Klaus Hornung wurde 1977 in Weinheim geboren. Nach dem Zivildienst studierte er von 1998 bis 2003 an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsrecht. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte er im Landgerichtsbezirk Heidelberg. Neben wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzleien war er auch im Wirtschaftsdezernat der Staatsanwaltschaft Heidelberg tätig.
Klaus Hornung wurde 1977 in Weinheim geboren. Nach dem Zivildienst studierte er von 1998 bis 2003 an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsrecht. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte er im Landgerichtsbezirk Heidelberg. Neben wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzleien war er auch im Wirtschaftsdezernat der Staatsanwaltschaft Heidelberg tätig.
Seit März 2006 ist er zugelassener Rechtsanwalt. Ende 2006 absolvierte er den Fachanwaltslehrgang für gewerblichen Rechtsschutz (Markenrecht, Urheberrecht, Patentrecht, Geschmacksmusterrecht und Wettbewerbsrecht). RA Hornung ist Regionalrepräsentant der ArGe "Geistiges Eigentum und Medien" (AGEM) im Deutschen Anwaltsverein (DAV) und außerdem Mitglied in der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. (GRUR). Er ist darüber hinaus Mitglied im Forum Junge Anwaltschaft (FJA) im DAV, im Mensa e.V. sowie daneben Fördermitglied des IZG (Interdisziplinäres Zentrum für Geistiges Eigentum) an der Universität Mannheim.
Herr Hornung spricht fließend Englisch, das er bei Bedarf als Korrespondenzsprache anwenden kann.
Rechtsanwalt Klaus Hornung bietet Rechtsberatungen und falls notwendig Prozessvertretungen im gewerblicher Rechtsschutz inklusive Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Designrecht sowie IT-Recht.
Der gewerbliche Rechtsschutz stellt den Inbegriff der Rechtsnormen dar, die dem Schutz der gewerblich-geistigen Leistung und der damit zusammenhängenden Interessen dienen. Man spricht auch von dem geistigen Eigentum oder Immaterialrechtsgüterschutz. Dazu gehört insbesondere das Markenrecht, Gebrauchsmusterrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht sowie das Wettberwerbsrecht, während das Urheberrecht Werke der Wissenschaft, Kunst und Literatur schützt. Der gewerbliche Rechtsschutz schützt demnach die Idee an etwas, also das geistige Eigentum an einer einzigartigen und bestimmten gedanklichen Leistung. Gewerbliche Schutzrechte gewähren dem Rechtsinhaber ein Ausschließlichkeitsrecht, das es ihm ermöglicht, die Früchte seines geistigen Schaffens allein zu ernten.
Im Markenrecht, einem Unterfall des gewerblichen Rechtsschutzes, berät Rechtsanwalt Hornung Sie bei der Markenauswahl und der Markenanmeldung, national wie international. Er führt für Sie Markenrecherchen und die Kollisionsüberwachung von Marken durch, verteidigt Ihre Markenrechte im gerichtlichen wie auch im außergerichtlichen Verfahren. Zudem entwirft und gestaltet er für Sie spezifische Vereinbarungen wie Lizenz- und Abgrenzungsvereinbarungen für die Nutzung und Vermarktung Ihrer Schutzrechte. Ferner überprüft Rechtsanwalt Hornung Ihre Marketingstrategien nach rechtlichen Gesichtspunkten und hilft Ihnen, bestehende Markenrechtsverletzungen durch Andere schnell und wirksam durch Abmahnungen oder einstweilige Verfügungen zu unterbinden.
Ähnlich verhält es sich im Urheberrecht. Urheberrechte entstehen allerdings nicht erst durch Eintragung, sondern bereits durch bloße Erschaffung eines Werkes, das neu ist und über ein Mindestmaß an Schöpfungshöhe verfügt. Rechtsanwalt Hornung prüft Erzeugnisse auf ihre Schutzfähigkeit hin und überwacht, ähnlich wie im Markenrecht, Ihre Urheberrechte gerichtlich wie außergerichtlich. Er geht gegen Rechtsverletzungen durch Dritte vor und unterstützt Sie bei der wirtschaftlichen Verwertung durch Lizenzierungen oder durch Zusammenarbeit mit Verwertungsgesellschaften. Handelt es sich gewerblich nutzbare Designleistungen kann den Erzeugnissen oftmals kein Urheberrecht zuerkannt werden. In diesem Bereich wird das Design durch Eintragung eines Geschmacksmusters geschützt. Auch hierbei berät Sie Rechtsanwalt Hornung und setzt Ihre Schutzrechte im Geschmacksmusterrecht durch.
Ein weiterer Schwerpunkt ist das Wettbewerbsrecht. Das Wettbewerbsrecht umfasst sowohl das Recht zur Bekämpfung unlauterer Wettbewerbshandlungen (= klassisches Wettbewerbsrecht im engeren Sinne) als auch das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Form vertraglicher Vereinbarungen oder durch Ausnutzung marktbeherrschender Positionen (= Kartellrecht). Ziel des Wettbewerbsrechts ist der Schutz von Mitbewerbern und Kunden vor unlauterem Verhalten sowie Schutz der Handlungsfreiheit der Marktteilnehmer und des Wettbewerbs als marktwirtschaftlicher Institution (Individual- und Institutionsschutz). Rechtsanwalt Hornung berät Sie bereits im Vorfeld von Werbe- und Vertriebsmaßnahmen über deren wettberwerbsrechtliche Zulässigkeit, bei der kartellrechtlichen Prüfung von Absprachen mit Marktteilnehmern und über die Einhaltung von Verbraucherschutz- und Kennzeichnungsvorschriften bei der Erstellung von Angeboten; dazu gehört insbesondere auch die Beratung bei Präsentation und Vertrieb über das Internet (Webshop, eBay, Impressumspflicht, Fernabsatzvorschriften wie Widerrufsrecht usw.). Bei wettbewerbswidrigen Maßnahmen durch Mitbewerber seiner Mandanten geht er mittels Abmahnung oder einstweiliger Verfügung gegen die Verstöße vor. Umgekehrt wehrt er unberechtigte Ansprüche ab, die wegen eines vermeindlichen Wettbewerbsverstoßes geltend gemacht werden.