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Anja Großmann

Übersicht

Anja Großmann wurde 1972 in Magdeburg geboren. Nach dem Abitur studierte sie Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen. Im Anschluss an das Rechtsreferendariat in ihrer Heimatstadt wurde Frau Großmann 1999 als Rechtsanwältin zugelassen. Die Juristin verfügt über Grundkenntnisse in Englisch.

Anja Großmann berät zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:
  • Erbrecht
  • Lebenspartnerschaftsrecht
  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht
Fachgebiete

Anja Großmann wurde 1972 in Magdeburg geboren. Nach dem Abitur studierte sie Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen. Im Anschluss an das Rechtsreferendariat in ihrer Heimatstadt wurde Frau Großmann 1999 als Rechtsanwältin zugelassen. Die Juristin verfügt über Grundkenntnisse in Englisch.

Rechtsanwältin Anja Großmann übernimmt Ihren Fall aus dem Familienrecht, dem Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, dem Erbrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht.

Im Erbrecht berät Rechtsanwältin Großmann, wenn es beispielsweise um die Gestaltung von Testament, Erbvertrag oder Schenkungsvertrag geht, um die Grundstücksbewertung nach dem Bewertungsgesetz, das Ehegattenerbrecht, die Testamentsvollstreckung, die Beratung bei Vorerbschaft, Nacherbschaft oder Erbausschlagung sowie die Vertretung bei Erbauseinandersetzung und bei Nachlassüberschuldung/Nachlasshaftung.

Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag oder Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.

Als Strafverteidigerin vertritt Frau Großmann die Interessen ihrer Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Selbstverständlich übernimmt Anja Großmann auch Ihre strafrechtliche Pflichtverteidigung.

Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Verkehrsrecht durch Frau Großmann erstreckt sich über Bereiche Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht. Im Bereich Zivilrecht geht es vorwiegend um die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. Das können neben dem Fahrzeugschaden auch weitergehende Schäden sein wie der Nutzungsausfall, die Wertminderung und Mietwagenkosten. Zudem geht es bei einem durch Verkehrsunfall erlittenen Personenschaden darum, Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern geltend zu machen und durchzusetzen. Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Dem betroffenen Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen und Einspruch dagegen einzulegen. Einige Handlungen im Straßenverkehr wertet der Gesetzgeber nicht als bloße Ordnungswidrigkeiten, sondern als Straftaten, beispielsweise die Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.

Spezialitäten

Anja Großmann wurde 2003 von der zuständigen Rechtsanwaltskammer befugt, fortan die Bezeichnung “Fachanwältin für Familienrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten. Für das Fachgebiet Familienrecht sind besondere Kenntnisse im materiellen Familienrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrecht, im internationalen Privatrecht und in der Theorie und Praxis familienrechtlicher Vertragsgestaltung nachzuweisen.

Das Familienrecht umfasst Ehescheidung, Ehegattenunterhalt (während der Zeit der Trennung und nach rechtskräftiger Ehescheidung), Kindesunterhalt, elterliche Sorge und Umgang, Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich, Regelung der Verhältnisse an der ehelichen Wohnung, also alle bei einer Ehescheidung auftretenden Problemkreise. Insbesondere auch die nicht unerheblichen steuerlichen Folgen der Trennung sollten bedacht und entsprechende Konsequenzen gezogen werden. Um insoweit eine möglichst fallbezogene Lösung zu finden, ist es häufig erforderlich, zusätzlich noch einen Steuerberater hinzuzuziehen, zum Beispiel dann, wenn Grundbesitz vorhanden ist. Aus diesen Gründen sollte so frühzeitig wie möglich Rechtsanwältin Anja Großmann eingeschaltet werden, um die eigenen Rechte zu erfragen und keine Fehler zu machen. Bereits während der Trennungszeit, die normalerweise ein Jahr lang ist, bestehen Ansprüche der Eheleute gegeneinander, zum Beispiel auf Zahlung von Trennungsunterhalt oder auch im Bereich der elterlichen Sorge, des Umgangsrechts und der gemeinsamen Ehewohnung. Wenn es diesbezüglich Zwistigkeiten gibt, können Jugendamt oder Familiengericht eingeschaltet werden.

Für den Antrag auf Ehescheidung, vor dessen Stellung grundsätzlich eine einjährige Trennung der Parteien notwendig ist, besteht Rechtsanwaltszwang. Spätestens um den Scheidungsantrag stellen zu können, muss ein Rechtsanwalt beauftragt werden. Wenden Sie sich hier vertrauensvoll an die Fachanwältin für Familienrecht: Anja Großmann versteht es, durch gefühlvolles Zuhören den Mandantengesprächen wichtige Informationen zu entnehmen, die sehr oft den Schlüssel für eine mandantengerechte Lösung der Streitigkeiten bilden.

Die Tätigkeit der Fachanwältin für Familienrecht erstreckt sich von der Beratung vor und nach der Eheschließung, dem Verfassen eines Ehevertrags, dem Entwurf einer Vereinbarung für die nichteheliche Lebensgemeinschaft über Ehescheidung und sogenannte Folgesachen, Unterhalt, Ehewohnung und Hausrat, Zugewinn, elterliche Sorge bis hin zur Vermögensauseinandersetzung im Zusammenhang mit einer Ehescheidung unter Berücksichtigung der steuerlichen Besonderheiten bei Trennung und Scheidung von Unternehmerehepaaren.

Langwierige kosten- und nervenaufreibende Prozesse können durch geschickte und intensive außergerichtliche Verhandlung vermieden werden. Die gerichtliche Konfrontation sollte nur das letzte Mittel sein, um den Mandanten vor Nachteilen zu bewahren. Um diese Ziele zu verwirklichen, ließ sich Rechtsanwältin Großmann 2006 zur Mediatorin ausbilden. Unter der Kommunikationstechnik Mediation ist ein außergerichtliches Konfliktbearbeitungs- und Streitschlichtungsverfahren zu verstehen, in dem alle am Konflikt Beteiligten mit Unterstützung eines externen, allparteilichen Dritten (Mediator) freiwillig, eigenverantwortlich und gemeinsam eine fall- und problemspezifische Konfliktregelung oder Konfliktlösung erarbeiten. Es geht darum, die Emotionen bei den beteiligten Parteien flach zu halten und Feindbilder zu vermeiden. Als Mediatorin sieht sich Anja Großmann eher als Vermittlerin, um Gerichtswege und damit Kosten zu reduzieren oder zu vermeiden.

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