Judith Stephany

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
  • Englisch
  • Französisch
Übersicht

Rechtsanwältin Judith Stephany berät überwiegend Privatleute, aber auch Gewerbetreibende, Unternehmen und Freiberufler in rechtlichen Belangen. Sie arbeitet mit Rechtsanwältin Ingrid Weidhaas in Bürogemeinschaft.

Fachanwaltschaften:

  • Fachanwalt Erbrecht

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Bankrecht
  • Erbrecht
  • Immobilienrecht & Maklerrecht
  • Mediation
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Kurzprofil

Rechtsanwältin Judith Stephany berät überwiegend Privatleute, aber auch Gewerbetreibende, Unternehmen und Freiberufler in rechtlichen Belangen. Sie arbeitet mit Rechtsanwältin Ingrid Weidhaas in Bürogemeinschaft.

Die Kanzlei Stephany ist seit ihrer Gründung 2006 in Mainz ansässig. Die Büroräume liegen verkehrsgünstig im Regierungsviertel von Mainz zwischen Christuskirche und dem Gerichtsgebäude. Die Mandanten können auf den öffentlichen Parkplätzen im Kanzleiumfeld parken. Der Mainzer Hauptbahnhof - und damit auch der Anschluss an die Buslinien 45, 67,69, 79 und 99 sowie an alle wichtigen Straßenbahn- und S-Bahnlinien - ist etwa zehn Gehminuten entfernt.

Beratungsgespräche werden nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Feste Zeiten gibt es hierfür nicht. Die Termine können auch außerhalb der sonst üblichen Bürozeiten oder vor Ort beim Mandanten stattfinden. Von der kanzleieigenen Homepage www.diemediationskanzlei.de können weitere Informationen abgerufen werden.

 

Fachgebiete

Judith Stephany wurde 1960 in Neuwied geboren. Nach dem Abitur studierte sie an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg Jura. Darauf folgte eine zweijährige praktische Ausbildung im Rahmen des Rechtsreferendariats, welches durch das zweite juristische Staatsexamen abgeschlossen wurde. Das Referendariat absolvierte Frau Stephany im Landgerichtsbezirk Mainz. Nach der Anwaltszulassung 1990 folgte zunächst eine sechzehnjährige selbständige Tätigkeit für die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Petereit & Armbrüster in Mainz. Seit 2006 arbeitet Judith Stephany als selbständige Einzelanwältin.

Die Juristin betreut ihre Mandanten im Erbrecht und Immobilienrecht sowie bei Zwangsversteigerungen. Frau Stephany spricht fließend Französisch und gut Englisch.

Außerhalb der Kanzlei hält Frau Stephany regelmäßig Vorträge aus dem Erbrecht für gemeinnützige Organisationen.

Judith Stephany setzt auf konsequente Fort- und Weiterbildung. Sie absolvierte 2004 eine Ausbildung zur Mediatorin nach den Richtlinien der Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienmediation. Seit 2006 ist sie Fachanwältin für Erbrecht. Ferner legte sie ebenfalls 2006 einen Lehrgang zur Testamentsvollstreckerin bei der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV) ab.

Langwierige kosten- und nervenaufreibende Prozesse können durch geschickte und intensive außergerichtliche Verhandlung vermieden werden. Die gerichtliche Konfrontation sollte nur das letzte Mittel sein, um den Mandanten vor Nachteilen zu bewahren. Um diese Ziele zu verwirklichen, ließ sich Rechtsanwältin Judith Stephany 2004 zur Mediatorin ausbilden. Unter der Kommunikationstechnik Mediation ist ein außergerichtliches Konfliktbearbeitungs- und Streitschlichtungsverfahren zu verstehen, in dem alle am Konflikt Beteiligten mit Unterstützung eines externen, allparteilichen Dritten (Mediator) freiwillig, eigenverantwortlich und gemeinsam eine fall- und problemspezifische Konfliktregelung oder Konfliktlösung erarbeiten. Es geht darum, die Emotionen bei den beteiligten Parteien flach zu halten und Feindbilder zu vermeiden. Der Mediator sieht sich eher als Vermittler, um Gerichtswege und damit Kosten zu reduzieren oder zu vermeiden.

