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Katja Noltemeier

Katja Noltemeier

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
  • Englisch
Übersicht

Katja Noltemeier wurde 1977 in Bautzen geboren. Im Anschluss an das Abitur absolvierte sie das Studium der Rechte an der TU Dresden und der Manchester Metropolitan University. Nach dem Rechtsreferendariat in Dresden und am Bundesministerium der Justiz (Referat Familienrecht) in Berlin wurde sie im September 2003 zur Anwaltschaft zugelassen. Frau Noltemeier kommuniziert bei Bedarf in gutem Englisch.

Fachanwaltschaften:
  • Fachanwalt Familienrecht
Katja Noltemeier berät zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:
  • Familienrecht
  • Unterhaltsrecht
Fachgebiete

Katja Noltemeier wurde 1977 in Bautzen geboren. Im Anschluss an das Abitur absolvierte sie das Studium der Rechte an der TU Dresden und der Manchester Metropolitan University. Nach dem Rechtsreferendariat in Dresden und am Bundesministerium der Justiz (Referat Familienrecht) in Berlin wurde sie im September 2003 zur Anwaltschaft zugelassen. Frau Noltemeier kommuniziert bei Bedarf in gutem Englisch.

Spezialitäten

Rechtsanwältin Katja Noltemeier ist ausschließlich im Familienrecht tätig. Sie wurde 2007 von der zuständigen Rechtsanwaltskammer befugt, fortan die Bezeichnung “Fachanwältin für Familienrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten. Für das Fachgebiet Familienrecht sind besondere Kenntnisse im materiellen Familienrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht und Steuerrecht, im internationalen Privatrecht und in der Theorie und Praxis familienrechtlicher Vertragsgestaltung nachzuweisen.

Innerhalb des Familienrechtes ist Katja Noltemeier insbesondere in folgenden Rechtsgebieten und thematische ähnlichen juristischen Fragestellungen für Sie tätig:

  • Internationales Familienrecht: grenzüberschreitende Sachverhalte bei Ehescheidung und Unterhalt
  • Scheidungsrecht: Ehescheidungsverfahren und Folgesachen, einschließlich Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen)
  • Sorgerecht/Umgangsrecht: alle Probleme, die Kinder — verheirateter oder nichtverheirateter Eltern — betreffen, außergerichtliche Vereinbarungen sowie gerichtliche Verfahren
  • Unterhaltsrecht: Abschluss von Vereinbarungen — auch in der Phase der Trennung, gegebenenfalls Unterhaltsprozesse
  • Vermögensauseinandersetzung: Eheliches Güterrecht, Abschluss entsprechender Vereinbarungen, gegebenenfalls streitige Auseinandersetzung
  • Kindschaftsrecht: Statusfragen, auch bei nichtehelichen Kindern, Vaterschaftsprozesse
  • Hausrat: Aufteilung des gemeinsamen Hausrates
  • Eheähnliche Lebensgemeinschaft: Probleme bei der Auflösung der Gemeinschaft
  • Versorgungsausgleich: Rentenausgleich im Rahmen des Scheidungsverfahrens und Alternativen.

Rechtsanwältin Katja Noltemeier ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein.

Außerberufliche Engagements

Katja Noltemeier ist Mitglied der Dresdner Initiative Trennungskinder.

Publikationen

Rechtsanwältin Noltemeier ist Mitautorin des “Prozessformularhandbuchs für Familienrecht” des Nomos Verlags.

Kontakt

Meyer-Götz & Meyer-Götz

Königstr. 5A
01097 Dresden
Neustadt
Deutschland
Telefon: 
+49 351 808180
Telefax: 
+49 351 8081820
Web
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