Die Kanzlei LUKE, ROBEL & FRANCKE ist eine junge Rechtsanwaltssozietät an den Standorten Leipzig und Dresden, die traditionelle Anwaltstätigkeit mit moderner Dienstleistung verbindet. Die Rechtsanwälte beraten und vertreten Sie als Privatperson oder Ihr Unternehmen auf wissenschaftlich hohem Niveau in allen Fragestellungen des Zivilrechts und Wirtschaftsrechts.
Die Kanzlei LUKE, ROBEL & FRANCKE ist eine junge Rechtsanwaltssozietät an den Standorten Leipzig und Dresden, die traditionelle Anwaltstätigkeit mit moderner Dienstleistung verbindet. Die Rechtsanwälte beraten und vertreten Sie als Privatperson oder Ihr Unternehmen auf wissenschaftlich hohem Niveau in allen Fragestellungen des Zivilrechts und Wirtschaftsrechts.
Die Kanzlei bietet regelmäßig Seminare in allen Schwerpunktbereichen für Unternehmer, Arbeitnehmer und Privatleute an. Des Weiteren ist Rechtsanwalt Dr. Luke neben seiner Rechtsanwaltstätigkeit leitender Geschäftsführer, Kursleiter und zusammen mit Rechtsanwalt Francke auch Repetitor des Juristischen Repetitoriums Hemmer in Dresden, Leipzig und Halle. Die Rechtsanwälte bilden in dieser Tätigkeit beim Marktführer auf diesem Gebiet Studenten und Rechtsreferendare für das Erste und Zweite Juristische Saatsexamen, welches mit erfolgreichem Abschluss zum Richteramt befähigt, aus.
Die Leipziger Büroräume der Kanzlei LUKE, ROBEL & FRANCKE liegen in der Leipziger Innenstadt. Für Autofahrer gibt es vor dem Gebäude ausreichend öffentliche Parkplätze, wir empfehlen aber das Parkhaus in der Marktgalerie (Thomaskirche). Für unsere Mandanten ist die Nutzung des Parkhauses selbstverständlich kostenfrei. Das Büro ist jedoch ebenso sehr gut mit dem öffentlichen Nahverkehr zu erreichen.
Sie finden die Büroräume in Dresden nahe dem Bahnhof Dresden-Neustadt von dort aus sind es 10 Gehminuten bis zur Kanzlei in der Königsstraße 5.
Lagepläne und Anfahrtskizzen für die Kanzleien in Dresden und Leipzig finden sie auf unserer Homepage www.kanzlei-lrf.de.
Die Kanzlei ist immer für Sie erreichbar, da das Sekretariat 24 Stunden am Tag telefonisch besetzt ist. In dringenden Fällen - wie etwa bei einem nächtlichen Verkehrsunfall - besteht die Möglichkeit, rund um die Uhr mit einem Anwalt der Kanzlei verbunden zu werden. Beratungstermine können montags bis freitags von 09.00 bis 18.00 Uhr mit dem Sekretariat oder den Juristen selbst vereinbart werden. Die Termine können bei Bedarf und nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten liegen. Die Mandatsverteilung erfolgt nach Mandantenwunsch oder Arbeitsschwerpunkten.
Weitere Informationen zur Rechtsanwaltkanzlei sowie aktuelle Informationen zu allen Rechtsgebieten im Schwerpunktbereich der Kanzlei sind auch von der kanzleieigenen Homepage unter www.Kanzlei-LRF.de abrufbar.
Rechtsanwalt Robel berät und vertritt seine Mandanten im Arbeitsrecht, gewerblichen Rechtsschutz und Internetrecht.
Das Arbeitsrecht ist hierbei ein bedeutender Schwerpunkt. Er vertritt und berät Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Individualarbeitsrecht und kollektiven Arbeitsrecht. Gegenstand seiner anwaltlichen Beratung sind Rechtsfragen aus dem Betriebsverfassungsrecht, Tarifvertragsrecht, Kündigungsschutzrecht sowie Arbeitskampfrecht.
Ein weiterer Beratungsschwerpunkt liegt im Bereich der betrieblichen Altersversorgung sowie der Vertragsgestaltung, insbesondere für Führungskräfte. Am häufigsten ist der Rechtsanwalt jedoch mit der Lösung von Problemen bei außerordentlichen oder ordentlichen Kündigungen von Arbeitsverhältnissen befasst. Rechtsanwalt Robel berät Arbeitnehmer zur Rechtmäßigkeit einer Kündigung und zu eventuellen Abfindungsansprüchen.
