Die Kanzlei des Rechtsanwalts Peter Schüler in Potsdam besteht seit September 2001. Spezielle Schwerpunkte der Kanzlei liegen auf den Rechtsgebieten Strafrecht, Ausländerrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Baurecht und allgemeines Zivilrecht. Die Struktur der Kanzlei ermöglicht es, einen engen unmittelbaren Kontakt zum Mandanten zu halten und zugleich eine kompetente Rechtsberatung in allen Rechtsbereichen zu gewährleisten.
Die Kanzlei des Rechtsanwalts Peter Schüler in Potsdam besteht seit September 2001. Spezielle Schwerpunkte der Kanzlei liegen auf den Rechtsgebieten Strafrecht, Ausländerrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Baurecht und allgemeines Zivilrecht. Die Struktur der Kanzlei ermöglicht es, einen engen unmittelbaren Kontakt zum Mandanten zu halten und zugleich eine kompetente Rechtsberatung in allen Rechtsbereichen zu gewährleisten.
Die Kanzleiräume sind in der Feuerbachstraße 31 in der Nähe des Parks Sanssouci. Vor dem Haus sind ausreichend Parkplätze vorhanden. Beratungstermine können nach Bedarf individuell mit Rechtsanwalt Schüler vereinbart werden. Die Kanzlei arbeitet mit moderner EDV, verfügt über einen eigenen Internetzugang und eine E-Mail-Adresse (ra.schueler@potsdam.de).
Peter Schüler wurde 1952 in Berlin geboren. Nach der Hochschulreife studierte er Physik und schloss 1975 als Diplom-Physiker ab. Anschießend arbeitete er 15 Jahre als Physiker, bevor er als Abgeordneter für das Bündnis 90/Die Grünen in den brandenburgischen Landtag einzog.
Danach studierte er von 1994 bis 1998 an der Universität Potsdam Rechtswissenschaften. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte er im Landgerichtsbezirk Potsdam. Seit Juni 2001 ist er als Rechtsanwalt zugelassen.
Außerberuflich ist Rechtsanwalt Schüler Stadtverordneter in Potsdam für das Bündnis 90/Die Grünen. Darüber hinaus ist er Vorstandsmitglied im Bauverein Neue Synagoge Potsdam e.V., der sich die Aufgabe gestellt hat, ein Gemeindezentrum mit Synagoge in Potsdam wiederzuerrichten.
Rechtsanwalt Schüler ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Seit 1871 stellt dieser die Interessensvertretung der deutschen Rechtsanwälte dar und repräsentiert die frei verbundene Anwaltschaft. Er spricht gut Englisch.
Rechtsanwalt Peter Schüler vertritt und berät Sie vornehmlich im Strafrecht, Ausländerrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Baurecht und allgemeinen Zivilrecht.
Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.
Ein weiteres Augenmerk des Rechtsanwalts liegt auf dem Ausländerrecht, welches Nichtdeutsche betrifft. Es ist ein Teil des öffentlichen Ordnungsrechts und Verwaltungsrechts, das im Kern die Einreise und den Aufenthalt regelt. Gegenstände des Ausländerrechts können auch Anordnungen und Bestimmungen über Niederlassung, Erwerbstätigkeit, Integration, Steuern und soziale Sicherung sein sowie Themenschwerpunkte wie Aufenthaltsgenehmigung (in den Formen Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsberechtigung, Aufenthaltsbewilligung und Aufenthaltsbefugnis), Arbeitsgenehmigung, Zuwanderungsgesetz, Abschiebung, Staatsangehörigkeit, Asyl, Einbürgerung, doppelte Staatsbürgerschaft oder Kontingentflüchtlinge.
Ein besonders wichtiges Fachgebiet der Rechtsanwaltskanzlei Schüler liegt im Mietrecht. Darin geht es überwiegend um die Gestaltung und Prüfung von Verträgen im privaten und gewerblichen Mietrecht sowie um die Betreuung bei der Änderung und Auflösung von Mietverträgen. Wiederholt liegen die Angelegenheiten im Mietrecht nicht so klar, wie die Betroffenen in ihrem Missbehagen annehmen. Aufgrund dessen führen Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter immer wieder zu langen juristischen Auseinandersetzungen. Ebenso wenig eindeutig und greifbar sind manchmal die Urteile. Folglich häufen sich unerwartet hohe Kosten an. Nur wer vorsorgt und versierte juristische Beratung annimmt, ist da auf der sicheren Seite. Herr Schüler prüft eine Mieterhöhung, berät zu Kündigung und Räumung, bei Problemen mit der Zahlung des Mietzinses und zum Thema Betriebskostenabrechnung. Falls Sie Fragen zu diesem Gebiet haben, so vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit Rechtsanwalt Peter Schüler.
