Übersicht

Die Kanzlei des Rechtsanwalts Christoph Pinkemeyer besteht seit Oktober 2005 in Bürogemeinschaft mit einem weiteren Kollegen. Diese betreut überwiegend Privatmandate im Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht und Erbrecht. Um den Mandanten auch eine gewissenhafte und umfassende Betreuung in steuerrechtlichen Angelegenheiten bieten zu können, kooperiert die Kanzlei bei Bedarf mit Spezialisten anderer Fachbereiche sowie mit Korrespondenzanwälten und der Steuerkanzlei Grützner in Eichenau in Oberbayern.

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht
  • Mietrecht
  • Verkehrsrecht
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Kurzprofil

Die Kanzlei des Rechtsanwalts Christoph Pinkemeyer besteht seit Oktober 2005 in Bürogemeinschaft mit einem weiteren Kollegen. Diese betreut überwiegend Privatmandate im Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht und Erbrecht. Um den Mandanten auch eine gewissenhafte und umfassende Betreuung in steuerrechtlichen Angelegenheiten bieten zu können, kooperiert die Kanzlei bei Bedarf mit Spezialisten anderer Fachbereiche sowie mit Korrespondenzanwälten und der Steuerkanzlei Grützner in Eichenau in Oberbayern.

Die Kanzleiräume liegen am Kurt-Huber-Ring 5 in Fürstenfeldbruck, im Gebäude der Post und sind demzufolge einfach zu finden. Durch die Lage besteht auch ein Anschluss an das S-Bahn-Netz. Mit der S-Bahn-Linie 8 gelangen Sie zur Haltestelle “Buchenau”, von dort sind es zur Kanzlei nur wenige Minuten Fußweg. Sowohl vor dem Kanzleigebäude als auch in der hauseigenen Tiefgarage sind zudem ausreichend Parkmöglichkeiten vorhanden.

Beratungstermine können montags bis donnerstags von 09.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 09.00 bis 17.00 Uhr individuell mit dem Sekretariat vereinbart werden. Termine sind bei Bedarf und nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten möglich.

Die Kanzlei arbeitet mit moderner EDV, verfügt über eine E-Mail-Adresse (pinkemeyer@pinkemeyer.de) und eine Internetpräsenz (www.pinkemeyer.de).

Fachgebiete

Christoph Pinkemeyer wurde 1973 in Koblenz geboren. Nach der Hochschulreife studierte er von 1993 bis 2000 an der Universität Passau Rechtswissenschaften. Das Rechtsreferendariat absolvierte er im Landgerichtsbezirk Landshut sowie in der Personalabteilung des Flughafens München. Seit 2003 ist er als Rechtsanwalt zugelassen.

Im Oktober 2005 hat er sich als selbständiger Rechtsanwalt in Fürstenfeldbruck niedergelassen. Die theoretische Ausbildung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht schloss er 2005 ab. Herr Pinkemeyer korrespondiert auch in Englisch.

Rechtsanwalt Pinkemeyer legt bei der juristischen Arbeit großen Wert darauf, komplexe Themen auf den Punkt zu bringen und dem Mandanten akzeptable und sachgerechte Lösungswege aufzuzeigen.

Christoph Pinkemeyer ist leidenschaftlicher Hobbypilot.

Rechtsanwalt Christoph Pinkemeyer bearbeitet schwerpunktmäßig das Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht und Erbrecht.

Das Arbeitsrecht bezieht sich auf das Verhältnis von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, das normalerweise im Arbeitsvertrag seine Grundlage hat (Individualarbeitsrecht). Ferner geht es um das Verhältnis zu den im Betrieb zusammengeschlossenen Mitarbeitern, um die Verhältnisse der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberzusammenschlüsse und ihre Rechtsbeziehungen zueinander sowie um das Verhältnis der Arbeitsvertragsparteien und ihrer Verbände zum Staat (kollektives Arbeitsrecht). Aufgrund der persönlichen und wirtschaftlichen Abhängigkeit und der Weisungsgebundenheit des Arbeitsnehmers dient das Arbeitsrecht insbesondere dem Schutz der Interessen des Arbeitnehmers.