Ihre Fragen zu Urlaub und Urlaubsabgeltung, zu Mobbing, Mutterschutz oder Schwerbehindertenrechten, zur Kündigungsschutzklage oder Änderungskündigung, zum Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag, zu Sperrzeiten, zum Wettbewerbsverbot und anderen Maßnahmen zum Kundenschutz oder zur Zeugnisformulierung kann Ihnen der Rechtsanwalt umfassend und kompetent beantworten.
Die Prüfung von Abmahnung, Kündigungsvorbereitungen (zum Beispiel in Fällen des Schwerbehindertenschutzes), Prozessführung und Aushandeln und Abwickeln von Aufhebungsverträgen gehören ebenfalls zu den Leistungen. Selbstverständlich umfasst die arbeitsrechtliche Beratung durch den Rechtsanwalt auch die maßgeblichen steuerrechtlichen und sozialrechtlichen Regelungen.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet schließlich die Erstellung und Überprüfung von Arbeitsverträgen im medizinischen Bereich.
Der gewerbliche Rechtsschutz, Oberbegriff für den Schutz gewerblich-geistiger Leistungen, gewinnt immer mehr an Relevanz. Hierzu gehören insbesondere das Markenrecht sowie Teile des Wettbewerbrechts. Die Durchsetzung des Wettbewerbsrechts erfolgt mit Mitteln des zivilrechtlichen Anspruchs. Die außergerichtliche Streitbeilegung von Abmahnungen erfolgt in der Regel durch vergleichsweise Regelung ggf. der Abgabe von strafbewehrten Unterlassungserklärungen. Rechtsanwalt Robel vertritt hierbei sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich in wettbewerbsrechtlichen und markenrechtlichen Angelegenheiten. Dies betrifft auch die Vertretung in einstweiligen Verfügungsverfahren. Hierzu gehören im weitesten Sinne sowohl Wettbewerbsverstöße nach UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) als auch Unterlassungsansprüche nach dem Gesetz über Unterlassungsklagen (UklaG). Im UKlaG-Verfahren vertritt Herr Robel Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), insbesondere bei der Abwehr von Unterlassungsansprüchen gegen Entgeltklauseln in AGB.
Rechtsanwalt Robel berät des Weiteren zur Anpassung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen an das sich stetig fortentwickelnde Verbraucherschutzrecht durch das Europäische Gemeinschaftsrecht.
Weiterhin betreut Sie Rechtsanwalt Robel auf dem mit dem gewerblichen Rechtsschutz eng verknüpften Gebiet des Urheberrechts. Das Recht am geistigen Eigentum ist eine der komplexesten und schwierigsten Rechtsmaterien überhaupt. Besondere Erschwernisse liegen darin, dass ein hoher Grad an Abstraktionsvermögen erforderlich ist und dass diese Rechtsmaterien von einer sich schnell wandelnden Rechtsprechung begleitet werden.
Der gute Name Ihres Unternehmens oder Ihres Produktes ist oftmals ein entscheidender Bestandteil Ihres wirtschaftlichen Erfolges. Bei dem Schutz Ihres Markenzeichens sollten Sie sich daher professionell beraten lassen. Das Markenrecht im weiten Sinne umfasst alle Kennzeichnungen von Unternehmen, geistigen Werken und Produkten, die im geschäftlichen Verkehr verwendet werden. Besonders wichtig ist bei der Durchsetzung von markenrechtlichen Ansprüchen einerseits die Beachtung formaler Anforderungen und Verfahren. Andererseits kann bei markenrechtlichen Streitigkeiten die geschickte Darstellung schwer fassbarer Kriterien, wie zum Beispiel der Verkehrsgeltung einer Marke, von entscheidender Bedeutung sein.
Im Internetrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Danilo Robel vorwiegend in den bereits beim gewerblichen Rechtsschutz benannten Streitigkeiten. Weiterhin umfasst das Beratungsspektrum die Vergabe oder Herausgabe einer Domain, Anforderungen bei der Erstellung einer Website (Impressum, Datenschutz), Haftungsbeschränkungen für Inhalte im Internet (Disclaimer), besondere Probleme im Bereich E-Commerce, Vertragsschluss im Internet (Online-Shop, Auktionshaus, Widerrufsbelehrung), urheberrechtlicher oder wettbewerbsrechtlicher Schutz einer Website, Verbraucherschutz im Internet (Dialer-Streitigkeiten) oder Urheberrecht im Internet (Download, Filesharing).