Die Kanzlei Thiemann-Werwitzke ist im Mai 2006 gegründet worden. Die Kanzleiräume sind in der Lutherstr. 26 in 63225 Langen im Gebäude „Küchen-Weis“ in der Nähe des Lutherplatzes.
Die Kanzlei Thiemann-Werwitzke ist im Mai 2006 gegründet worden. Die Kanzleiräume sind in der Lutherstr. 26 in 63225 Langen im Gebäude „Küchen-Weis“ in der Nähe des Lutherplatzes.
Unverbindliche Voranfragen allgemeiner Natur und Kostenanfragen können Sie jederzeit per Telefon, E-mail oder Fax an uns richten. Die Beantwortung erfolgt kostenlos. Konkrete rechtliche Fragen können wir jedoch ohne vorherige ausdrückliche Begründung eines Mandatsverhältnisses nicht beantworten. Mündliche oder schriftliche Auskünfte außerhalb eines bestehenden Mandatsverhältnisses sind unverbindlich und begründen keine Haftung.
Für unsere auswärtigen Kollegen übernehmen wir gern die Terminsvertretung vor dem Amtsgericht Langen (Hessen), Darmstadt, Offenbach am Main, Frankfurt am Main, Dieburg und Groß-Gerau.
Die Kanzlei zeichnet sich durch Freundlichkeit, Engagement, Zuverlässigkeit und Kompetenz aus. Wir verstecken uns nicht hinter juristischen Fachausdrücken, sondern bemühen uns, Ihnen zu jedem Zeitpunkt Ihren Fall transparent und verständlich darzustellen und ein an Ihren wirtschaftlichen Interessen ausgerichtetes und ausgewogenes Ergebnis zu erzielen.
Wir übernehmen für Sie die Prozessvertretung vor allen Amts-, Land- und Arbeitsgerichten in Deutschland. Außergerichtlich können wir zur Streitbeilegung Vergleiche aushandeln. Wir können Sie nach außen hin vertreten, gerne wirken wir aber auch „verdeckt“ mit, ohne dass Ihr Gegner oder Verhandlungspartner dies erfahren muss. Bei der Fallbearbeitung können wir auf eine umfangreiche Fachbibliothek, qualifizierte Mitarbeiter, modernste Kommunikationsmittel und das Internet-Recherchesystem LexisNexis zurück greifen, so dass auch neueste Gerichtsentscheidungen sofort verfügbar sind. Bei komplexen Fällen steht uns darüber hinaus ein Netzwerk spezialisierter Kollegen zur Seite.
Rechtsanwältin Cornelia Thiemann-Werwitzke ist in Frankfurt am Main aufgewachsen. Nach der Hochschulreife sowie einer Babypause absolvierte sie ihre juristische Ausbildung an der Johann-Wolfgang-Goethe- Universität in Frankfurt am Main. Das Referendariat durchlief sie im Landgerichtsbezirk Darmstadt. Sie ist Mitglied im Deutschen Anwaltsverein sowie bei der Rechtsanwaltskammer in Frankfurt am Main. Sie nimmt darüber hinaus regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen teil. Sie korrespondiert in Deutsch und Französisch.
Die Flut von Gesetzen und Gerichtsentscheidungen erfordert heute den spezialisierten Rechtsanwalt, denn nur so kann die sichere Beherrschung der einzelnen Rechtsmaterien gewährleistet und dem Mandanten eine qualifizierte Beratung angeboten werden. Sehr selten lässt sich ein komplexer Lebenssachverhalt unter ein einziges Rechtsgebiet subsumieren. Voraussetzung für die Lösung schwieriger Rechtsfragen ist deshalb die Vernetzung verschiedener Rechtsgebiete und einzelner spezialisierter Rechtsanwälte untereinander. Diese Grundsätze haben wir bei der Auswahl unserer nachfolgend beschriebenen Interessenschwerpunkte berücksichtigt und arbeiten deshalb auch kanzleiintern mit spezialisierten Kooperationspartnern zusammen.
Durch Kooperationen mit Spezialisten im Erb - und Strafrecht werden die Rechtsgebiete in Erb- und Strafrecht neben den Rechtsgebieten Familien-, Arbeits-, Miet- und Verkehrsrecht sowie das allgemeine Zivilrecht durch unsere Kanzlei abgedeckt.
Wissenstransfer innerhalb der Kooperation, Nutzung von Synergie-Effekten, die Schaffung einheitlicher Qualitätsstandards oder die rechtliche Beratung und Vertretung der Mandanten über die eigenen Wissensgrenzen hinaus sind weitere Vorteile unserer Kanzlei. Im Einzelfall werden größere Projekte auch zusammen bearbeitet, um den komplexeren Anforderungen gerecht zu werden.
