Siegfried Reulein

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Rechtsanwalt Reulein ist als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht schwerpunktmäßig auf den Gebieten des Bankrechts sowie des Kapitalmarktrechts tätig. Er berät und vertritt dabei ausschließlich Bankkunden und geschädigte Kapitalanleger u.a. gegenüber Banken, Sparkassen, Anlageberatern und Anlagevermittlern.

Fachanwaltschaften:

  • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Bankrecht & Kapitalmarktrecht
  • Erbrecht
  • Kapitalanlagenrecht
  • Versicherungsrecht
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Kurzprofil

Rechtsanwalt Reulein ist als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht schwerpunktmäßig auf den Gebieten des Bankrechts sowie des Kapitalmarktrechts tätig. Er berät und vertritt dabei ausschließlich Bankkunden und geschädigte Kapitalanleger u.a. gegenüber Banken, Sparkassen, Anlageberatern und Anlagevermittlern.

Neben dieses Bereichs des Anlegerschutzes ist Rechtsanwalt Reulein daneben in den Bereichen des Erbrechts und des Versicherungsrechts tätig. Im Bereich des Erbrechts berät er bei der Erstellung von Testamenten und Erbverträgen. Daneben berät und vertritt er Erben, Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer im Erbfall. Im Bereich des Versicherungsrecht ist er ausschließlich für Versicherungsnehmer tätig.

Beratungstermine können montags bis freitags von 08.00 bis 19.00 Uhr mit Herrn Rechtsanwalt Reulein persönlich vereinbart werden. Termine sind bei Bedarf und nach Vereinbarung auch außerhalb der Kanzleizeiten und vor Ort beim Mandanten möglich.

Die Kanzlei verfügt über eine eigene Internetpräsenz (www.ksr-law.de). Zudem haben wir ein eigenes Anlegerschutzportal unter www.ksr-anlegerschutz.de eingerichtet. Dort können Mandanten sich detailliert und ausführlich in den Bereichen Anlegerschutz, Bankrecht, Kapitalanlagerecht informieren. Der Erstkontakt kann nicht nur telefonisch sondern gerne auch über die E-Mail-Adresse der Kanzlei (info@ksr-law.de) aufgenommen werden.

Fachgebiete

Rechtsanwalt Reulein wurde in Nürnberg geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Erlangen absolvierte er sein Referendariat im Bezirk des OLG Nürnberg sowie bei der Regierung von Mittelfranken. Nach dem zweiten Staatsexamen und der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft war er, bevor er sich mit seiner eigenen Kanzlei selbständig machte, zunächst mehrere Jahre bei einer wirtschaftsrechtlich orientierten und international tätigen Kanzlei in Nürnberg beschäftigt. Dort war er vor allem im Bereich des Kapitalanlagerechts tätig und mit der Vertretung einer Vielzahl von Kapitalanlegern in ganz Deutschland befasst.

Seit Jahren ist Rechtsanwalt Reulein im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts tätig. Die Rechtsanwaltskammer Nürnberg hat ihm die Befugnis verliehen, den Titel „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht" zu führen.

Auf dem Gebiet des Bankrechts berät und vertritt Rechtsanwalt Reulein ausschließlich Bankkunden gegenüber Banken und Sparkassen. Gegenstand seiner Tätigkeit ist die Eingehung und Beendigung von Darlehensverträgen, Verbraucherkredite, Immobilienfinanzierungen sowie in diesem Zusammenhang auch alle Fragen des Kreditsicherungsrechts (Grundschulden, Bürgschaften usw.). Zu diesem Tätigkeitsbereich gehören auch alle Fragen rund um Konten (z.B. Lastschriften, Einzugsermächtigungen und Überweisungen), Electronic Banking und Internet Banking, EC-Karte und Kreditkarte, Vermögensverwaltung, Leasing und Factoring.

Auf dem Gebiet des Kapitalmarktrechts berät und vertritt Rechtsanwalt Siegfried Reulein ausschließlich geschädigte Kapitalanleger (Privatleute sowie kleine- und mittelständische Unternehmen), die Opfer von Schrottimmobilien, geschlossener Fondsanlagen (z.B. Immobilienfonds, Medienfonds, Schifffonds, Windkraftfonds, Private-Equity-Fonds, Umweltfonds, Energiefonds), (atypisch) stiller Beteiligungen, Zertifikate, Anleihen, Inhaberschuldverschreibungen, Swap-Geschäfte, offener Fondsanlagen und Genussscheinen gegenüber Banken, Sparkassen, Anlagevermittlern, Anlageberatern sowie Prospektverantwortliche. Er wehrt für seine Mandanten vermeintliche Ansprüche ab und macht Schadensersatzansprüche geltend.

Ein weiterer Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Rechtsanwalt Reulein ist das Erbrecht. Hierzu zählt die Gestaltung und Auslegung letztwilliger Verfügungen (Testament, Erbvertrag) sowie die Durchsetzung und Abwehr erbrechtlicher Ansprüche, wie zum Beispiel von Pflichtteilsansprüche und Ansprüche aus Vermächtnissen. Auch bei Fragen rund um die Themen Nachlassverbindlichkeiten, Erbschein, Enterbung, Erbengemeinschaft, vorweggenommene Erfolge, Schenkungen von Todes wegen und Erbauseinandersetzung steht Rechtsanwalt Reulein beratend zur Verfügung. Neben der Betreuung von Privatleuten befasst er sich im Erbrecht gerade auch mit Fragen der Unternehmensnachfolge bei kleinen und mittelständischen Familienunternehmen. Schließlich berät er Mandanten auch bei der Abfassung einer Patientenverfügung oder einer Vorsorgevollmacht.

Schließlich berät und vertritt Rechtsanwalt Reulein Versicherungsnehmer in allen Fragen und Teilbereichen des Versicherungsrechts.

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Veröffentlichte Fachbeiträge
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Siegfried Reulein

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90408 Nürnberg
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