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Javier Ferreiro

Javier Ferreiro

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Übersicht

Javier Ferreiro wurde 1976 in Spanien geboren. Von 1995 bis 2001 studierte er an der Universität Basel Jura mit dem Abschluss “magna cum laude”. Die anschließenden Volontariate absolvierte er in einer großen Basler Advokatur und verschiedenen Gerichten in Basel.

Javier Ferreiro berät zu folgenden Schwerpunkten in Schweiz:
  • Erbrecht
  • Sozialrecht
  • Strafrecht
  • Versicherungsrecht
  • Vertragsrecht
Fachgebiete

Javier Ferreiro wurde 1976 in Spanien geboren. Von 1995 bis 2001 studierte er an der Universität Basel Jura mit dem Abschluss “magna cum laude”. Die anschließenden Volontariate absolvierte er in einer großen Basler Advokatur und verschiedenen Gerichten in Basel.

Seit 2003 hat er sein Advokaturpatent. Seit Mai 2004 ist er bei Advokatur Waldmann Faesch & Partner in Basel angestellt und seit Januar 2008 Partner. Außerberuflich ist Javier Ferreiro Vizepräsident der Jungen Basler Wirtschaftskammer sowie Mitglied der Schweizerischen Anwaltskammer. Herr Ferreiro spricht fließend Englisch, Spanisch, Französisch und Portugiesisch, die er bei Bedarf als Korrespondenzsprachen anwenden kann.

Schwerpunktmäßig bearbeitet Rechtsanwalt Javier Ferreiro das Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, Familien- und Erbrecht, Vertragsrecht, Haftpflichtrechtrecht und Strafrecht.

Ein Schwerpunkt des Juristen ist das Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht. Aufgrund der persönlichen und wirtschaftlichen Abhängigkeit und der Weisungsgebundenheit des Arbeitsnehmers dient das Arbeitsrecht vor allem dem Schutz der Interessen des Arbeitnehmers. Insbesondere bei einer Kündigung und sich daraus ergebenden Kündigungsschutzklage sowie bei Abmahnung, Mutterschutz oder Urlaubsanspruch steht Rechtsanwalt Ferreiro Ihnen zur Seite. Aber auch die Durchsetzung von Lohnanspruch oder Abfindung gehören zu seinem Fachbereich.

Javier Ferreiro unterstützt Sie im Sozialversicherungsrecht. Durchschnittlich hat jeder Schweizer zehn Versicherungsverträge abgeschlossen. Diebstahlversicherung, Reiseversicherung, Kaskoversicherung sowie private Krankenversicherung und Haftpflichtversicherung et cetera bieten zwar Schutz vor bestimmten Risiken, nichtsdestoweniger treten nach einem Versicherungsfall immer wieder Probleme zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft auf. Die Versicherung begründet ihre schlechte Zahlungsmoral oftmals damit, dass die Versicherung gar nicht bestehe, der Versicherungsfall nicht eingetreten sei oder ein Ausschlussgrund aus dem Versicherungsvertrag eingreife, da zum Beispiel die Mitwirkungspflicht durch den Versicherungsnehmer verletzt worden sei oder der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Rechtsanwalt Javier Ferreiro berät und vertritt Sie in allen Einspruchsverfahren und Widerspruchsverfahren gegenüber der Behörde als auch vor dem Sozialgericht, falls zum Beispiel Ihr Antrag auf eine Sozialleistung abgelehnt wurde.

Herr Ferreiro hat sich darüber hinaus auf das Familienrecht und Erbrecht spezialisiert. Das Familienrecht umfasst nach herkömmlichem Verständnis das Recht der Ehe, der Lebenspartnerschaft, der Familie sowie der Verwandtschaft und bestimmter daraus abgeleiteter Betreuungsverhältnisse. Ein wesentlicher Teil ist das Scheidungsrecht. Dazu gehören Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht, Vermögensauseinandersetzung, das Scheidungsverfahren selbst, die Beratung der Mandanten in einer Trennungssituation sowie die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen auf Kindesunterhalt. Des Weiteren fallen Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt in dieses Fachgebiet, das einen wesentlichen Schwerpunkt ausmacht.

Das Erbrecht regelt insbesondere den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger, den Erben. Erbfolge, Testament, Erbvertrag, Nachlassverbindlichkeiten, Erbauseinandersetzung, Erbschein und Pflichtteil sind wesentliche Bereiche des Erbrechts, nicht zu vergessen das Erbschaftsteuerrecht. Das Erbrecht sollte den Mandanten frühzeitig interessieren. Hier können zu Lebzeiten steuerliche Vorteile gewahrt werden, der Wille des Erblassers kann hier abseits der gesetzlichen Erbfolge spezifisch festgelegt werden. Dies vermeidet unerwünschte Ergebnisse und Erbstreitigkeiten. Ebenso bei Vermögenswerten der Eltern oder bei Vorhandensein minderjähriger Kinder ist eine Regelung wichtig.

Rechtsanwalt Ferreiro hat sich darüber hinaus auf das Vertragsrecht spezialisiert und zeichnet sich durch umfangreiche Erfahrung in der Praxis bei Privatleuten, klein- und mittelständischen Unternehmen aus. Ein guter Vertrag ist sozusagen das “Grundgesetz” Ihrer Zusammenarbeit mit Ihrem Kooperationspartner oder Ihren Kunden. Nicht zuletzt aus Beweisgründen sollte jegliche Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. Die Verträge, die Javier Ferreiro für Sie prüft oder entwickelt, sind vorwiegend der Leasingvertrag, Mietvertrag, der Gesellschaftsvertrag und Kaufvertrag, der Erbvertrag, der Ehevertrag sowie der Arbeitsvertrag. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu erstellen gehört genauso zu seinem Arbeitsbereich.

Die Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Haftpflichtrechtrechtes vor sämtlichen Gerichten und Behörden stellt ein Schwerpunkt des Juristen dar. Herr Ferreiro vertritt Sie in Bezug auf Schadensersatz (auch: Schadenersatz) wegen Verletzung vertraglicher und vorvertraglicher Hauptpflichten oder Nebenpflichten und außervertraglichen Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung oder Gefährdungshaftung. Rechtsanwalt Ferreiro berät Sie sowohl als Geschädigten als auch als Schädiger gegenüber der Versicherung, die eventuell den Schaden bezahlt. Die sachlich gesicherte Beratung und Vertretung erfordert gleichermaßen Kenntnisse auf den Gebieten Zivilrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht. Bei einem Verkehrsunfall geht es vorwiegend im zivilrechtlichen Bereich um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und speziell bei Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall sind gegenüber den Versicherern durchzusetzen.

Ferner berät und vertritt Rechtsanwalt Javier Ferreiro Sie im Strafrecht. Dabei handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.

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WALDMANN PETITPIERRE - RECHTSANWÄLTE & NOTARE

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