Darüber hinaus steht Rechtsanwalt Schüler in wohnungseigentumsrechtlichen Fragen sowohl einzelnen Eigentümern sowie Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften als kompetenter Berater in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts (WEG) zur Verfügung, insbesondere in Bezug auf bauliche Maßnahmen, Streitfragen des Sonder- und Wohnungseigentums. Das WEG-Recht zeichnet sich durch eine außerordentliche Komplexität aus. Es regelt das Wohnungseigentum im Allgemeinen sowie das Dauerwohnrecht, welches in der Praxis eine untergeordnete Rolle spielt. Im WEG wird zwischen Wohnungseigentum und Teileigentum unterschieden. Das erste bedeutet dabei Sondereigentum an einer Wohnung, Teileigentum ist das Sondereigentum an Räumen, die nicht dem Wohnen im Speziellen dienen (beispielsweise Tiefgaragenstellplätze und Garagen). Rechtsanwalt Schüler macht für Sie rückständige Wohngeldzahlungen geltend oder berät bei Streitigkeiten über Abrechnungen oder baulichen Veränderungen in Wohnungseigentümergemeinschaften.
Eine weitere Stärke des Juristen ist das Baurecht. Dieses stellt die Gesamtheit der Normen und Gesetze dar, die das Bauen betreffen. Im objektiven Sinne regelt das Baurecht die Bebauung von Grundstücken. Wichtige privatrechtliche Vorschriften für den Bauherrn und die am Bau beteiligten Handwerker, Architekten und anderen Fachplaner sind die Regelungen über den Baubetreuungsvertrag, die Verdingungsordnungen und den Werkvertrag. Rechtsanwalt Schüler berät und vertritt Sie professionell baubegleitend oder bei vertragsrechtlichen Fragen, wie zum Beispiel Abschluss und Inhalt des Architektenvertrages, Pflichten des Architekten, plangerechte und mangelfreie Erstellung des Bauwerkes und Rechtsfolgen der Kündigung des Architektenvertrages. Im Bereich der Haftung für eine mangelhafte Architekten- und Ingenieurleistung steht Ihnen Herr Schüler beispielsweise zur Seite bei fehlender Genehmigungsfähigkeit der Planung, ordnungsgemäßer Auswahl der ausführenden Unternehmer, technischen Planungsmängeln, bei einer Kostenüberschreitung und Rechtsfolgen eingetretener Bauaufsichtsfehler. Baurechtsprozesse sind für den Bauherrn, Handwerker, Architekten, Generalunternehmer, Subunternehmer oder Bauträger durch den besonderen Umfang und spezifische Rechtsprobleme gekennzeichnet, wodurch eine versierte Hilfe unablässig wird. Spätestens aber bei der Durchsetzung offener Forderungen (Inkasso) geht es zwangsläufig nicht mehr ohne den Beistand des spezialisierten Anwalts. Zudem ist er Ihr Spezialist in Bezug auf die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB).
Rechtsanwalt Schüler hat sich darüber hinaus auch auf das allgemeine Zivilrecht spezialisiert und zeichnet sich durch umfangreiche Erfahrung und Praxis aus. Hierunter fallen insbesondere Fragen und Probleme aus den Bereichen Schuldrecht, Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Gewährleistungsrecht und Schadensersatzrecht. Er bietet Ihnen eine umfassende und gewissenhafte Rechtsberatung bei den Vertragsverhandlungen ebenso wie bei allen anderweitigen Rechtsstreitigkeiten. Auch das allgemeine Vertragsrecht als Unterfall des allgemeinen Zivilrechts bildet einen Schwerpunkt der Tätigkeit des Juristen. Gute Verträge sind jederzeit systematisch aufgebaut, logisch gegliedert, enthalten klare und vollständige Vereinbarungen. Nicht zuletzt aus Beweisgründen sollte jegliche Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. Die Verträge, die Rechtsanwalt Peter Schüler für Sie prüft oder entwickelt, sind der Mietvertrag, der Gesellschaftsvertrag und Kaufvertrag, der Erbvertrag, der Ehevertrag sowie der Arbeitsvertrag. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu erstellen gehört genauso zu seinem Arbeitsbereich.