Die Kanzlei DCs & Partner berät und betreut seit ihrer Gründung im Jahr 2002 nationale und internationale, insbesondere auch deutsche Unternehmen aus verschiedenen Branchen, unter anderem aus dem Bereich Mode.
Die Kanzlei DCs & Partner berät und betreut seit ihrer Gründung im Jahr 2002 nationale und internationale, insbesondere auch deutsche Unternehmen aus verschiedenen Branchen, unter anderem aus dem Bereich Mode.
Es werden alle Rechtsgebiete für die unternehmerische Tätigkeit abgedeckt, insbesondere Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Medizinprodukterecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Urheberrecht oder Versicherungsrecht.
Neben neun Rechtsanwälten gehören auch Wirtschaftsprüfer und Steuerberater zur Kanzlei DCs & Partner. Diese gebündelte Kompetenz erlaubt es, dass Unternehmen nicht nur juristisch beraten werden, sondern auch alle finanz- und steuerrechtlichen und weiteren wirtschaftlichen Belange Berücksichtigung finden. Zudem besteht eine besondere Abteilung, die auf streitige Gerichtsverfahren spezialisiert ist.
Des Weiteren wird ein Verwaltungsservice für Unternehmen angeboten. Um die eigenen Betriebskosten gering zu halten, kann die gesamte Buchhaltung bis zur Gehaltsabrechnung eines Unternehmens von der Kanzlei übernommen werden.
Die Bürozeiten sind montags bis freitags zwischen 09.00 und 19.30 Uhr. Beratungsgespräche können mit dem Sekretariat oder Herrn Strano persönlich vereinbart werden und finden auch außerhalb der Bürozeiten statt.
Im Sekretariat werden Sie gern in den Sprachen Italienisch, Deutsch, Französisch oder Englisch empfangen.
Die Kanzleiräume liegen direkt im Zentrum von Mailand, 400 Meter entfernt von der Piazza del Duomo. Mandanten mit Pkw können dort kanzleieigene Parkplätze nutzen. Durch die zentrale Lage ist die Kanzlei ebenfalls gut mit der U-Bahn oder der Straßenbahn erreichbar.
Giuseppe Strano wurde 1970 in Venedig geboren. Zunächst studierte er in Mailand Rechtswissenschaften und absolvierte später in Köln einen Magisterstudiengang im deutschen Recht. Auch das italienische Referendariat absolvierte Herr Strano zum Teil in Italien in Mailand sowie in Deutschland, in Freiburg und Düsseldorf. Seit 1998 ist Herr Strano Rechtsanwalt.
Bevor er 2002 als Partner in die damals neugegründeten jetzige Rechtsanwaltskanzlei wechselte, arbeitete Herr Strano in Düsseldorf als Rechtsanwalt ebenfalls in einer international agierenden Rechtsanwaltskanzlei.
Er ist Mitglied im AGI, der italienische Rechtsanwaltsvereinigung im Arbeitsrecht.
Neben seiner Muttersprache Italienisch spricht Herr Strano auch fließend Deutsch und Englisch.
Ein Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Giuseppe Strano ist die Beratung in wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten, vom Handelsrecht, Gesellschaftsrecht bis zum Vertragsrecht.
Herr Strano berät inländische und ausländische Unternehmen von der Gründung bis zum laufenden Betrieb in allen gesellschaftsrechtlichen Fragen und unterstützt sie bei handelsrechtlichen und unternehmensrechtlichen Belangen im Zusammenhang mit ihrer Geschäftstätigkeit. Insbesondere bei der Gründung einer Tochtergesellschaft in Italien steht Ihnen Giuseppe Strano mit Rat und Tat zur Seite.
Zu seinen Leistungen gehört die Beratung bei Gründung und Betrieb einer Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft, die Beratung bei der Auswahl der Gesellschaftsform auch unter Berücksichtigung von Haftungsfragen als Gesellschafter oder Geschäftsführer. Er ist ebenso ein kompetenter Ansprechpartner bei Fragen zur Verwaltungsratsitzung oder zur Gesellschafterversammlung.
Im Vertragsrecht übernimmt Herr Strano die Vertragsgestaltung bezüglich Gesellschaftsvertrag, Managementvertrag und Kooperationsvertrag oder zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Er setzt für Sie den Geschäftsführervertrag auf und berät zu Unternehmenskauf, Management-Beteiligungsmodell (Buy-out, Buy-in), Joint Venture und Beteiligungsstrukturen.
Neben der Beratung zur Gründung von Unternehmen betreut Rechtsanwalt Giuseppe Strano seine Mandanten selbstverständlich auch auf einer laufenden Basis in vertriebsrechtlichen Bereichen, bei der Gestaltung des Verhältnisses zu Geschäftspartnern, Lieferanten und Abnehmern, Handelsvertretern und Franchisepartnern und der Handhabung von Handelsbräuchen.
Ein damit im Zusammenhang stehender Tätigkeitsschwerpunkt ist das Arbeitsrecht. Hier berät und vertritt Herr Strano insbesondere Arbeitgeber in allen Streitigkeiten und Gestaltungsfragen wie beispielsweise zum Arbeitsvertrag und dessen Auslegung, bei Problemen mit der Vergütung, der Arbeitszeit, dem Urlaub, aber auch mit der Teilzeitregelung, der Befristung Ihres Arbeitsverhältnisses oder bei einem Probearbeitsverhältnis. Er prüft die Zulässigkeit von Maßnahmen wie Kündigung, Änderungskündigung oder Abmahnung und wehrt entsprechende Kündigungsanfechtungen für Sie ab.
Im kollektiven Arbeitsrecht berät Herr Strano Sie zu den rechtlichen Regelungen, welche die Existenz, Organisation und Funktion der arbeitsrechtlichen Kollektive, nämlich Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und Belegschaften, sowie ihre rechtlichen Beziehungen zu ihren Mitgliedern betreffen.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Giuseppe Strano ist das Medizinprodukterecht. Dies ist eine durch nationale wie europarechtliche Vorgaben in erheblichem Maße komplexe Materie. Das Recht umfasst die Regelungen zu den technischen medizinischen Anforderungen, Informationsanforderungen sowie Betreiber- und Anwendervorschriften für Medizinprodukte. Herr Strano berät Hersteller von Medizinprodukten bei rechtlichen Fragen wie der Zulassung und Einführung von Medizinprodukten in Italien sowie dem Verkauf. Herr Strano unterstützt Sie bei der Beantragung von entsprechenden Genehmigungen und bei der Qualitätszertifizierung.
Zu Vertrieb und Vermarktung von Medizinprodukten gehört auch die Beratung im Medienrecht und Wettbewerbsrecht. Herr Strano vertritt Hersteller von Medizinprodukten bei der Vorbereitung und Durchführung von Werbe- und Marketingmaßnahmen, insbesondere in allen Fragen zum Heilmittelwerberecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht (unlauterer Wettbewerb). Im Auftrag seiner Mandanten geht er auch gegen wettbewerbswidrige Werbemaßnahmen von Konkurrenten vor und setzt Ansprüche auf Unterlassung gerichtlich durch.
Aufgrund seiner Kompetenz auf dem Gebiet Medizinprodukterecht fungiert Rechtsanwalt Giuseppe Strano auch als Berater von drei Verbänden, die in der Branche tätig sind.