte Rechtsanwalt seine Gebühren gegenüber der gegnerischen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung liquidieren.

Gerade bei einem Personenschaden wird der Geschädigte in der Regel nicht in der Lage sein alle ihm zustehenden Ansprüche zu kennen bzw. zu diesen substantiiert vorzutragen und eine konkrete Berechnung vorzunehmen. Dies gilt etwa für die Schadensposition Haushaltsführungsschaden, die von gegnerischen Versicherungen öfter – bewusst oder unbewusst – zu Lasten des Geschädigten unberücksichtigt bleibt.

Vorsicht ist geboten, sofern es nach Verkehrsunfällen zur Kapitalisierung von Zukunftsschäden, etwa bezüglich der Schadensposition Verdienstausfallschaden/entgangener Gewinn, kommen soll, damit der Geschädigte nach erfolgter Abfindung durch die gegnerische Versicherung nicht benachteiligt wird. Oft ist der Abschluss von Abfindungsvergleichen, falls die Zukunftsschäden absehbar sind, sinnvoll. Vorbehalte sollte man sich einräumen lassen, um so bezüglich mancher zukünftiger finanzieller Belastungen abgesichert zu sein.

Das Verkehrsrecht der modernen Zeit ist komplex. Ständig verändert sich die Rechtsprechung bzw. kommt neue hinzu. Eine interessante Herausforderung für den Verkehrsrechtsanwalt.

Im Jahr 2003 konnte Rechtsanwalt Burghard, der auf Erfahrung in mehreren tausend Verkehrsrechtsfällen zurückgreifen kann, für seinen im Zuge eines Verkehrsunfalls schwer verletzten Mandanten das höchste Schmerzensgeld, das bis dahin jemals in Deutschland ausgeurteilt wurde, durchsetzen (inklusive kapitalisierter Rente 614.000,00 €), Urteil des Landgerichts Kiel vom 11.07.2003 – 6 O 13/03 –, bestätigt in der Rechtsmittelinstanz vom Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht.

Kontakt

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+49 4551 90828-34
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