Manuela Thomas wurde 1958 in Augsburg geboren. Nach der Hochschulreife studierte sie von 1978 bis 1986 an der Universität Augsburg Rechtswissenschaften. Ihr Referendariat absolvierte sie im Landgerichtsbezirk Augsburg. Seit 1986 arbeitet Frau Thomas als zugelassene Rechtsanwältin in Aichbach und ist vor allen Gerichten in Deutschland auftretungsberechtigt. Im April 2008 trat sie in die Anwaltskanzlei Thoma ein.
Manuela Thomas wurde 1958 in Augsburg geboren. Nach der Hochschulreife studierte sie von 1978 bis 1986 an der Universität Augsburg Rechtswissenschaften. Ihr Referendariat absolvierte sie im Landgerichtsbezirk Augsburg. Seit 1986 arbeitet Frau Thomas als zugelassene Rechtsanwältin in Aichbach und ist vor allen Gerichten in Deutschland auftretungsberechtigt. Im April 2008 trat sie in die Anwaltskanzlei Thoma ein.
Rechtsanwältin Thomas spricht Englisch und beherrscht in Grundzügen Französich. Bei Bedarf kann in beiden Sprachen korrespondiert werden.
Und Sie ist verheiratet und hat zwei Kinder.
Rechtsanwältin Manuela Thomas vertritt und berät Sie vornehmlich im Familienrecht, Miet- und Pachtrecht und allgemeinemn Zivilrecht.
Das Familienrecht regelt insbesondere das Eingehen der Ehe und Lebenspartnerschaft sowie deren Aufhebung. Dabei werden konkret die allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe (oder Lebenspartnerschaft), das eheliche und lebenspartnerschaftliche Güterrecht und die Scheidung (oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft) und deren rechtliche Folgen wie Unterhalt und Versorgungsausgleich geregelt. Auch über den rechtlichen Status einer eheähnlichen Gemeinschaft und das Verlöbnis sind Regelungen getroffen worden. Ferner enthält es Vorschriften über die Abstammung und die wechselseitige Unterhaltspflicht von Verwandten, über Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern und über Adoption.
Ein Unterfall des Familienrechts stellt das Scheidungsrecht dar. Darunter versteht man Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht, Vermögensauseinandersetzung, das Scheidungsverfahren selbst, die Beratung der Mandanten in einer Trennungssituation sowie die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen auf Kindesunterhalt. Des Weiteren fallen Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt in dieses Fachgebiet, das einen wesentlichen Schwerpunkt ausmacht. Hier sind ferner wirtschaftliche und steuerliche Aspekte besonderer Art zu berücksichtigen. Leider spielen bei immer mehr Scheidungen (jede dritte Ehe wird geschieden) auch minderjährige Kinder eine wesentliche Rolle. Hier verfügt Frau Rechtsanwältin Thomas über einen großen Erfahrungsschatz. Sie befasst sich seit vielen Jahren mit der Regelung der Trennungs- und Scheidungsverfahren, wie Sorgerechts- und Umgangsstreitigkeiten, der Regelung von Unterhaltsfragen, der Klärung der Rechtsverhältnisse an Ehewohnung und Hausrat sowie der Auseinandersetzung von Vermögen und ehebedingeten Verbindlichkeiten. Gerade im Familienrecht ist es ihr wichtig, dass ein gutes und vertrauensvolles Verhältnis zu den Mandanten besteht. Sie schätzt insbesondere einen fairen und intensiven Umgang mit den Mandanten bei der umfassende Betreuung während des gesmaten Trennungsprozesses.
Rechtsanwältin Thomas berät Sie des Weiteren im Miet- und Pachtrecht. Dabei geht es überwiegend um die Gestaltung und Prüfung von Verträgen im privaten und gewerblichen Mietrecht sowei die Betreuung bei der Änderung und Auflösung von Mietverträgen. Frau Thomas prüft eine Mieterhöhung, berät zu Kündigung und Räumung, bei Problemen mit der Zahlung des Mietzinses und zum Thema Betriebskostenabrechnung. Wiederholt liegen die Angelegenheiten im Mietrecht nicht so klar, wie die Betroffenen in Ihrem Missbehagen annehmen. Aufgrund dessen führen Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter immer wieder zu langen juristischen Auseinandersetzungen. Ebenso wenig eindeutig und greifbar sind manchmal die Urteile. Folglich häufen sich unerwartet hohe Kosten an. Nur wer vorsorgt und versierte juristische Beratung annimmt, ist auf der sicheren Seite.
Durch die Rechtsprechung des BGH zum Mietrecht in den letzten Jahren haben sich zahlreiche bis dahin übliche Mietvertragsbestimmungen (zum Beispiel Schönheitsreparaturen) als unwirksam herausgestellt. Ehe Sie sich aufgrund einer Presseveröffentlichung sicher zu sein meinen, wie Ihre Rechtslage nun ist, sollten Sie sich hierüber Rat holen. Falls Sie Fragen zu diesem Rechtsgebiet haben, so vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit Rechtsanwältin Manuela Thomas.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Frau Rechtsanwältin Thomas ist das allgemeine Zivilrecht. Unter Zivilrecht fallen insbesondere Fragen und Probleme aus den Bereichen Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Gewährleistungsrecht und Schadenersatzrecht. Auch hier zeichnet sich Frau Thomas durch langjährige Erfahrung und Praxis aus. Sie bietet Ihnen eine umfassende Rechtsberatung und Vertretung bei Vertragsverhandlungen, Formulierung und Abwicklung von Verträgen und der Durchsetzung oder Abwehr von Schadenersatzansprüchen.