Friedrich Ecke wurde 1945 in Duisburg geboren. Nach der Hochschulreife studierte er von 1968 bis 1973 an der Ruhr-Universität Bochum Rechtswissenschaften. Sein anschließendes Rechtsreferendariat absolvierte er im Landgerichtsbezirk Mönchengladbach. Seit 1977 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und vor allen Gerichten auftretungsberechtigt. Von 1986 bis 2008 war er Anwaltsnotar.
Friedrich Ecke wurde 1945 in Duisburg geboren. Nach der Hochschulreife studierte er von 1968 bis 1973 an der Ruhr-Universität Bochum Rechtswissenschaften. Sein anschließendes Rechtsreferendariat absolvierte er im Landgerichtsbezirk Mönchengladbach. Seit 1977 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und vor allen Gerichten auftretungsberechtigt. Von 1986 bis 2008 war er Anwaltsnotar.
Rechtsanwalt Ecke spricht gut Englisch und Französisch, die er bei Bedarf als Korrespondenzsprachen anwenden kann. Er ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Seit 1871 stellt dieser die Interessensvertretung der deutschen Rechtsanwälte dar und repräsentiert die frei verbundene Anwaltschaft. Herr Ecke schätzt an seinem Beruf insbesondere, schwierige juristische Fragen praktisch umzusetzen.
Rechtsanwalt Friedrich Ecke berät und vertritt Sie vornehmlich im Insolvenzrecht und Verkehrsrecht.
Das Insolvenzrecht gewinnt durch die seit Jahren steigende Zahl der Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen mehr und mehr an Bedeutung. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten werden Fachleute auf dem Gebiet des Insolvenzrechts gebraucht. Der von Rechtsanwalt Ecke angebotene Service in diesem Rechtsgebiet umfasst beispielsweise die Abwehr einer Unternehmensinsolvenz, die Entwicklung außergerichtlicher Sanierungskonzepte, Schuldenbereinigung zur Insolvenzabwendung, Insolvenzanmeldung, Insolvenzantrag, die Abwicklung einer Privatinsolvenz, Schuldnerberatung, außergerichtliche Schuldenbereinigung oder gerichtliche Insolvenzanträge zur Restschuldbefreiung. Herr Ecke arbeitet einerseits eng mit Insolvenzverwaltern zusammen und berät andererseits schon seit Jahren Insolvenzschuldner. Er kennt damit sowohl die Gläubiger- als auch die Schuldnerseite bestens. So kann Rechtsanwalt Ecke Sie in jeder Hinsicht umfassend beraten und vertreten. Er begleitet Sie in einem Insolvenzverfahren (auch in strafrechtlicher Hinsicht), hilft Ihnen bei der Durchsetzung von Forderungen und berät Sie zu Möglichkeiten der Unternehmenssanierung. Er bereitet ferner das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren und das gerichtliche Privatinsolvenzverfahren für Sie vor.
Eine weitere Stärke von Herrn Ecke ist das Verkehrsrecht. Dies erstreckt sich auf die rechtliche Vertretung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Das Verkehrsstrafrecht sanktioniert besonders schwerwiegende Verkehrsverstöße. Dabei wird derjenige, der einen Straftatbestand rechtswidrig und schuldhaft verwirklicht, für sein normwidriges Verhalten durch den Staat mit einer Strafe belegt. Diese stellt eine gravierendere Sanktion als das Bußgeld oder das Verwarnungsgeld im Ordnungswidrigkeitenverfahren dar. Eine Ahndung von Ordnungswidrigkeiten erfolgt vorwiegend durch ein Bußgeld, dessen Höhe sich nach den Vorschriften des Gesetzes oder der Verordnung richtet, wogegen verstoßen wurde, ansonsten nach dem allgemeineren Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG).
Es gibt ferner spezielle Straftatbestände, die ein normwidriges Handeln im Straßenverkehr unter Strafe stellen. Diese verkehrsspezifischen Straftatbestände sind zum Teil in Spezialgesetzen wie dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVersG), Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO), Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) oder Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt. Eine Vielzahl von praxisrelevanten Straftatbeständen (Straßenverkehrsgefährdung, Trunkenheit im Straßenverkehr, Unfallflucht, Nötigung, fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung et cetera) findet man darüber hinaus überwiegend im Strafgesetzbuch (StGB).
Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot. Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen. Unfallregulierungen gehören bei Rechtsanwalt Friedrich Ecke ebenso zum Alltagsgeschäft wie Strafverteidigungen in Verkehrsstrafrecht und Bußgeldverfahren.