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Gerhard Seeliger

Gerhard Seeliger

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
  • Englisch
  • Französisch
Übersicht

Gerhard Seeliger, geboren 1943 in Straßburg, studierte in Heidelberg und München Jura. Nach dem anschließenden Rechtsreferendariat im Landgerichtsbezirk Mannheim wurde er 1973 als Rechtsanwalt zugelassen. Im Anschluss an eine zweijährige Tätigkeit als wissenschaftlicher Assistent an einem Lehrstuhl für Rechtstheorie der Universität Darmstadt trat er 1977 in die heutige Kanzlei Baumgärtner, Seeliger, Gölz, Karl & Collegen ein. Der Jurist spricht fließend Englisch und verfügt über gute Kenntnisse in Französisch.

Fachanwaltschaften:
  • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht
Gerhard Seeliger berät zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:
  • Bankrecht
  • Baurecht & Architektenrecht
  • Baurecht privat
  • Erbrecht
  • Privatrecht & Kaufrecht
  • Zwangsvollstreckungsrecht & Inkasso
Fachgebiete

Gerhard Seeliger, geboren 1943 in Straßburg, studierte in Heidelberg und München Jura. Nach dem anschließenden Rechtsreferendariat im Landgerichtsbezirk Mannheim wurde er 1973 als Rechtsanwalt zugelassen. Im Anschluss an eine zweijährige Tätigkeit als wissenschaftlicher Assistent an einem Lehrstuhl für Rechtstheorie der Universität Darmstadt trat er 1977 in die heutige Kanzlei Baumgärtner, Seeliger, Gölz, Karl & Collegen ein. Der Jurist spricht fließend Englisch und verfügt über gute Kenntnisse in Französisch.

Rechtsanwalt Gerhard Seeliger berät und betreut Sie in den Bereichen Bau- und Architektenrecht, Bankrecht, Wirtschaftsrecht und Gesellschaftsrecht. Er ist seit März 2006 Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.

Rechtsanwalt Seeliger ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Bankrecht, Baurecht und Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Zum Bereich Bankrecht und Kapitalmarktrecht gehören Beratungen und Prozessvertretungen bei allen Fragen rund um Darlehen und Kredit, Sicherheit (wie zum Beispiel Bürgschaft, Grundschuld, Hypothek etc.), Wertpapiergeschäft — sei es mit Aktien, Investmentfond oder Anleihe —, Geldanlage und Anlageberatung, EC-Karte und Kreditkarte, Zahlungsverkehr (Überweisung, Lastschrift, Scheck, Dauerauftrag) oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (Pfändung, Zwangsversteigerung, Verwertung von Sicherheiten).

Der Tätigkeitsschwerpunkt Wirtschaftsrecht umfasst alle Rechtsteilgebiete, die für Unternehmen, Selbständige und Gewerbetreibende im Wirtschaftsleben Bedeutung haben können. Hierzu zählen insbesondere Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, Wettbewerbsrecht, Bilanzrecht oder Steuerrecht. Zum Beratungsbereich gehören aber auch das Insolvenzrecht sowie die Fragen von Sanierung, Liquidation und Stilllegung von Betrieben oder Betriebsteilen. Zu den Aufgaben des Wirtschaftsrechts zählen zum Beispiel die unternehmensrechtliche und die gesellschaftsrechtliche Beratung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Die Beratung einer GmbH ist für den richtigen und erfolgreichen Einsatz des Kapitals erheblich. Fragen zur Gestaltung der Satzung, Kapitalaufbringung, Kapitalerhaltung, zu Gesellschafterversammlung und Organstellung sowie etwa zum Anstellungsverhältnis eines Geschäftsführers bedürfen ebenso einer korrekten Beantwortung wie Fragen zum Ausscheiden und Abfinden von Gesellschaftern oder zur Haftung der Gesellschafter in einer Vorgründungsgesellschaft oder Vor-GmbH. Vertrauen Sie bei diesen oder ähnlichen Fragestellungen auf Rechtsanwalt Gerhard Seeliger.

Im Gesellschaftsrecht berät und vertritt Herr Seeliger umfassend bei Vertragsverhandlung, Vertragsgestaltung, Projektplanung und Konzeption. Er berät über die jeweils günstigste rechtliche Gestaltung unter Einbeziehung aller für diese Entscheidung zu berücksichtigenden Aspekte. Ausgehend von der Erkenntnis, dass es sich bei der Unternehmensgestaltung in aller Regel um die Gestaltung der Zusammenarbeit von Menschen handelt, finden nicht nur steuerliche Aspekte Beachtung, sondern insbesondere auch das Tätigkeitsfeld des Unternehmens, dessen personelle Struktur und dessen Perspektive. Die Wechselwirkungen mit anderen Rechtsgebieten werden in die Lösungen einbezogen (Stichwort Unternehmensnachfolge). Bei Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern werden gemeinsam mit den Mandanten Strategien entwickelt. Die Vertretung der Interessen durch Rechtsanwalt Gerhard Seeliger erfolgt außergerichtlich und auch gerichtlich.

Spezialitäten

Im privaten Baurecht ist Gerhard Seeliger Ihr spezialisierter Ansprechpartner. Er ist berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Im privaten Baurecht gestaltet Herr Seeliger Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Projektentwickler, verhandelt und formuliert Ihren Generalunternehmervertrag, Subunternehmervertrag oder Architektenvertrag. Rechtsanwalt Seeliger greift für seine Mandanten ein, sobald der Bauablauf gestört wird, sei es durch einen erkennbaren Mangel oder durch Bauverzögerung oder bei Meinungsverschiedenheiten bei Fragen der Vergütung. Dabei wirkt er an den Verhandlungen mit in dem Bestreben, durch frühzeitige Vergleichsversuche, Schiedsgutachtenverfahren oder andere Maßnahmen der Beweissicherung schnelle und kostengünstige Lösungen zu erzielen. Herr Seeliger ist auch forensisch tätig und führt selbständige Beweisverfahren und Vergütungsprozesse sowie Gewährleistungsprozesse.

Im oft mit dem Baurecht verbundenen Architektenrecht und Ingenieurrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Gerhard Seeliger Architekten, Ingenieure und Bauherren beispielsweise bei:

  • Honorarstreitigkeiten: Ansprüche auf zusätzliches Honorar bei verlängerter Bauzeit, Vergütung bei Mehrfachplanung oder bei geänderter Planung, Gültigkeit der Pauschalpreisvereinbarung, wenn der Pauschalpreis unter den Mindestsätzen liegt, Bindung des Architekten an die Schlussrechnung, Prüffähigkeit der Schlussrechnung

  • Vertragsgestaltung und Vertragsabschluss: Beschreibung des Leistungsumfangs unter Bezugnahme auf die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), Preisvereinbarung bei Auftragserteilung, Erbringung von Architektenleistungen und Ingenieurleistungen im Rahmen von Generalübernehmervertrag und Generalunternehmervertrag, Ausgestaltung der Architektenvollmacht

  • Mängelanspruch und Schadensersatzanspruch: Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen auf Schadensersatz (auch: Schadenersatz) und Honorarminderung, Bausummenüberschreitung, Planungsmängel, Überwachungsmängel, Zurückbehaltungsrecht an und Herausgabe von Planungsunterlagen und Bauakten

Außerberufliche Engagements

Gerhard Seeliger war etwa zehn Jahre lang Vorsitzender des Ludwigshafener Anwaltsvereins.

Kontakt

Baumgärtner, Seeliger, Gölz, Karl & Coll.

Beethovenstr. 24
67061 Ludwigshafen am Rhein
Deutschland
Telefon: 
+49621 568031
Telefax: 
+49 621 569905
Web
www.kanzlei-lu.de
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