Insbesondere bei einer Kündigung und sich daraus ergebenden Kündigungsschutzklage sowie bei Abmahnung, Mutterschutz oder Urlaubsanspruch steht Rechtsanwalt Pinkemeyer Ihnen zur Seite. Aber auch die Durchsetzung von Lohnanspruch oder einer Abfindung gehören zu seinem Fachbereich. Herr Pinkemeyer berät und vertritt Betriebsrat oder Arbeitgeber hinsichtlich ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechte und Pflichten. Im kollektiven Arbeitsrecht vertritt er Gewerkschaften, Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen bei Problemen aus Tarifvertragsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Mitbestimmungsrecht, Kündigungsschutzrecht und Personalvertretungsrecht. Arbeitgeber unterstützt er vor allem bei der Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche von Arbeitnehmern.

Rechtsanwalt Christoph Pinkemeyer wird auch im Verkehrsrecht für Sie tätig. Dies erstreckt sich auf die Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Wenn Sie einen Unfall im In- oder Ausland hatten, stellen sich viele zivilrechtliche Fragen. Es geht hierbei vorwiegend um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und insbesondere bei Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall sind gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und Fahrverbot. Ihnen wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen. Sofern Ihnen ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Last gelegt wird, der meist mit einem Bußgeldbescheid durch die Strafverfolgungsbehörde oder einer Anklage oder einem Strafbefehl durch das Gericht einhergeht, ist es Ihnen zu empfehlen, Herrn Pinkemeyer als Rechtsbeistand zu konsultieren. Er wird Ihnen als Verteidiger zur Seite stehen bei Vorwürfen wie: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht, Fahrerflucht), fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung im Straßenverkehr, Alkohol, Drogen oder andere Betäubungsmittel (BtMG) am Steuer.

Ein weiteres Fachgebiet von Rechtsanwalt Pinkemeyer liegt im Mietrecht. Darin geht es überwiegend um die Gestaltung und Prüfung von Verträgen im privaten und gewerblichen Mietrecht sowie um die Betreuung bei der Änderung und Auflösung von Mietverträgen. Herr Pinkemeyer prüft eine Mieterhöhung, berät zu Kündigung und Räumung, bei Problemen mit der Zahlung des Mietzinses und zum Thema Betriebskostenabrechnung. Wiederholt liegen die Angelegenheiten im Mietrecht nicht so klar, wie die Betroffenen in ihrer Anspannung annehmen. Aufgrund dessen führen Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter immer wieder zu langen juristischen Auseinandersetzungen. Ebenso wenig eindeutig und greifbar sind bisweilen die Urteile. Folglich häufen sich unerwartet hohe Kosten an. Nur wer vorsorgt und versierte juristische Beratung annimmt, ist da auf der sicheren Seite.

Herr Pinkemeyer berät Sie auch professionell und individuell im Erbrecht. Das Erbrecht stellt die Summe der Rechte und Pflichten dar, die dem Erben mit dem Erbfall aus der Erbschaft erwachsen. Hierbei kommt es nicht selten zu lang andauernden Auseinandersetzungen und Streitigkeiten. Hier können zu Lebzeiten steuerliche Vorteile gewahrt werden, der Wille des Erblassers kann hier abseits der gesetzlichen Erbfolge individuell festgelegt werden. Das vermeidet unerwünschte Ergebnisse und Erbstreitigkeiten. Rechtsanwalt Christoph Pinkemeyer ist bei der Abfassung von Testament und Erbvertrag behilflich und plant Ihre Unternehmensnachfolge. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Beratung und Interessenswahrnehmung bei der Geltendmachung von Pflichtteilsanspruch und Pflichtteilsergänzungsanspruch sowie im Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins.

Kontakt

Christoph Pinkemeyer

Kurt-Huber-Ring 5
82256 Fürstenfeldbruck
Deutschland
Telefon: 
+49 8141 5271700
Telefax: 
+49 8141 5271701
Web
www.pinkemeyer.de
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