Die 1995 von Rechtsanwalt Eberhard Gaugele gegründete Rechtsanwaltskanzlei ist auf Probleme rund um die Immobilie spezialisiert. Um den Mandanten eine qualitativ hochwertige Betreuung bieten zu können, unterhält Herr Gaugele ein ausgebautes Kooperationsnetz mit zahlreichen Spezialisten. Der Jurist arbeitet mit Arbeitsrechtlern verschiedener Verbände, einem Notar, auf das Strafrecht spezialisierten Kollegen und Fachanwälten aus weiteren Rechtsgebieten zusammen. Dies führt zu einem internen fachlichen Austausch und somit zu Synergien sowie zu einem ständigen Know-how-Transfer, der den Mandanten bei der rechtlichen Vertretung zugute kommt.
Die 1995 von Rechtsanwalt Eberhard Gaugele gegründete Rechtsanwaltskanzlei ist auf Probleme rund um die Immobilie spezialisiert. Um den Mandanten eine qualitativ hochwertige Betreuung bieten zu können, unterhält Herr Gaugele ein ausgebautes Kooperationsnetz mit zahlreichen Spezialisten. Der Jurist arbeitet mit Arbeitsrechtlern verschiedener Verbände, einem Notar, auf das Strafrecht spezialisierten Kollegen und Fachanwälten aus weiteren Rechtsgebieten zusammen. Dies führt zu einem internen fachlichen Austausch und somit zu Synergien sowie zu einem ständigen Know-how-Transfer, der den Mandanten bei der rechtlichen Vertretung zugute kommt.
Zum Mandantenstamm der Kanzlei gehören Privatleute, Handwerker, Bauunternehmer, Bauträger, Architekten, Ingenieure sowie kleine bis mittelständische Unternehmen.
Die Kanzleiräume liegen in einem schönen Jugendstilgebäude im Dresdner Stadtteil Weißer Hirsch, in der Nähe des Zentrums an der Ausfallstraße B6. Sie erreichen die Kanzlei mit dem Pkw, auch Parkplätze sind vor dem Haus vorhanden. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln können Sie die Kanzlei ebenfalls problemlos erreichen, die Straßenbahnhaltestelle "Weißer Hirsch" ist direkt vor dem Haus.
Besprechungstermine werden nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Die Kanzlei ist montags bis freitags von 09.00 bis 19.00 Uhr telefonisch erreichbar. In dieser Zeit können Sie mit Herrn Gaugele persönlich einen Termin vereinbaren, der bei Bedarf auch außerhalb dieser Zeiten, samstags und vor Ort beim Mandanten stattfinden kann. Der Jurist ist für seine Mandanten jederzeit persönlich ansprechbar.
Michael Gaugele wurde 1960 in Stuttgart geboren. Er studierte Rechtswissenschaften und Geschichte an der Universität in Tübingen und Verwaltungswissenschaften in Konstanz und Speyer. Zusätzlich verbrachte er Auslandssemester an den Universitäten in Toulon (Frankreich) und Rom. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte er in seiner Heimatstadt Stuttgart. Herr Gaugele korrespondiert bei Bedarf in Englisch, Französisch und Italienisch.
Michael Gaugele ist seit 1992 als Rechtsanwalt zugelassen. Nach einer Tätigkeit für eine auf Restitutionsverfahren - also Verfahren, die auf die Rückgabe von Vermögenswerten gerichtet sind - spezialisierte Kanzlei in Stuttgart und Dresden folgte 1995 die Kanzleigründung in Dresden. Zunächst arbeitete er mit vier weiteren Kollegen in Bürogemeinschaft, mittlerweile ist die Kanzlei als reine Einzelkanzlei organisiert.
Dem Juristen ist an seinem Beruf besonders wichtig, dass seine Mandanten umfassend betreut und ihre rechtlichen Konflikte möglichst gerecht gelöst werden. Letztlich geht es um die Zufriedenheit seiner Mandanten. Michael Gaugele legt deshalb Wert auf stetige Fort- und Weiterbildung. Er absolvierte zusätzlich den Lehrgang zum Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und ließ sich zum Mediator
Rechtsanwalt Michael Gaugele betreut Sie im Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht (WEG), Grundstücksrecht, Baurecht, Architektenrecht und Wirtschaftsrecht.