Judith Stephany wurde 2006 von der zuständigen Rechtsanwaltskammer die Befugnis zur Führung des Titels "Fachanwältin für Erbrecht" verliehen. Die Bezeichnung "Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Da das letzte Hemd bekanntlich keine Taschen hat und den meisten von uns nicht egal ist, was mit ihrem hart erarbeiteten Vermögen nach ihrem Tode passiert, geht kein Weg daran vorbei, die richtigen Weichen frühzeitig durch Testament oder Erbvertrag zu stellen. Die Jugend muss die Gelegenheit bekommen, in die Schuhe der Älteren hineinzuwachsen. Dies gilt auch und insbesondere bei Unternehmen. So ist das einfache Abwarten, bis vollendete Tatsachen den Übergang erzwingen, die denkbar schlechteste Art, eine Unternehmenskontinuität über das eigene Ausscheiden hin zu erreichen. Diese bedarf der langfristigen Planung.

Judith Stephany unterstützt Sie sowohl bei der Erstellung einer solchen, zivil- und steuerrechtlich auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen Planung als auch bei der schrittweise erfolgenden Übergabe von Verantwortung und dabei, diesen Übergang tatsächlich gleitend und ohne Reibungsverluste durchzuführen. Hierbei behält sie auch die erbschaftsteuerrechtlichen Konsequenzen im Auge, denn der Fiskus ist sicher nicht Ihr Wunscherbe. Nicht immer läuft eine Erbschaft ohne Streitigkeiten ab - sei es, dass der Erblasser ein nur unzureichendes Testament hinterlassen hat oder dass dieses missverständlich ist und zu Interpretationen Anlass gibt, sei es, dass Miterben schon zu Lebzeiten ihren Erbteil erhalten haben, nun aber nichts mehr davon wissen wollen. Rechtsanwältin Stephany ist Ihnen als Ihre Verbündete und Partnerin behilflich, Ihre Interessen vorgerichtlich und wenn nötig auch im Prozess bestmöglich zu wahren.

Einen weiteren Schwerpunkt von Rechtsanwältin Judith Stephany bilden rechtliche Probleme rund um den Wohnungserwerb und Immobilienerwerb und deren Verwaltung. Das Immobilienrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Eigentümer und der Nachbarschaft, aber auch die Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer einer Immobilie. Zum Immobilienrecht gehören zum Beispiel:

  • Ankauf und Verkauf einer Immobilie
  • Form und Inhalt des Kaufvertrages
  • Nachbarschaftsrecht (Pflanzabstand), Wegerecht und Fahrtrecht

Das Immobilienrecht befasst sich aber auch mit der Verwertung von Grundstücken wie deren Vermietung oder Verpachtung. Frau Stephany steht Ihnen bei all diesen Fragen und Verfahren kompetent und zuverlässig zur Verfügung.

Nicht nur für Schuldner, sondern auch für Gläubiger, Mieter des Objekts, Bieter und Ablösungsberechtigte ist die Zwangsversteigerung von erheblicher Bedeutung. Wird Ihre Immobilie zwangsversteigert, oder wollen Sie die Zwangsversteigerung in eine Immobilie betreiben? Hierzu sind zahlreiche Schritte zu beachten, die einen Laien leicht überfordern können, im Ernstfall jedoch das Haus oder viel Geld kosten können. Rechtsanwältin Judith Stephany berät und vertritt Sie nicht nur im Zwangsversteigerungsverfahren, sondern hilft auch bei der Vermeidung dieser Zwangsmaßnahme. Grundsätzlich gilt hier: Je früher der Gang zum Anwalt erfolgt, desto besser sind die Chancen, das Schlimmste zu vermeiden.

Mitgliedschaften:

  • Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV)
  • Deutscher Anwaltverein (DAV)
  • Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DAV
  • Arbeitsgemeinschaft Mediation im DAV
  • Beraterforum Mainz
  • Mainzer Erbrechtszirkel
  • Rheinhessischer Anwaltverein Mainz e.V.

 

 

Kontakt

Judith Stephany

Kaiserstr. 60
55116 Mainz
Deutschland
Telefon: 
+49 6131 5545986
Telefax: 
+49 6131 5545987
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