Die Rechtsanwaltskanzlei Clanget Rechtsanwälte ist eine kleine überörtliche Sozietät mit Büros in Saarbrücken und München. Die Sozietät ist ausschließlich auf das allgemeine Strafrecht sowie Wirtschaftsstrafrecht spezialisiert und bundesweit in allen Instanzen tätig. Die persönliche, intensive und individuelle Beratung und Betreuung der Mandanten hat höchste Priorität.
Die Rechtsanwaltskanzlei Clanget Rechtsanwälte ist eine kleine überörtliche Sozietät mit Büros in Saarbrücken und München. Die Sozietät ist ausschließlich auf das allgemeine Strafrecht sowie Wirtschaftsstrafrecht spezialisiert und bundesweit in allen Instanzen tätig. Die persönliche, intensive und individuelle Beratung und Betreuung der Mandanten hat höchste Priorität.
Die Kanzlei gewährleistet eine ständige Erreichbarkeit. Insbesondere in strafrechtlichen Notfällen erreichen Sie daher immer einen Strafverteidiger der Kanzlei auch außerhalb der Bürozeiten unter der Telefonnummer 0163-252 64 38.
Die Kanzleiräume in Saarbrücken finden Sie in der Haldystraße 8 im Stadtviertel Rotenbühl. Für Mandanten mit Pkw sind dort ausreichend kostenlose Parkplätze vorhanden.
Die Kanzleiräume in München sind in der Ismaninger Straße 98 in München-Bogenhausen, schräg gegenüber dem Bundesfinanzhof. Die Haltestelle “Sternwartstraße” (Tram-Linie 18) liegt direkt vor der Kanzlei. Auch dort finden Sie gute kostenlose Parkplatzmöglichkeiten.
Rechtsanwalt Christoph Clanget
Christoph Clanget wurde 1970 in Saarbrücken geboren. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften und dem anschließenden Referendariat in Saarbrücken und Bonn wurde er im Jahr 2001 als Rechtsanwalt zugelassen.
Herr Clanget spricht fließend Englisch und Französisch.
Er ist Mitglied im Verein Deutscher Strafverteidiger e. V., im Deutschen Anwaltverein (DAV), in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV sowie im Saarländischen Anwaltverein (SAV).
Rechtsanwalt Christoph Clanget verfügt über vielfältige Erfahrungen als Strafverteidiger. Er verteidigt in allgemeinen Strafsachen und Wirtschaftsstrafsachen und ist Partner von Unternehmen und öffentlichen Institutionen bei der Prävention von Strafverfahren. Herr Clanget vertritt Sie bundesweit an allen deutschen Strafgerichten sowie am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Die Rechtsanwaltskammer Saarbrücken verlieh Christoph Clanget aufgrund seiner besonderen theoretischen und praktischen Qualifikation die Berechtigung, die Bezeichnung “Fachanwalt für Strafrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
Als Strafverteidiger vertritt Rechtsanwalt Christoph Clanget die Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ggf. ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft.
Neben der Strafverteidigung berät und unterstützt Herr Clanget auch Mandanten außerhalb von Strafverfahren, insbesondere zur Vermeidung von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren.
Rechtsanwalt Christoph Clanget kennt die Gepflogenheiten von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten, um eine an Ihren Interessen ausgerichtete Strafverteidigung im gesamten Strafverfahren zu gewährleisten.
Herr Clanget vertritt Ihre Interessenvor dem Amtsgericht, dem Landgericht, dem Bundesgerichtshof, vor dem Bundesverfassungsgericht oder auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Rechtsanwalt Christoph Clanget und seine Kollegen sind auf dem gesamten Gebiet der Strafverteidigung tätig. Dies beinhaltet insbesondere folgende Schwerpunkte:
· Wirtschaftsstrafrecht (Betrug, Untreue, Geldwäsche)
· Unternehmensstrafrecht (Schwarzarbeit, Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz)
· Bank- und Finanzstrafrecht (Verstöße gegen das Kreditwesen-Gesetz)
· Steuer- und Zollstrafrecht (Steuerhinterziehung)
· Kapitalstrafrecht (Mord, Totschlag, Vergewaltigung, Raub, Erpressung)
· Betäubungsmittelstrafrecht
· Internationales Strafrecht (Auslieferung, Europäische Menschenrechtskonvention)
· Politisches Strafrecht (Bestechung und Bestechlichkeit im Amt)
· Umweltstrafrecht
· Insolvenzstrafrecht (Bankrott, Betrug, Insolvenzverschleppung)
· Verkehrsstrafrecht (Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahrerflucht)
· Straftaten gegen die öffentliche Ordnung (Bildung krimineller Vereinigungen und Bildung terroristischer Vereinigungen)
· Straftaten gegen den Wettbewerb (Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr, Kartellbildung)