Del Torre-Franco-Sgrazzutti & Partners

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
  • Englisch
  • Französisch
  • Italienisch
Übersicht

Die Kanzlei Del Torre-Franco-Sgrazzutti & Partners wurde im Jahr 2000 von den Rechtsanwälten Carlo del Torre, Alessandro Sgrazzutti und Alessandro Franco in der italienischen Stadt Goriziai Im Friaul im Nordosten Italiens  gegründet und besteht heute als eine Bürogemeinschaft aus zehn Rechtsanwälten (4 Partnern) und mehreren Praktikanten. In der Folge wurde eine weitere Niederlassung in Udine eröffnet. Die österreichische Rechtsanwältin Frau Dr. Ulrike Christine Walter trat 2004 der italienischen Rechtsanwaltskanzlei als Partner  bei.

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Italien:

  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Immobilienrecht & Maklerrecht
  • Internationales Recht
  • Zwangsvollstreckungsrecht & Inkasso
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Kurzprofil

Die Kanzlei Del Torre-Franco-Sgrazzutti & Partners wurde im Jahr 2000 von den Rechtsanwälten Carlo del Torre, Alessandro Sgrazzutti und Alessandro Franco in der italienischen Stadt Goriziai Im Friaul im Nordosten Italiens  gegründet und besteht heute als eine Bürogemeinschaft aus zehn Rechtsanwälten (4 Partnern) und mehreren Praktikanten. In der Folge wurde eine weitere Niederlassung in Udine eröffnet. Die österreichische Rechtsanwältin Frau Dr. Ulrike Christine Walter trat 2004 der italienischen Rechtsanwaltskanzlei als Partner  bei.

Frau Dr. Walter, nunmehr auch in Italien zugelassen, die neben Deutsch und Italienisch auch Englisch und Französisch spricht, steht gemeinsam mit ihren jeweils auf andere Fachgebiete spezialisierten Kollegen vorwiegend deutsch- und  italienischsprachigen Mandanten juristisch zur Seite. Sie vertritt unter anderem im Erbrecht, internationalen Privatrecht, Immobilienrecht, Schadensersatzrecht, Forderungseintreibung und Zwangsvollstreckungsrecht, gemeinsam mit Avv. Alessandro Franco auch im Strafrecht.

Die Kanzlei in Udine finden Sie in der Viale Venezia 2. unmittelbar vor dem Kreisverkehr der Piazzale 26 luglio. Neben der sich auf dem Platz befindlichen Kirche sind ausreichend Parkplätze vorhanden. Die Kanzlei in Goerz befindet sich in der Via A. Diaz. 3; desweiteren verfügt die Kanzlei  auch über eine Sprechstelle in der Kärntnerstraße 35 in Wien (österreichische Kanzleiadresse der Rechtsanwältin Dr. Walter).

Weitere Informationen über die Kanzlei können sie der Internetseite www.walter-ra.eu entnehmen. Rechtsanwältin Ulrike Walter ist zudem unter der E-Mail-Adresse walter@avvocatinordest.it erreichbar.

Termine können telefonisch montags bis donnerstags von 09.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 19.00 Uhr sowie freitags von 09.00 bis 13.00 Uhr vereinbart werden.

Fachgebiete

Ulrike Christine Walter studierte Jura in Wien und absolvierte dort das Referendariat. Seit 1987 ist sie in Österreich als Rechtsanwältin zugelassen. 2004 trat sie der italienischen Rechtsanwaltskanzlei Del Torre-Franco-Sgrazzutti & Partners als Partner bei,

Das Erbrecht umfasst die Fragen rund um das Thema Erbe. Dabei befasst sich Rechtsanwältin Frau Dr. Ulrike Walter unter anderem mit dem Übergang des Nachlasses eines Verstorbenen (Erblasser) auf seine Erben.  Diese sind In Deutschland in einem Erbschein aufgeführt,  in Österreich in der Einantwortungsurkunde - eine Urkunde die auch in Italien als  Nachweis der Erblegitimation verwendet werden können. Falls der Erblasser sein Vermächtnis oder Legat in einem Testament (letztwillige Verfügung) nicht genau bestimmt, steht Frau Dr. Walter Ihnen bei der Auslegung dessen und der Berechnung der Erbquote juristisch und beratend zur Seite. Des Weiteren prüft Rechtsanwältin Walter wer erbberechtigt ist, dessen Erbfähigkeit und verfasst die Erklärung der Erbschaftsannahme (Erberklärung) im Hinblick auf den Erbschaftsantritt (Einantwortung der Erbschaft) in Italien. Zu klären ist unter Umständen auch die Frage welches Erbrecht welchen Landes anzuwenden ist,  die Erbfolge, Erbenhaftung, Hinterlassenschaft (Verlassenschaft),  das Pflichtteilsrecht, Erbvertrag, Erbschaftssteuer sowie Fragen einer etwaigen Nachlassspaltung.

Das internationale Privatrecht, befasst sich vor allem mit der  Frage der Rechtswahl und  welches Recht auf den konkreten Fall anzuwenden ist.

Im Immobilienrecht befasst sich die Rechtsanwältin mit dem Kauf einer Immobilie (Liegenschaft), steht beratend beim Grunderwerb, sei es in Form eines  Kaufvertrages oder Schenkungsvertrages, der Schenkung zur Seite. Hierbei kann es sich  um ein Haus, eine Wohnung, Eigentumswohnung  als Hauptwohnsitz oder Zweitwohnung - Nebenwohnsitz -  handeln.

Hatten Sie einen Unfall, Skiunfall,  Bergunfall oder einen Verkehrsunfall und benötigen professionelle Unterstützung von einem Rechtsanwalt? Ulrike Walter steht Ihnen bei diesen und anderen Problemen bzw. Streitigkeiten im Schadensersatzrecht juristisch zur Seite. Sie geht den Fragen auf den Grund, ob es sich zum Beispiel um einen immateriellen Schaden, Vermögensschaden, oder Personenschaden mit Schmerzensgeldanspruch handelt und welches Recht auf deren Geltendmachung anzuwenden ist. Zu ihren Aufgabenbereichen gehören hier die außergerichtliche sowie gerichtliche Schadensberechnung und Schadensdurchsetzung .

Des Weiteren vertritt Frau Dr. Walter Sie im Falle einer Zwangsvollstreckung (Exekution), Forderungseintreibung oder in einem gerichtlichen Vollstreckungsverfahren. Bei einer Klage, Mahnklage, in einem Mahnverfahren oder anderem  Gerichtsverfahren steht sie Ihnen juristisch in ganz Italien zur Seite. Zur Einleitung einer  Zwangsvollstreckung muss ein Vollstreckungstitel vorliegen. Die Prüfung, ob es sich um ein bestrittenes Urteil, Versäumungsurteil oder Säumnisurteil handelt, sowie das Durchsetzen eines anderen vollstreckungsfähigen ausländischen Titels sind hierbei weitere Aufgaben von Rechtsanwältin Frau Dr. Ulrike Walter.

Ihre Mitgliedschaft in mehreren deutschsprachigen Anwaltsvereinigungen hält sie über die  juridischen Änderungen auch im deutschsprachigen Raum immer auf dem Laufenden.

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Del Torre-Franco-Sgrazzutti & Partners

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Italien
Telefon: 
+39 0432 603862
Telefax: 
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