Rechtsanwalt Ralph Burghard gründete seine Kanzlei im Jahr 2000.
Rechtsanwalt Ralph Burghard gründete seine Kanzlei im Jahr 2000.
Die Kanzleiräume des Hauptsitzes befinden sich in
Zweigstellen der Kanzlei befinden sich in:
Termine können montags bis freitags von 07:30 bis 19:00 Uhr sowie samtags von 09:00 bis 13:00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden.
Es wird die Beratung und Vertretung in folgenden Rechtsgebieten angeboten:
Arbeitsrecht (Kündigungen/Kündigungsschutz und Abfindungen), Autokaufrecht, Erbrecht, Familienrecht (Scheidungs- und Unterhaltsrecht, Umgangs- und Sorgerecht/Güterrecht), Gewerblicher Rechtsschutz, Mietrecht und Nachbarschaftsrecht, Schadensersatzrecht, Strafrecht/Strafverteidigung, Urheberrecht und Medienrecht (auch Markenrecht), Verkehrsrecht - Verkehrsunfallrecht, Verkehrsstrafrecht, insbesondere unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, fahrlässige Körperverletzung, Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht - , Versicherungsrecht (Berufsunfähigkeitsrecht, Unfallversicherungsrecht), Vertragsrecht (Allgemeines Kaufrecht, Forderungseinzug, Werkvertragsrecht, Handelsrecht).
Rechtsanwalt Burghard, Fachanwalt für Verkehrsrecht, vertritt seine Mandanten überwiegend in allen Bereichen des Verkehrsrechts, dort spezialisiert im Verkehrsunfallrecht (Sach-, Personen- und Vermögensschäden, Schadensersatz, Schmerzensgeld), Verkehrsstrafrecht (insbesondere unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, fahrlässige Körperverletzung, Tötung und Nötigung im Straßenverkehr, Alkohol- und Drogendelikte, Gefährdung des Straßenverkehrs, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis) und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht (z.B. Fahrverbot, Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandsunterschreitung, Rotlichtverstoß, Verstöße gegen Sozialvorschriften, z.B. gegen Lenk- und Ruhezeiten).
Der Straßenverkehr kann in seiner Bedeutung für das Leben der Menschen nicht überschätzt werden. In Deutschland gibt es zurzeit knapp 60 Millionen zugelassene Kraftfahrzeuge; jedes Jahr kommen über 3 Millionen neue Fahrzeuge hinzu.
Die Dichte des Straßenverkehrs erfordert eine Vielzahl von Regelungen im Verkehrsrecht. Diese Regelungen können aber leider nicht verhindern, dass es zu Regelverstößen, Sachschäden und schwerwiegenden Personenschäden kommt.
Wird behördlicherseits ein Verkehrsverstoß behauptet, kann dies strafrechtliche, bußgeldrechtliche und/oder verkehrsverwaltungsrechtliche Konsequenzen haben. Kommt es zum Verkehrsunfall sind Ansprüche gegenüber Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungen und Kaskoversicherungen, die nicht immer der Freund des Geschädigten sind, zu verfolgen.
Auch das Fahrzeug selbst kann Anlass für rechtliche Auseinandersetzungen sein, etwa bei Kauf, Leasing oder Reparatur.
Der im Verkehrsrecht spezialisierte und versierte Rechtsanwalt ist der Ansprechpartner zur Lösung verkehrsrechtlicher Probleme. Wenn der Geschädigte auf eine Rechtsschutzversicherung nicht zurückgreifen kann, der von ihm erlittene Verkehrsunfall aber auf Fremdverschulden zurückzuführen ist, kann der beauftragte Rechtsanwalt seine Gebühren gegenüber der gegnerischen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung liquidieren.
Gerade bei einem Personenschaden wird der Geschädigte in der Regel nicht in der Lage sein alle ihm zustehenden Ansprüche zu kennen bzw. zu diesen substantiiert vorzutragen und eine konkrete Berechnung vorzunehmen. Dies gilt etwa für die Schadensposition Haushaltsführungsschaden, die von gegnerischen Versicherungen öfter – bewusst oder unbewusst – zu Lasten des Geschädigten unberücksichtigt bleibt.
Vorsicht ist geboten, sofern es nach Verkehrsunfällen zur Kapitalisierung von Zukunftsschäden, etwa bezüglich der Schadensposition Verdienstausfallschaden/entgangener Gewinn, kommen soll, damit der Geschädigte nach erfolgter Abfindung durch die gegnerische Versicherung nicht benachteiligt wird. Oft ist der Abschluss von Abfindungsvergleichen, falls die Zukunftsschäden absehbar sind, sinnvoll. Vorbehalte sollte man sich einräumen lassen, um so bezüglich mancher zukünftiger finanzieller Belastungen abgesichert zu sein.
Das Verkehrsrecht der modernen Zeit ist komplex. Ständig verändert sich die Rechtsprechung bzw. kommt neue hinzu. Eine interessante Herausforderung für den Verkehrsrechtsanwalt.
Im Jahr 2003 konnte Rechtsanwalt Burghard, der auf Erfahrung in mehreren tausend Verkehrsrechtsfällen zurückgreifen kann, für seinen im Zuge eines Verkehrsunfalls schwer verletzten Mandanten das höchste Schmerzensgeld, das bis dahin jemals in Deutschland ausgeurteilt wurde, durchsetzen (inklusive kapitalisierter Rente 614.000,00 €), Urteil des Landgerichts Kiel vom 11.07.2003 – 6 O 13/03 –, bestätigt in der Rechtsmittelinstanz vom Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht.