Die Kanzlei Pohl wurde 1992 von Rechtsanwalt Jürgen Pohl gegründet. Neben Verkehrsrecht, Familienrecht und Arbeitsrecht berät und vertritt Herr Pohl insbesondere auch Unternehmen bezüglich Fragen aus dem Wirtschaftsrecht (Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, Forderungseinzug, Zwangsvollstreckungsrecht).
Die Kanzlei Pohl wurde 1992 von Rechtsanwalt Jürgen Pohl gegründet. Neben Verkehrsrecht, Familienrecht und Arbeitsrecht berät und vertritt Herr Pohl insbesondere auch Unternehmen bezüglich Fragen aus dem Wirtschaftsrecht (Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, Forderungseinzug, Zwangsvollstreckungsrecht).
Die Kanzlei ist durchgehend montags bis donnerstags von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet. In dieser Zeit können Sie mit dem Sekretariat oder Herrn Pohl selbst Beratungstermine vereinbaren, die bei Bedarf und nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten liegen können.
Die Kanzleiräume sind in direkter Nähe zum Landgericht zentral in Mühlhausen gelegen. Für Mandanten mit Pkw gibt es dort ausreichend öffentliche Parkmöglichkeiten.
Jürgen Pohl wurde 1964 in Magdeburg geboren. Er studierte an der Martin-Luther-Universität in Halle Rechtswissenschaften und arbeitete als Wirtschaftsjurist, bevor er sich 1992 als Rechtsanwalt selbständig machte.
Außerhalb seiner beruflichen Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Herr Pohl in einem Börsenclub aktiv, spielt Golf und ist ein leidenschaftlicher Koch. Er ist verheiratet und hat ein Kind.
Herrn Pohl ist es als Rechtsanwalt besonders wichtig, in enger Abstimmung mit seinen Mandanten zu agieren, das heißt, zu jedem Zeitpunkt in vollem Umfang zu informieren und informiert zu sein, damit eine optimale rechtliche Beratung und Rechtsdurchsetzung zu gewährleisten.
Im Arbeitsrecht ist Herr Pohl Ihr kompetenter Ansprechpartner. Hier berät er sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zu allen aufkommenden Fragestellungen.
Sowohl vor dem Beginn als auch während des Arbeitsverhältnisses gestaltet und überprüft Rechtsanwalt Pohl den Arbeitsvertrag und nimmt gegebenenfalls Vertragsanpassungen vor.
Der Kern des Arbeitsrechts besteht aus dem Kündigungsschutz. Hierbei berät Herr Pohl seine Mandanten bei den Fragen zum Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses und möglichen Lohnfortzahlungsansprüchen. Aber auch bei den Themen Arbeitsschutz, Mutterschutz, Arbeitszeit, Urlaub, betriebliche Altersversorgung, Abfindung, Zeugniserteilung und Mobbing steht er mit Rat und Tat an Ihrer Seite.
Im kollektiven Arbeitsrecht geht es insbesondere um Fragen aus den Bereichen Tarifvertragsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Mitbestimmungsrecht und Personalvertretungsrecht. Arbeitgeber unterstützt er vor allem bei der Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche von Arbeitnehmern.
Ebenso gehört das Verkehrsrecht zu den Stärken von Herrn Pohl. Er vertritt Sie sowohl in der Unfallhaftung als auch bei Verkehrsordnungswidrigkeiten oder Verkehrsstraftaten. Bei der Unfallhaftung geht es in erster Linie um die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach einem Unfall. Dies können sowohl der Fahrzeugschaden selbst wie auch der Nutzungsausfall oder die Kosten für einen Mietwagen sein. Aber auch bei Problemen im Zusammenhang mit Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder der Kostenerstattung eines Sachverständigen steht Rechtsanwalt Pohl kompetent an Ihrer Seite.
Oftmals sind im Zusammenhang mit einem Unfall Verkehrsordnungswidrigkeiten begangen worden. Hierbei kommt es Herrn Pohl durch eine intensive Überprüfung des Tatvorwurfes darauf an, Bußgelder oder Punkte in Flensburg oder gar den Führerscheinentzug zu vermeiden.
Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt bildet das Familienrecht. Vor einer Eheschließung informiert Herr Pohl Sie zu den weitreichenden Folgen einer Heirat, zum Ehevertrag und welche Formerfordernisse zu beachten sind. Kernpunkt des Familienrechtes sind alle Fragen, die sich mit der Ehescheidung beschäftigen. Dazu gehören Themen wie die Voraussetzung für eine Scheidung, Umgangsrecht, Versorgungsausgleich (Unterhalt), Ehewohnung, Aufteilung von Hausrat und Vermögen. Aber auch die Gebiete Abstammung, Adoption, Verwandtschaft oder die rechtlichen Wirkungen des Zusammenlebens Unverheirateter sind Teil der anwaltlichen Tätigkeit von Jürgen Pohl.
Rechtsanwalt Jürgen Pohl hat es sich zur Aufgabe gemacht, Unternehmen in allen rechtlichen Angelegenheiten zu betreuen. Besonders wichtig ist ihm, der Firmenleitung eine enge persönliche Betreuung zu bieten. Ausgehend von der Erkenntnis, dass es sich bei der Unternehmensgestaltung in aller Regel um die Gestaltung der Zusammenarbeit von Menschen handelt, finden insbesondere auch das Tätigkeitsfeld des Unternehmens, dessen personelle Struktur und dessen Perspektive große Beachtung. Die Wechselwirkungen mit anderen Rechtsgebieten werden in die Lösungen einbezogen.
Das Wirtschaftsrecht ist daher ein Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Pohl. Dies beinhaltet unterschiedliche Aspekte.
Ein wichtiger Punkt ist das Vertragsrecht. Der Jurist steht Ihnen bei Vertragsverhandlungen, Vertragsgestaltungen, Projektplanungen und Konzeptionen zur Seite.
Beim Forderungsmanagement steht Ihnen Rechtsanwalt Pohl zur Verfügung. Auf diesem Gebiet geht es nicht immer um große Werte, sondern zumeist steht auch eine schwierige Beziehung zu einem guten Kunden im Raum. Hier bedarf es der Erfahrung und des Fingerspitzengefühls von jemandem, der sich in der Forderungsbeitreibung auskennt. Selbstverständlich betreibt er aber auch die Zwangsvollstreckung.
Im Gesellschaftsrecht berät und vertritt Herr Pohl seine Mandanten bei der Gründung, während des Geschäftsalltags, bei Fusionen, bei Umwandlung und Reorganisation und bei der Liquidation von Gesellschaften jeder Rechtsform. Bei Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern werden gemeinsam mit den Mandanten Strategien entwickelt.
Zur rechtsbegleitenden Betreuung der Unternehmen können selbstverständlich weitere Rechtsgebiete hinzukommen, wie zum Beispiel Mietrecht, Baurecht oder Gewerberecht. Die Vertretung der Interessen durch Herrn Pohl erfolgt außergerichtlich und gerichtlich.