Christian Schwartz

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Übersicht

Die Kanzlei Schwartz in Blieskastel wurde von Rechtsanwalt Christian Schwartz gegründet. Der Jurist betreut Privatleute und Unternehmen. Das Beratungsangebot ist breitgefächert und umfasst vor allem IT-Recht, Strafrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Allgemeines Zivilrecht und Mietrecht. In Zusammenarbeit mit einer Kanzlei in Metz werden auch Fallvertretungen in Frankreich übernommen.

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Arbeitsrecht
  • IT-Recht & Computerrecht
  • Privatrecht & Kaufrecht
  • Sozialrecht
  • Strafrecht
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Kurzprofil

Die Kanzlei Schwartz in Blieskastel wurde von Rechtsanwalt Christian Schwartz gegründet. Der Jurist betreut Privatleute und Unternehmen. Das Beratungsangebot ist breitgefächert und umfasst vor allem IT-Recht, Strafrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Allgemeines Zivilrecht und Mietrecht. In Zusammenarbeit mit einer Kanzlei in Metz werden auch Fallvertretungen in Frankreich übernommen.

Die Kanzleiräume finden Sie in zentraler Lage von Blieskastel, nämlich in der Nähe des Schlangenbrunnens, zwischen Paradeplatz und Gericht. Die Kanzlei ist sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Eine Bushaltestelle ist nur circa 100 Meter entfernt. Für Mandanten mit Pkw stehen in der unmittelbaren Umgebung ausreichend Parkplätze zur Verfügung.

Beratungstermine können montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr mit dem Sekretariat oder Herrn Schwartz persönlich vereinbart werden. Termine sind auch außerhalb dieser Zeiten und vor Ort beim Mandanten möglich.

Fachgebiete

Christian Schwartz wurde in Blieskastel geboren und studierte Rechtswissenschaften in Saarbrücken. Das anschließende Referendariat leistete er in Zweibrücken und Mainz ab. Drei Monate lang war er als Fraktionsmitarbeiter im Landtag von Rheinland-Pfalz tätig. Christian Schwartz ist seit Oktober 2006 als Rechtsanwalt zugelassen und machte sich gleich im Anschluss daran selbständig. Er absolvierte erfolgreich Fachanwaltskurse im Arbeitsrecht und im Steuerrecht. Herr Schwartz spricht fließend Englisch und gut Französisch.

An seiner Tätigkeit reizt ihn vor allem der Einsatz für andere. Seine größten Stärken sind sein Durchsetzungsvermögen, das volle Engagement für seine Mandanten und sein souveränes Auftreten.

Rechtsanwalt Christian Schwartz berät und vertritt seine Mandanten im IT-Recht, Strafrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht, im Allgemeinen Zivilrecht und im Mietrecht. Aber auch bei Fragen oder Problemen in anderen Rechtsgebieten ist der Jurist gerne für Sie da.

Ein besonderer Schwerpunkt des Juristen ist das IT-Recht (auch: EDV-Recht, Computerrecht, Internetrecht oder Onlinerecht). Dazu gehören alle rechtlichen Probleme, die mit der Verwendung des Internets einhergehen. Es werden Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht, Strafrecht und viele andere Rechtsgebiete berührt.

Herr Schwartz unterstützt Sie zum Beispiel bei der Domainregistrierung, der Domainnutzung und beim Domainhandel. Er beschäftigt sich auch mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen wegen unlauterer Werbung im Internet.

Wenn Sie die Gestaltung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) mit Internetbezug von einem auf das Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt wie Christian Schwartz vornehmen lassen, können Sie das Risiko einer späteren Auseinandersetzung mit Kunden und Usern bereits im Vorfeld erheblich minimieren. Herr Schwartz kennt die gesetzlichen Anforderungen nach dem Fernabsatzgesetz, dem E-Commerce-Gesetz et cetera genau. Er berät außerdem Verbraucher, die gegen Internetfirmen vorgehen möchten.

Ein weiterer Schwerpunkt des Juristen ist das Strafrecht. Dabei handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.

