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Stefan Schönemann

Stefan Schönemann

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
  • Englisch
Übersicht

Stefan Schönemann, geboren 1972 in Ludwigshafen, studierte an den Universitäten in Marburg, Heidelberg und Mannheim Rechtswissenschaften. Sein Referendariat absolvierte er im Landgerichtsbezirk Mosbach. Herr Schönemann, seit Dezember 2001 als Rechtsanwalt zugelassen und ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Er spricht gut Englisch und verfügt über Grundkenntnisse in Französisch.

Fachanwaltschaften:
  • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
  • Fachanwalt Familienrecht
Stefan Schönemann berät zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:
  • Baurecht öffentlich
  • Familienrecht
  • Immobilienrecht & Maklerrecht
  • Mietrecht
  • Wohnungseigentumsrecht
Fachgebiete

Stefan Schönemann, geboren 1972 in Ludwigshafen, studierte an den Universitäten in Marburg, Heidelberg und Mannheim Rechtswissenschaften. Sein Referendariat absolvierte er im Landgerichtsbezirk Mosbach. Herr Schönemann, seit Dezember 2001 als Rechtsanwalt zugelassen und ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Er spricht gut Englisch und verfügt über Grundkenntnisse in Französisch.

Rechtsanwalt Stefan Schönemann übernimmt Ihr Mandat aus dem Familienrecht und Immobilienrecht. Letztgenanntes beinhaltet das Wohn- und Gewerberaummietrecht, Grundstücksrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG).

Im Familienrecht begleitet Stefan Schönemann seine Mandanten gegebenenfalls von der Heirat bis zur Trennung und Scheidung und führt bei Bedarf die notwendigen Rechtsstreitigkeiten. Sowohl Kindesunterhaltsanspruch als auch Trennungsunterhaltsanspruch oder Ehegattenunterhaltsanspruch werden von ihm geltend gemacht oder abgewehrt. Hier kommt ihm neben seiner herausragenden Fachkompetenz auch seine Fähigkeit zum vertrauensvollen und vertrauensbildenden Umgang mit den Mandanten zugute. Am Anfang hängt der Himmel voller Geigen: Verliebt, verlobt, verheiratet! Rechtliche Problemstellungen sind für viele Menschen in diesem Stadium nachrangig und werden vernachlässigt. Dabei sind die gesetzlichen Folgen der Ehe vielen Hochzeitspaaren unbekannt. Mit der Eheschließung entsteht der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft (sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde), und es entstehen Ansprüche auf Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt. Vergessen oder verdrängt wird von Verliebten oftmals, dass mittlerweile in Deutschland jede dritte Ehe, in deutschen Großstädten sogar jede zweite Ehe geschieden wird — manchmal mit aufreibenden Folgen für alle Beteiligten. Unliebsamen Folgen kann man aber vorbeugen durch den Abschluss von Ehevertrag oder Partnerschaftsvertrag. Im Falle einer Trennung oder einer Scheidung sind die Folgen bereits vorher ausgehandelt und vereinbart. Rechtsanwalt Schönemann berät und vertritt Sie bei Bedarf bei diesen oder ähnlichen Situationen.

Rechtsanwalt Stefan Schönemann berät seine Mandanten umfassend beim Grundstückskauf, Hauskauf oder Wohnungskauf und unterstützt sie bei einer interessengerechten Vertragsgestaltung und Vertragsabwicklung. Das Spektrum der Beratung umfasst insbesondere die Gestaltung und Strukturierung von Immobilienerwerb und Immobilienveräußerung. Hinzu kommt die Beratung beim Abschluss von Nutzungsvertrag und Betriebsvertrag, insbesondere im Zusammenhang mit Verwaltungsimmobilien und Gewerbeimmobilien. Mit weitreichenden Spezialkenntnissen berät Herr Schönemann darüber hinaus bei der Durchsetzung vermögensrechtlicher Ansprüche aufgrund der Regelungen im Vermögensgesetz und Sachenrechtsbereinigungsgesetz. Selbstverständlich unterstützt Rechtsanwalt Schönemann seine Mandanten auch weitergehend bei der Vermittlung von Gutachtern und übernimmt die außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung in Baugenehmigungsverfahren.

Spezialitäten

Stefan Schönemann ist seit 2006 berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Im Bereich Mietrecht und Pachtrecht erhalten Sie nicht nur Informationen und Beratung zu Abschluss und Beendigung eines Mietverhältnisses oder Pachtverhältnisses. Selbstverständlich steht Ihnen Rechtsanwalt Schönemann auch beratend zur Seite bei:

  • der Gestaltung und Prüfung von Mietvertrag oder Pachtvertrag
  • Streitigkeiten bei Kündigung
  • Mietmangel, Mietminderung, Mieterhöhung, Nebenkostenabrechnung
  • Räumungsklage, Zwangsräumung

Das Mietrecht beinhaltet das Wohnraummietrecht sowie das gewerbliche Mietrecht. Nicht immer hat man Glück mit seinem Vertragspartner. Der Vermieter entpuppt sich als kaum erträglicher Erbsenzähler, die Mieter sind in Wirklichkeit ungehobelte und laute Zeitgenossen. Ein Mietverhältnis kann auf dieser Basis keinen Bestand haben. Statt dauernder Auseinandersetzungen über Hausordnung, Berechtigung der Mietminderung oder Mieterhöhung, Mangel, Nebenkosten oder Nebenkostenvorauszahlung, Kaution, Eigenbedarf, Kündigungsfrist, Mietsicherheit, Schönheitsreparaturen oder Modernisierungsmaßnahmen müssen Lösungen gefunden werden, die auch langfristig Bestand haben. Hierfür ist Stefan Schönemann für Sie der richtige Ansprechpartner.

Das Tätigkeitsspektrum von Rechtsanwalt Schönemann im Wohnungseigentumsrecht (WEG) reicht von der Beratung und Prüfung von Kaufverträgen über die Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung, die Durchsetzung der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bis zur Beratung von Verwaltung und Eigentümergemeinschaft. Herr Schönemann berät Sie beispielsweise über die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, die Abgrenzung von Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum, bei Fragen zu Teilungserklärung und Teilungsvertrag, Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan, Wohngeld, Instandhaltungsrücklage und Sonderumlage.

Mitgliedschaften:

  • Arbeitsgemeinschaft Miet- und Wohnungseigentumsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)
  • Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im DAV
  • Familienrechtsarbeitskreis der Ludwigshafener Rechtsanwälte

Kontakt

Baumgärtner, Seeliger, Gölz, Karl & Coll.

Beethovenstr. 24
67061 Ludwigshafen am Rhein
Deutschland
Telefon: 
+49621 568031
Telefax: 
+49 621 569905
Web
www.kanzlei-lu.de
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