Das Mietrecht hat überwiegend die Regelung der Rechtsverhältnisse der Vertragsparteien bei Wohnraummiete und Gewerberaummiete mit den daraus resultierenden wechselseitigen Rechten und Pflichten der Vertragsparteien zum Gegenstand. Zu den Aufgaben von Michael Gaugele gehört hier die Durchsetzung und Geltendmachung von Ansprüchen des Vermieters auf Mietzinszahlung, die Geltendmachung von Mietminderung aufgrund von Mängeln des Mietobjektes mit den daraus resultierenden Rechtsfolgen, der Ausspruch einer Kündigung, die Durchsetzung des Räumungsanspruches mittels gerichtlicher Räumungsklage, die Beratung beim Abschluss eines Mietvertrages sowie nach Beendigung des Mietverhältnisses die Geltendmachung und Durchsetzung der wechselseitigen Rechte der Mietvertragsparteien.
Das Tätigkeitsspektrum von Michael Gaugele im Wohnungseigentumsrecht (WEG) reicht von der Beratung und Prüfung von Kaufverträgen über die Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung, die Durchsetzung der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bis zur Beratung von Verwaltung und Eigentümergemeinschaft. Rechtsanwalt Gaugele berät Sie beispielsweise über die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, die Abgrenzung von Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum, bei Fragen zu Teilungserklärung und Teilungsvertrag, Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan, Wohngeld, Instandhaltungsrücklage und Sonderumlage.
Im Grundstücksrecht gibt es eine Vielzahl von Besonderheiten im Ankauf, Verkauf oder bei der Übertragung von Gründstücken zu beachten. Anwaltliche Beratung ist daher fast schon ein Muss. Rechtsanwalt Michael Gaugeles umfassende Beratung ist für alle im Grundstücksbereich tätigen Mandanten - seien es Investoren, Bauherren, Auftragnehmer, Projektentwickler oder Projektfinanzierer - eine sinnvolle Unterstützung bei der Geschäftsabwicklung. Zu seinen Kernkompetenzen gehören die Ausarbeitung und Gestaltung von Verträgen, die Begleitung bei Verhandlungen bis zur notariellen Beurkundung sowie die Vertragsabwicklung oder auch die Vertretung in gerichtlichen Verfahren. Sein Tätigkeitsspektrum im Grundstücksrecht umfasst unter anderem:
Im privaten Baurecht gestaltet Herr Gaugele Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Projektentwickler, verhandelt und formuliert Ihren Generalunternehmervertrag, Subunternehmervertrag oder Architektenvertrag. Michael Gaugele greift für seine Mandanten ein, sobald der Bauablauf gestört wird, sei es durch einen erkennbaren Mangel oder durch Bauverzögerung oder bei Meinungsverschiedenheiten zur Vergütung. Dabei wirkt er an den Verhandlungen mit in dem Bestreben, durch frühzeitige Vergleichsversuche, Schiedsgutachtenverfahren oder andere Maßnahmen der Beweissicherung schnelle und kostengünstige Lösungen zu erzielen. Rechtsanwalt Michael Gaugele ist auch forensisch tätig und führt selbständige Beweisverfahren und Vergütungsprozesse sowie Gewährleistungsprozesse.
Im oft mit dem Baurecht verbundenen Architektenrecht und Ingenieurrecht berät und vertritt Herr Gaugele Architekten, Ingenieure und Bauherren beispielsweise bei:
Des Weiteren hat Herr Gaugele einen Tätigkeitsschwerpunkt auf dem Gebiet Wirtschaftsrecht. Das Wirtschaftsrecht umfasst im Wesentlichen alle Vorschriften, welche die wirtschaftliche Tätigkeit der Unternehmen und freien Berufe betreffen. Es beinhaltet zum einen alle Lenkungsvorschriften, zum anderen aber auch die insbesondere für die Unternehmen bedeutenden Rechtsregeln untereinander. Rechtsanwalt Michael Gaugele vertritt Unternehmen und Betriebe beispielsweise bei der Unternehmensgründung (GmbH, GbR), im Gesellschaftsrecht, in vertragsrechtlichen Dingen, in verwaltungsrechtlichen und behördlichen Angelegenheiten von Unternehmen, im Gewerberecht, in Betriebsanlageverfahren, bei der Beendigung und Liquidierung von Unternehmen und bei der Geltendmachung von Erfüllungsansprüchen.