Rechtsanwalt Christian Schwartz ist darüber hinaus ein kompetenter Ansprechpartner für das Arbeitsrecht. Häufig geht es dabei um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung, Anfechtung oder einen Aufhebungsvertrag sowie um die Vertretung bei einer Kündigungsschutzklage. Allerdings können auch vor und während des Arbeitsverhältnisses Fragen oder Probleme auftreten, mit denen Sie sich an Herrn Schwartz wenden können. Hierzu zählen beispielsweise Themen wie der Arbeitsvertrag, die Befristung eines Arbeitsvertrages, die Lohnzahlung, Urlaub und Urlaubsabgeltung, Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen, die Abmahnung, das Arbeitszeugnis oder die Haftung von Arbeitnehmern.

Auch das kollektive Arbeitsrecht spielt in der Rechtspraxis eine häufige Rolle. Hierzu zählt das Recht der arbeitsrechtlichen Koalitionen (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände), das Tarifvertragsrecht, das Arbeitskampfrecht (Streiks und Aussperrungen) und das Mitbestimmungsrecht in Unternehmen und Betrieben. Rechtsanwalt Christian Schwartz berät beispielsweise auch den Betriebsrat eines Unternehmens.

Er berät seine Mandanten außerdem im Sozialrecht. Hierzu zählt das Sozialversicherungsrecht, das die gesetzliche Arbeitslosenversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung, die gesetzliche Krankenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung und die gesetzliche Pflegeversicherung regelt. Außerdem gehört zum Sozialrecht das Gebiet der Sozialversorgung (Wohngeld, Kindergeld, Erziehungsgeld, Ausbildungsförderung, Schwerbehindertenrecht et cetera). Auch Fragen zum Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und zur Sozialhilfe spielen eine Rolle.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen ist das Zivilrecht, wozu beispielsweise das Allgemeine Vertragsrecht gehört. Dieses umfasst die Überprüfung und Erstellung von Verträgen aller Art, wie zum Beispiel von Kaufvertrag oder Werkvertrag, und von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Herr Schwartz unterstützt Sie auch bei der Geltendmachung von Zahlungsansprüchen, bei Gewährleistungsfragen und bei der Forderung von Ansprüchen auf Schadensersatz (auch: Schadenersatz) wegen einer Pflichtverletzung. Des Öfteren geht es um die Durchsetzung und Beitreibung von Forderungen (Mahnschreiben, Mahnbescheid) bis hin zum Zwangsvollstreckungsverfahren.

Der Rechtsanwalt beschäftigt sich auch mit dem Mietrecht. Dieses regelt die Rechtsverhältnisse bei Wohnraummiete und Gewerberaummiete mit den daraus resultierenden Rechten und Pflichten der Vertragsparteien. Dabei vertritt Christian Schwartz Mieter oder Vermieter gerichtlich und außergerichtlich. Zu seinen Aufgaben gehört zum Beispiel die Gestaltung, Entwicklung und Prüfung von Mietverträgen und die Beratung von Vermietern oder Mietern hinsichtlich der Bedeutung und Wirksamkeit der in einem Formularmietvertrag verwendeten Klauseln. Er prüft Nebenkostenabrechnung und Betriebskostenabrechnung und verhandelt diesbezüglich mit Vermietern, Mietern und Hausverwaltungen. Außerdem berät er seine Mandanten hinsichtlich der Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit einer Kündigung, einer Vereinbarung zur Vertragsaufhebung oder einer Mieterhöhung. Zudem unterstützt er die Klärung rechtlicher Differenzen und die Durchsetzung von Ansprüchen betreffend Schönheitsreparaturen, Mängel der Mietsache, Tierhaltung, Kaution, Untermiete et cetera.

Außerberufliche Engagements

In seiner Freizeit betätigt sich Herr Schwartz politisch. Er ist Stadtrat in Blieskastel.

Kontakt

Christian Schwartz

An der Stadtmauer 3
66440 Blieskastel
Deutschland
Telefon: 
+49 6842 5070711
Telefax: 
+49 6842 5070712
Web
www.christian-schwartz.de
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