Thomas Karl wurde 1959 in Hamburg geboren. Nach dem Abitur studierte er an der Universität Mannheim Rechtswissenschaften. Das Rechtsreferendariat nach dem ersten juristischen Staatsexamen absolvierte er im Oberlandesgerichtsbezirk Zweibrücken in Rheinland-Pfalz. Thomas Karl ist seit 1992 als Rechtsanwalt zugelassen. Er spricht gut Englisch. Herr Karl ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Rechtsanwalt Thomas Karl ist Ihr Ansprechpartner für Ihre Mandate aus dem Arbeitsrecht, Verkehrszivilrecht und Arzthaftungsrecht.
Thomas Karl wurde 1959 in Hamburg geboren. Nach dem Abitur studierte er an der Universität Mannheim Rechtswissenschaften. Das Rechtsreferendariat nach dem ersten juristischen Staatsexamen absolvierte er im Oberlandesgerichtsbezirk Zweibrücken in Rheinland-Pfalz. Thomas Karl ist seit 1992 als Rechtsanwalt zugelassen. Er spricht gut Englisch. Herr Karl ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Rechtsanwalt Thomas Karl ist Ihr Ansprechpartner für Ihre Mandate aus dem Arbeitsrecht, Verkehrszivilrecht und Arzthaftungsrecht.
Unter dem Begriff “ärztlicher Kunstfehler” sind insbesondere Diagnosefehler, Therapiefehler und Operationsfehler sowie Überwachungsverschulden und mangelnde Aufklärung zu verstehen. Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Standard guter ärztlicher Behandlung unterschritten wird. Standard in der Medizin repräsentiert den jeweiligen Stand naturwissenschaftlicher Erkenntnisse und ärztlicher Erfahrung, der zum Erreichen des ärztlichen Behandlungszieles erforderlich ist und sich in Erprobungen bewährt hat. Das Arzthaftungsrecht ist nicht speziell kodifiziert. Es besteht aus einer Vielzahl von Einzelgesetzen und Normen, die einerseits den Arzt und seine Berufstätigkeit und andererseits den Patienten betreffen. Spezialnormen für das Arzthaftungsrecht gibt es ebenfalls nicht. Es gelten die allgemeinen Haftungsgrundsätze des Zivilrechts. Für den Patienten kommen Ansprüche aus Behandlungsvertrag wie auch aus dem Deliktsrecht in Betracht. Beide Ansprüche können nebeneinander und unabhängig voneinander geltend gemacht werden. Rechtsanwalt Thomas Karl ist ein erfahrener Anwalt im Arzthaftungsrecht. Er berät und vertritt Patienten bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche, aber auch Ärzte, die sich derartigen Ansprüchen ausgesetzt sehen:
Thomas Karl ist seit 1997 berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Arbeitsrecht” zu führen. Des Weiteren führt er auch den Titel “Fachanwalt für Verkehrsrecht”. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Die Tätigkeit im Arbeitsrecht umfasst nicht nur das Aushandeln der Konditionen von Arbeitsvertrag und Dienstvertrag. Hierzu gehört ebenso die Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei Fragen rund um Kündigung, Abfindung, Mutterschutz, Tariflohn, Überstunden, Urlaub, Vergütung, Versetzung, Weiterbeschäftigung, Wettbewerbsverbot, Interessenausgleich, Sozialplanabfindung oder Arbeitszeugnis. Außerdem prüft Herr Karl für Sie, ob und in welchem Umfang Kündigungsschutz besteht und vertritt Sie im Kündigungsschutzprozess von der Arbeitsgerichten. In diesem Bereich müssen häufig kollektivrechtliche Aspekte berücksichtigt werden, z.B. ob betriebsverfassungsrechtliche Normen wie Anhörung des Betriebsrates bei Kündigungen oder Zustimmung bei Versetzungen eingehalten wurden.
Im Verkehrsrecht vertritt Sie Herr Karl kompetent außergerichtlich und gerichtlich in allen Angelegenheiten vom Fahrzeugkauf bis hin zur Verkehrsunfallabwicklung. Sein Tätigkeitsgebiet umfasst die Schadenregulierung nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden und Personenschaden, insbesondere zu Kostenfragen für Reparatur, Mietwagen, Sachverständigen, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall, Verletztenrente oder Unterhaltsansprüche der Hinterbliebenen. Darüber hinaus berät er Sie auch bei der Abwehr von Regressansprüchen von Haftpflicht- und Kaskoversicherern und vertritt Sie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen diese.