Kosten unserer Beauftragung / Rechtsschutzversicherung
Erstberatung
Wenn Sie konkrete rechtliche Fragen haben, sich aber noch im unklaren darüber sind, ob ein weiteres Vorgehen überhaupt sinnvoll ist, können Sie die Vertretung auf ein erstes Beratungsgespräch beschränken. Die Kosten einer solchen Erstberatung sind nach dem RVG für Verbraucher auf 190,00 € netto beschränkt, liegen in vielen Fällen jedoch darunter. Den genauen Betrag nennen wir Ihnen natürlich vorab. Sollten Sie sich aufgrund des Erstberatungsgesprächs zu einer Beauftragung entschließen, werden die Kosten auf die weiteren Gebühren angerechnet. Sie zahlen also nicht doppelt.
Ist ein ordentliches Mandatsverhältnis begründet worden, erfolgt die Abrechnung unserer Anwaltskosten in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Dort, wo bei der außergerichtlichen Interessenwahrnehmung eine Abrechung nach den gesetzlichen Gebühren nicht sachgerecht ist, können wir im Einzelfall nach oben oder unten von dem RVG abweichen. Möglich sind Pauschal- oder Stundenvereinbarungen; die Vereinbarung eines Erfolgshonorars ist deutschen Anwälten kraft Gesetzes bis jetzt noch untersagt. Bei der gerichtlichen Vertretung erfolgt die Abrechnung zwingend nach dem RVG.
Rechtsschutzversicherung
Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, unterstützen wir Sie gerne bei der Einholung der Deckungszusage und rechnen auch direkt mit der Versicherung ab. Sie sollten sich jedoch darüber im Klaren sein, dass die Gebührenansprüche des Rechtsanwalts immer nur dem Mandanten gegenüber bestehen und nicht im Verhältnis zwischen Rechtsanwalt und Rechtsschutzversicherung. Sollte Ihre Versicherung also eine Erstattung der Kosten ablehnen, müssen Sie unser Honorar selbst übernehmen.
Beratungshilfe / Prozesskostenhilfe
Wir übernehmen selbstverständlich auch Mandate im Rahmen der Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Für Mandanten ohne hinreichendes Einkommen besteht die Möglichkeit, für die außergerichtliche Beratung und/oder Tätigkeit des Rechtsanwalts Beratungshilfe bei dem Amtsgericht am Wohnsitz zu beantragen. Für die Beantragung müssen Sie Ihre Einkommensunterlagen bzw. Ihren Bescheid über den Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe sowie Ihren Mietvertrag vorlegen. Im Fall einer Bewilligung entstehen Ihnen nur Kosten in Höhe der Selbstbeteiligung von 10,00 EUR. Für das gerichtliche Verfahren besteht die Möglichkeit der Bewilligung von Prozesskostenhilfe. Die Antragstellung erfolgt durch uns, Sie müssen regelmäßig nur das entsprechende Formular ausfüllen, welches Ihnen von uns ausgehändigt wird.
Unsere Rechtsgebiete im Einzelnen:
Allgemeines Zivilrecht
Im Schwerpunkt allgemeines Zivilrecht gestalten und prüfen wir Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen. Im weiteren beschäftigen wir uns mit der Durchsetzung und Abwehr von Forderungen und Ersatzansprüchen aus Verträgen. Hierzu zählen insbesondere:
Mietrecht
Wir beraten und vertreten Sie umfassend in wohnungs- und gewerbemietrechtlichen Angelegenheiten. Zum Mandantenkreis zählen Mieter und Vermieter, so dass uns die unterschiedlichen Probleme aus beiden Blickwinkeln bekannt sind.
Nachfolgend einige Schwerpunkte unserer mietrechtlichen Tätigkeit:
Erbrecht
Wir beraten und vertreten Sie in allen erbrechtlichen Angelegenheiten.
Nachfolgend einige Schwerpunkte unserer erbrechtlichen Tätigkeit:
Eine erbrechtliche Beratung und Vertretung empfiehlt sich bereits lange vor dem Erbfall. Wir beraten Sie bei der Ausarbeitung ihres Testaments oder Erbvertrages.
Folgende Fragen stellen sich zum Erbrecht dabei regelmäßig:
Nach dem Erbfall beraten und vertreten wir Sie hinsichtlich folgender Aspekte:
Verkehrsrecht
Wir beraten und vertreten Sie in allen verkehrsrechtlichen sowie schadensersatzrechtlichen Angelegenheiten. Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind:
Wir verhelfen Ihnen nach einem Verkehrsunfall zur Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche wegen Sach- und/oder Personenschäden. Nach einem unverschuldeten Unfall sollen Sie finanziell so gestellt werden, als wäre der Unfall nicht geschehen.
Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile erhalten Sie, sofern Sie es wünschen, bei uns in der Regel einen sofortigen Besprechungstermin, d.h. noch am gleichen Tag des Unfalls oder der Ordnungswidrigkeit/Straftat.
Wird Ihnen im Zusammenhang mit einem Unfall eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit zur Last gelegt, ist in jedem Fall eine anwaltliche Vertretung geboten, weil hierdurch die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche gefährdet wird, eine Geldbuße, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe zu erwarten sind oder gar der Verlust des Führerscheins droht.
Bei einem unverschuldeten Unfall werden die Kosten unserer Inanspruchnahme durch die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners übernommen. Sollten Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, so werden auch unsere Kosten übernommen.
Familienrecht
Im Bereich des Ehe- und Familienrecht stehen wir Ihnen bei allen Problemen, in Zusammenhang mit den ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaften zur Seite.
Unsere anwaltliche Beratung im Familienrecht beginnt bereits mit den Fragen, was vor einer Eheschließung zu bedenken ist und welche gesetzlichen Rechte und Pflichten während einer Ehe bestehen. Bereits zu diesem Zeitpunkt kann ein auf Ihre Bedürfnisse abgestimmter Ehevertrag zukünftige Auseinandersetzungen über das Vermögen oder den Unterhalt vermeiden. Auch Paaren einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ist zu empfehlen, bereits vor oder während des gemeinsamen Zusammenlebens umfassende Regelungen zu treffen, z.B. vertragliche Regelungen bei gemeinsamen Darlehen oder bei Miteigentum, gegenseitige Vollmachten, Auskunftsrechte bei ärztlicher Behandlung, erbrechtliche Regelungen etc. Unsere Beratung zielt zunächst auf die Vermeidung kostenintensiver, langwieriger und insbesondere für die gemeinsamen Kinder nachteiliger gerichtlicher Verfahren ab. Wenn es notwendig ist, werden wir Ihre Interessen jedoch mit der gebotenen Härte und Entschlossenheit auch gerichtlich durchzusetzen wissen!
Scheidungsrecht
Eine Ehe kann grundsätzlich nur durch eine Scheidung beendet werden. Das gilt auch in dem Fall einer nur sehr kurzen Ehezeit.
Mit der Trennung wird die Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft bezeichnet. Diese und die Prognose, dass die Lebensgemeinschaft nicht wieder hergestellt wird, sind Voraussetzungen für die Ehescheidung. Können sich die Eheleute nicht über den Auszug oder das Getrenntleben innerhalb der Wohnung einigen, ist auch die Zuweisung der ehelichen Wohnung an einen Ehegatten durch das Gericht möglich.
Die Trennung legt zugleich den Trennungszeitpunkt fest. Dieser ist für die Prognose, ob mit einer Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft zu rechnen ist, entscheidend. Der Trennungszeitpunkt ist im Ehescheidungsverfahren dem Gericht mitzuteilen und wird bei übereinstimmenden Erklärungen regelmäßig nicht überprüft.
Versorgungsausgleich
Zusammen mit der Ehescheidung wird durch das Gericht unabhängig von dem gesetzlichen oder vereinbarten Güterstand der Versorgungsausgleich durchgeführt. Im Rahmen des Versorgungsausgleichs erfolgt eine Verteilung der Altersversorgung, insbesondere soll nicht erwerbstätigen Ehegatten eine angemessene Rentenzahlung gewährt werden.
Zugewinnausgleich
Sofern in einem Ehevertrag nicht etwas anderes vereinbart wurde, leben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Bei der Zugewinngemeinschaft bleiben die Vermögen der Eheleute getrennt, jeder Ehegatte bleibt Alleineigentümer seiner Vermögensgegenstände.
Arbeitsrecht
Für uns ist Dienstleistung vielmehr als nur ein Wort. Unsere Philosophie: Wir kümmern und identifizieren uns ganz persönlich um Ihre beruflichen Fragestellungen.
Ob Sie eine Abmahnung, Änderungskündigung oder gar eine betriebsbedingte Kündigung erhalten haben, wir beraten Sie und erarbeiten für Sie eine pragmatische Lösung.
Strafrecht
Unser Ziel ist eine erfolgreiche Verteidigung
Verhalten bei einer Durchsuchung
Verhalten bei einer Festnahme
Im Falle einer Festnahme sollten Sie auf die sofortige Benachrichtigung eines Strafverteidigers bestehen. Ihnen muss von den Polizeibeamten geholfen werden, Ihren Verteidiger zu verständigen. Auch muss Ihnen die Polizei behilflich sein, die Telefonnummer Ihres Verteidigers zu ermitteln. Bestehen Sie darauf! Angaben zur Sache sollten Sie erst nach Rücksprache mit Ihrem Anwalt machen.