Die Rechtsanwaltskanzlei Univ.-Doz. Dr. Wolfgang List, gegründet 2004 in Wien, ist als Einzelkanzlei organisiert. Der Kanzleiinhaber wird jedoch durch die engagierte Rechtsanwaltsanwärterin Frau Mag. Dr. Enikö Saurer-Kiss unterstützt. Des Weiteren arbeitet Dr. Wolfgang List bei Bedarf mit der Frimmel Anetter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sowie mit einer Kooperationskanzlei in Bulgarien eng zusammen.
Die Rechtsanwaltskanzlei Univ.-Doz. Dr. Wolfgang List, gegründet 2004 in Wien, ist als Einzelkanzlei organisiert. Der Kanzleiinhaber wird jedoch durch die engagierte Rechtsanwaltsanwärterin Frau Mag. Dr. Enikö Saurer-Kiss unterstützt. Des Weiteren arbeitet Dr. Wolfgang List bei Bedarf mit der Frimmel Anetter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sowie mit einer Kooperationskanzlei in Bulgarien eng zusammen.
Die Büroräume liegen im 18. Wiener Gemeindebezirk: Im Umfeld der Kanzlei sind genügend öffentliche Parkplätze vorhanden. Im Übrigen besteht in unmittelbarer Nähe Anschluss an die Haltestelle „Gymnasiumstraße" der Buslinie 40A und an die Haltestelle „Währinger Park" der Buslinien 35A und 37A.
Das Büro der Kanzlei Dr. List ist mit den modernsten Kommunikationsmitteln ausgestattet. Termine können montags bis freitags von 8.00 bis 17.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Dabei werden selbstverständlich Ihre Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt. So sind bei Bedarf und nach Vereinbarung auch Termine außerhalb der Kanzleiöffnungszeiten sowie vor Ort beim Mandanten möglich.
Durch die Verknüpfung zwischen lösungsorientiertem Problembewusstsein und fächerübergreifendem Know-how ist die Kanzlei List der optimalen Ansprechpartner für Unternehmen und Privatleute, die an einer effektiven und wirtschaftlichen Lösung interessiert sind.
Weitere Informationen sind auf der kanzleieigenen Internetseite www.ralist.at abrufbar.
Wolfgang List wurde 1956 in Wien geboren. Nach der Matura studierte er an der Universität Wien Rechtswissenschaften. Das Gerichtsjahr im Anschluss an das Universitätsstudium verbrachte er in seiner Heimatstadt. Nach Tätigkeiten als Lehrbeauftragter an den Universitäten Linz, Leoben und Wien sowie an der Verwaltungsakademie des Bundes absolvierte Herr List zunächst von 1997 bis 1998 ein Doktoratstudium der Rechtswissenschaften zur Promotion zum Doktor der Rechtswissenschaften an der Universität Wien, welches er mit ausgezeichnetem Erfolg abschloss. Von 1998 bis 2001 folgte die Habilitationsschrift an der Universität Innsbruck. Seit 2002 ist Dr. Wolfgang List Universitätsdozent an der Universität Innsbruck am Institut für öffentliches Recht und Politikwissenschaften.
Neben der wissenschaftlichen Tätigkeit arbeitete Herr List von 1983 bis 2001 für das Bundesministerium für Gesundheit und Umweltschutz. Dabei übernahm er legistische Arbeiten und Vollzugstätigkeiten im Bereich des Sanitätsrechtes, Veterinärrechtes und Strahlenschutzrechtes sowie erste Arbeiten im Umweltrecht (Novellen zur Gewerbeordnung et cetera).
Univ.-Doz. Dr. Wolfgang List wurde 2005 als Rechtsanwalt eingetragen. Aufgrund einer langjährigen Tätigkeit in Südafrika spricht er fließend Englisch.
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang List ist ein Spezialist für das Öffentliche Recht. Er übernimmt vorrangig Mandate aus den Bereichen Umweltrecht, Wasserrecht, “REACH” und Nachbarschaftsrecht. Des Weiteren betreut der Anlagengenehmigungsverfahren und Staatsbürgerschaftsverfahren.
Das Umweltrecht gibt den rechtlichen Rahmen für Umweltschutz und Naturschutz vor. Umweltrecht definiert insbesondere die Grenzen für die Belastung mit bestimmten Schadstoffen wie auch verfahrensmäßige Schutzmechanismen im Zusammenhang mit der Errichtung großer Bauvorhaben. Das Umweltrecht hat im Laufe der letzten Jahre erheblich an Bedeutung gewonnen. Nahezu jedes Unternehmen ist heute mit umweltrechtlichen Problemen konfrontiert. Die entsprechenden Fragestellungen können in der Regel nur durch den Spezialisten effektiv, schnell und kompetent gelöst werden. Rechtsanwalt Dr. Wolfgang List berät Sie umfassend und praxistauglich bei Problemen mit der Arbeitssicherheit, Immission und Emission, mit Gefahrstoffen und Abfällen.
Im Wasserrecht bearbeitet er zum Beispiel wasserrechtliche Genehmigungsverfahren, etwa bei der Installation und Errichtung einer Triebwerksanlage an einem Fluss. Auch energierechtliche Belange — hier sind das Hausrecht und das Wasserkraftrecht zu nennen — sind hier zu regeln. Wenden Sie sich bei wasserrechtlichen Problemen an Rechtsanwalt Dr. Wolfgang List.
REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals, also für die Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien. Es handelt sich dabei um eine EU-Chemikalienverordnung, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist. Als EU-Verordnung hat REACH gleichermaßen und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten Gültigkeit. Durch REACH wird das bisherige Chemikalienrecht grundlegend harmonisiert und vereinfacht.
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang List steht seinen Mandanten im Nachbarschaftsrecht in besitzstörungsrechtlichen (Lärm, Geruch et cetera) und eigentumsrechtlichen Zivilangelegenheiten genauso bei wie gegenüber Behörden in Verwaltungsverfahren.
Univ.-Doz. Dr. Wolfgang List ist unter anderem (Mit-)Autor folgender Veröffentlichungen: