Rechtsanwalt Ulrich Wittneben betrieb über lange Zeit seine Kanzlei als Einzelanwalt, bevor er 2002 sie in eine Bürogemeinschaft mit weiteren Rechtsanwälten und einem Notar überführte. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Verkehrsrecht (Unfallregulierung), Arbeitsrecht, Mietrecht, Familienrecht und Strafrecht. Herr Wittneben steht Ihnen aber auch in anderen Rechtsgebieten mit Rat und Tat zur Seite, die Kanzlei deckt das gesamte juristische Spektrum ab.
Rechtsanwalt Ulrich Wittneben betrieb über lange Zeit seine Kanzlei als Einzelanwalt, bevor er 2002 sie in eine Bürogemeinschaft mit weiteren Rechtsanwälten und einem Notar überführte. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Verkehrsrecht (Unfallregulierung), Arbeitsrecht, Mietrecht, Familienrecht und Strafrecht. Herr Wittneben steht Ihnen aber auch in anderen Rechtsgebieten mit Rat und Tat zur Seite, die Kanzlei deckt das gesamte juristische Spektrum ab.
Die Bürozeiten sind zwischen 09.00 Uhr und 13.00 Uhr am Vormittag sowie von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr am Nachmittag. Freitags können Sie bis 13.00 Uhr Beratungstermine mit dem Sekretariat oder direkt mit Herrn Wittneben vereinbaren, die bei Bedarf und nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten liegen können.
Die zentrale und verkehrsgünstige Lage der Kanzlei kommt dem Mandanten zugute: Die Büroräume liegen direkt am Senner-Marktplatz in Bielefeld. Für Mandanten mit Pkw gibt es kanzleieigene Parkplätze. Sie können die Kanzlei auch gut mit dem Bus oder der Straßenbahn erreichen, die Haltestellen sind in direkter Nähe.
Ulrich Wittneben wurde 1953 in Gifhorn geboren und wuchs in Bielefeld auf. Er studierte in Köln und Münster Rechtswissenschaften und absolvierte das anschließende Referendariat in Bielefeld. Er ist verheiratet und hat zwei Kinder.
Herr Wittneben ist seit über zwanzig Jahren Rechtsanwalt. Aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit kann er auf einen großen Erfahrungsschatz zurückgreifen, sodass er für jedes Rechtsproblem die bestmögliche Lösung findet, die er dann auch hartnäckig und mit der geforderten Durchsetzungskraft verwirklicht.
An seinem Beruf liebt der Jurist den Umgang mit Menschen und die Möglichkeit, sich für die Lösung ihrer rechtlichen Probleme einzusetzen. Dabei verliert Herr Wittneben niemals den Blick für das Wesentliche.
Herr Wittneben ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Unfälle im Straßenverkehr geschehen täglich. In der Regel streiten sich die Unfallbeteiligten und die Versicherer über die Ansprüche und die Höhe der Zahlungen. Um Sie bei diesem Streit zu unterstützen, hat Rechtsanwalt Ulrich Wittneben einen Tätigkeitsschwerpunkt im Verkehrsrecht. Dabei prüft er die Sach- und Rechtslage des konkreten Schadensereignisses und hilft Ihnen zu klären, wer den entstandenen Schaden (Gutachter, Verdienstausfall, Mietwagen und Reparaturkosten ) bezahlen muss, welche Schäden überhaupt ersetzungsfähig sind sowie ob und gegebenenfalls welche Ansprüche gegen eine Versicherung bestehen.
Oftmals gehen mit Verkehrsunfällen Vorwürfe einher, ein Unfallbeteiligter habe sich ordnungswidrig verhalten, was mit einem Verwarngeld, Bußgeld, einem Eintrag in das Verkehrszentralregister oder einem Fahrverbot geahndet werden kann. Auch hier kann Herr Wittneben dem Betroffenen zur Seite stehen, indem er Akteneinsicht nimmt und eventuelle Fehler aufzeigt.
Zudem ist Ulrich Wittneben im Arbeitsrecht tätig. Die meisten Fragen sowohl der Arbeitnehmer als auch seitens der Arbeitgeber betreffen die Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Hierbei berät Herr Wittneben unter anderem dazu, ob eine Kündigung zulässig und wirksam ist, das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, eine vorherige Abmahnung zwingend ist, welche Kündigungsfrist beachtet werden muss, ob der Betriebsrat gehört werden muss und die Kündigung möglicherweise sozialwidrig ist.
Ein weiterer Schwerpunkt des Anwalts ist die Beratung im Mietrecht (Gewerbemietrecht) und Pachtrecht. Rechtsanwalt Wittneben vertritt sowohl Mieter als auch Vermieter. Meist geht es dabei um die Beendigung eines Mietverhältnisses und die daraus resultierenden Pflichten wie die Durchführung von Schönheitsreparaturen oder Schadensersatz (auch: Schadenersatz) für Schäden an der Mietsache. Herr Wittneben informiert Sie außerdem über die Fristen, die Sie bei einer Kündigung einhalten müssen, und über die Möglichkeiten einer fristlosen Kündigung. Er entwirft auf Wunsch einen Mietvertrag nach Ihren Vorstellungen oder überprüft einen angebotenen Vertrag.
Überdies liegt ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Wittneben im Familienrecht. Das Familienrecht umfasst insbesondere das Recht der Ehescheidung und die damit verbundene Regelung der elterlichen Sorge, außerdem Kindesunterhalt, Vermögenstrennung, Unterhaltsanspruch des Ehegatten, Ehewohnung und Verteilung des Hausrats. In diesem Rechtsgebiet ist er sowohl mit der Vertretung vor den Familiengerichten als auch mit der außergerichtlichen Beratung befasst. Doch schon vor der Eheschließung können durch einen Ehevertrag spätere Auseinandersetzungen vielfach vermieden werden. Herr Wittneben berät Sie auch zu der notwendigen notariellen Form.
Ein weiterer Schwerpunkt ist das Strafrecht. Rechtsanwalt Ulrich Wittneben vertritt sie bei Betrug, Diebstahl, Körperverletzung oder Raub. Bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) verteidigt der Volljurist Sie ebenfalls routiniert. Auch als Normalbürger können Sie mit den Strafverfolgungsbehörden Bekanntschaft machen. Eine unvollständige Steuererklärung oder ein Bier zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto kann zu unerwartetem Kontakt mit der Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.
Außerhalb seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Ulrich Wittneben leidenschaftlicher Tennisspieler und als erster Vorsitzender in einem Tennisverein engagiert. Mit seiner Kanzlei ist er Mitglied der “Senner-Gemeinschaft”, einem Zusammenschluss von Vereinen und Geschäftsleuten aus der näheren Region, mit dem Ziel, die wirtschaftliche Aktivität vor Ort zu fördern.