Thomas Gölz wurde 1952 in Mannheim geboren. Er studierte an der Universität Mannheim Jura. Das anschließende Rechtsreferendariat leistete er in Mannheim und Heidelberg. Herr Gölz wurde 1981 zur Anwaltschaft zugelassen. Er ist Fachanwalt für Verkehrsrecht. Der Jurist spricht gut Englisch. Rechtsanwalt Thomas Gölz übernimmt Ihren Fall aus dem Verkehrsrecht, Erbrecht, Vertragsrecht, Straf- und Bußgeldrecht und Versicherungsrecht.
Thomas Gölz wurde 1952 in Mannheim geboren. Er studierte an der Universität Mannheim Jura. Das anschließende Rechtsreferendariat leistete er in Mannheim und Heidelberg. Herr Gölz wurde 1981 zur Anwaltschaft zugelassen. Er ist Fachanwalt für Verkehrsrecht. Der Jurist spricht gut Englisch. Rechtsanwalt Thomas Gölz übernimmt Ihren Fall aus dem Verkehrsrecht, Erbrecht, Vertragsrecht, Straf- und Bußgeldrecht und Versicherungsrecht.
Im Erbrecht ist Rechtsanwalt Gölz Ihr Ansprechpartner, wenn es beispielsweise um die Gestaltung von Testament, Erbvertrag oder Schenkungsvertrag, die Grundstücksbewertung nach dem Bewertungsgesetz, das Ehegattenerbrecht, die Testamentsvollstreckung, die Beratung bei Vorerbschaft, Nacherbschaft oder Erbausschlagung sowie die Beratung und Vertretung bei Erbauseinandersetzung und bei Nachlassüberschuldung/Nachlasshaftung geht.
Das Vertragsrecht ist die vielleicht häufigste Berührung mit der juristischen Materie im Alltag. Vom frühmorgendlichen Brötchen beim Bäcker, der Zugfahrt der Kinder in die Schule über die Anstellung am Arbeitsplatz und den Kauf eines neuen TV-Gerätes bis hin zum Eingehen einer Ehe — es werden täglich Verträge geschlossen: manche ausdrücklich, die anderen wiederum durch schlüssiges Verhalten, das uns oftmals nicht einmal bewusst ist. Rechtsanwalt Thomas Gölz hilft Ihnen bei der Erstellung klarer und rechtssicherer Verträge unter strenger Beachtung der aktuellsten Rechtsprechung. Darüber hinaus überprüft er bereits vorhandene Verträge und deren Klauseln aus den verschiedensten Bereichen auf Ihre Beständigkeit und Konsistenz aus der Sicht eines Richters, überprüft für sie Ihre Ansprüche in jeder Situation und weist Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen auf. Thomas Gölz berät Sie außerdem bezüglich eines weiteren Vorgehens, klärt Sie über die möglichen Risiken vollständig auf und hilft Ihnen bei der möglichst einfachsten und kostengünstigsten Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, so zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung und so weiter. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord et cetera. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Als Strafverteidiger vertritt Rechtsanwalt Thomas Gölz die Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle und richtige Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Selbstverständlich gehört hier auch die strafrechtliche Pflichtverteidigung zum Service von Thomas Gölz.
Das Versicherungsrecht gewinnt zunehmend an Bedeutung, da der Staat sich aus der gesetzlichen Vorsorge durch das bestehende Sozialversicherungssystem immer mehr zurückzieht. Jeder Bundesbürger hat im Durchschnitt mehr als zehn Versicherungsverträge abgeschlossen. Zu diesen zählen neben vielen anderen die Reiseversicherung, Diebstahlversicherung, Kaskoversicherung sowie Haftpflichtversicherung und private Krankenversicherung. Tritt der Versicherungsfall ein, gibt es nicht selten Konflikte zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft. Durch seine jahrelange Erfahrung in diesem Rechtsgebiet ist Rechtsanwalt Gölz bestens mit der Branche sowie deren Unternehmen vertraut. Des Weiteren ist er erfolgreicher Teilnehmer des 6. Fachlehrgangs Versicherungsrecht der Deutschen Anwaltakademie.
Thomas Gölz ist berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Verkehrsrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Verkehrsrecht durch Rechtsanwalt Thomas Gölz erstreckt sich über die Bereiche Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht. Im Zivilrecht geht es vorwiegend um die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Das können neben dem Fahrzeugschaden auch weitergehende Schäden sein wie der Nutzungsausfall, die Wertminderung und Mietwagenkosten. Zudem geht es darum, einen durch Verkehrsunfall erlittenen Personenschaden in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern geltend zu machen und durchzusetzen. Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Dem betroffenen Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen und Einspruch dagegen einzulegen. Einige Handlungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr wertet der Gesetzgeber nicht als bloße Ordnungswidrigkeiten, sondern als Straftaten, beispielsweise Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.
Wenn Sie “geblitzt” wurden und ein Bußgeld oder gar ein Führerscheinentzug droht, geben Sie sich nicht mit dem Messergebnis und dem “Blitzfoto” geschlagen. Eine nicht unerhebliche Anzahl von Messergebnissen beruht auf Messfehlern, die auf falsche Handhabung der Messgeräte oder äußere Einflüsse (Wetter, starker Verkehr) zurückzuführen sein können. Viele Bußgeldbescheide werden von den Gerichten wegen falscher Messungen aufgehoben. Einige Handlungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr wertet der Gesetzgeber nicht als bloße Ordnungswidrigkeiten, sondern als Straftaten, beispielsweise Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Auch ein Mandant, der ein Problem hat, bei dem Strafrecht und Verkehrsrecht zusammentreffen, wird durch Rechtsanwältin Schumann kompetent beraten und betreut.
Außerhalb der Kanzlei engagiert sich Herr Gölz als Mitglied des Vorprüfungsausschusses für die Zulassung zur Fachanwaltschaft Verkehrsrecht der Rheinland-Pfälzischen Rechtsanwaltskammern Koblenz und Zweibrücken.
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