Kathrin Niederl wurde 1971 in München geboren. Nach dem Abitur studierte sie an der dortigen Ludwig-Maximilians-Universität Rechtswissenschaften. Die praktische Ausbildung im Rahmen des Rechtsreferendariats absolvierte Frau Niederl in Dresden. Die Juristin, seit 1999 zur Anwaltschaft zugelassen, ist seit 2001 als Rechtsanwältin für die Kanzlei Meyer-Götz & Meyer-Götz tätig. Frau Niederl spricht gut Englisch.
Kathrin Niederl wurde 1971 in München geboren. Nach dem Abitur studierte sie an der dortigen Ludwig-Maximilians-Universität Rechtswissenschaften. Die praktische Ausbildung im Rahmen des Rechtsreferendariats absolvierte Frau Niederl in Dresden. Die Juristin, seit 1999 zur Anwaltschaft zugelassen, ist seit 2001 als Rechtsanwältin für die Kanzlei Meyer-Götz & Meyer-Götz tätig. Frau Niederl spricht gut Englisch.
Kathrin Niederl ist Mutter von zwei Kindern und lebt in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.
Kathrin Niederl ist seit 2001 befugt, die Bezeichnung “Fachanwältin für Familienrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten. Für das Fachgebiet Familienrecht sind besondere Kenntnisse im materiellen Familienrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht und Steuerrecht, im internationalen Privatrecht und in der Theorie und Praxis familienrechtlicher Vertragsgestaltung nachzuweisen.
Auch für das Familienrecht gilt es, Konflikten vorzubeugen, bevor sie auftreten. Leider ist Vorsorge selten üblich, aber dringend zu empfehlen. Ob Sie Ihre Vermögensplanung dem Zugewinnausgleich überlassen sollten, ist stets in Einzelfällen zu überprüfen.
Im Konfliktfall möchte Rechtsanwältin Kathrin Niederl nicht nur die Durchsetzung ihrer berechtigten Interessen fördern, sondern Ihnen auch durch Darstellung der oft schwierigen Rechtslage Hilfestellung zur gütlichen Einigung bei Trennung und Scheidung geben. Ein Aufeinanderzugehen bei der Regelung von Scheidungsfolgen kann viele Verletzungen und Belastungen, gerade auch für die Kinder, vermeiden helfen, wenn beide Ehepartner einen Schritt in Richtung Einigung gehen. Spätestens wenn sich ein Partner zur Trennung entschieden hat, sind folgende Punkte zu klären:
Schließlich berät Frau Niederl natürlich über die Kosten des Scheidungsverfahrens und die Möglichkeit, Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe zur Kostenunterstützung zu erhalten.
Kathrin Niederl ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein.
Frau Niederl ist Mitautorin des “Prozessformularhandbuchs für Familienrecht” des Nomos Verlags.