Die Kanzlei Matthies & Partner vertritt seit 1974 Mandanten in Venezuela und hat ihren Sitz in Chuao, Caracas. Sie gehört zu den ersten Anlaufstellen für in- und ausländische Unternehmen, die bereits in Venezuela tätig sind oder zukünftig gerne Geschäfte aufnehmen wollen. Die Kanzlei kann auf die rechtliche Vertretung großer deutscher Unternehmen wie ThyssenKrupp und Bayer Schering zurückblicken. Jedoch haben die Unternehmen in den letzten Jahren ihre Geschäfte im sozialistisch regierten Venezuela extrem zurückgefahren. Matthies & Partner haben sich aufgrund der problematischen Wirtschaftslage umorientiert und vertreten erfolgreich Mandanten im Erbrecht, Strafrecht, Scheidungsrecht, bei Einwanderung, Währungskontrollen, Investmentanlagen und Inkasso.
Die Kanzlei Matthies & Partner vertritt seit 1974 Mandanten in Venezuela und hat ihren Sitz in Chuao, Caracas. Sie gehört zu den ersten Anlaufstellen für in- und ausländische Unternehmen, die bereits in Venezuela tätig sind oder zukünftig gerne Geschäfte aufnehmen wollen. Die Kanzlei kann auf die rechtliche Vertretung großer deutscher Unternehmen wie ThyssenKrupp und Bayer Schering zurückblicken. Jedoch haben die Unternehmen in den letzten Jahren ihre Geschäfte im sozialistisch regierten Venezuela extrem zurückgefahren. Matthies & Partner haben sich aufgrund der problematischen Wirtschaftslage umorientiert und vertreten erfolgreich Mandanten im Erbrecht, Strafrecht, Scheidungsrecht, bei Einwanderung, Währungskontrollen, Investmentanlagen und Inkasso.
Eine besondere Spezialität der Kanzlei ist das Schiedsrecht, welchem sich vor allem Kanzleigründer Roland Matthies, der das 1998 in Kraft getretene Schiedsgerichtsgesetz Venezuelas mitentworfen hat, sogar in seiner Freizeit widmet.
Die Anwaltskanzlei hat folgende Grundsätze bei der Beratung von Unternehmen entwickelt:
Bei Matthies & Partner sind neben Kanzleigründer Roland Matthies drei weitere Rechtsanwälte beschäftigt. Sie sind montags bis freitags zwischen 08.30 und 12.30 Uhr und von 13.30 bis 17.30 Uhr telefonisch erreichbar. Jedoch sind sie äußert flexibel und vereinbaren mit Ihnen auch individuelle Beratungstermine außerhalb der offiziellen Büroöffnungszeiten.
In der Kanzlei wird die Korrespondenz in Spanisch, Deutsch, Englisch und Französisch in Wort und Schrift geführt.
Roland Matthies wurde 1949 in Caracas, Venezuela geboren und wuchs dort auf. Als Kind wurde er zweisprachig in Spanisch und Deutsch erzogen. Er lernte nicht nur die deutsche Sprache als Muttersprache, sondern wurde von seinen deutschen Eltern mit der Literatur und Kultur Deutschlands vertraut gemacht. Nach dem Besuch eines englischen Internats von 1962 bis 1965 und dem Schulabschluss in Venezuela zog es ihn in das Heimatland seiner Eltern, wo er eine Ausbildung in Hamburg absolvierte. Dann kehrte er nach Venezuela zurück und studierte Jura in Caracas. Nach Abschluss des Studiums promovierte er zum Doktor der Rechtswissenschaft und spezialisierte sich in den Jahren 1982 und 1983 im Wirtschaftsrecht an der renommierten Ecole Nationale in Paris.
Im Erbrecht berät Rechtsanwalt Dr. Roland Matthies Ausländer, insbesondere Deutsche, bei Erbschaften in Venezuela. Sind Sie Erbe eines venezolanischen Erblassers, macht er für Sie Ihren Erbteil geltend.
Es gibt immer wieder Fälle von Schuldnern, die sich ins Ausland absetzen. Sollten Sie Gläubiger einer Person sein, die sich nach Venezuela abgesetzt hat, und nun Angst haben, Ihr Geld nie mehr zu erhalten, sollten Sie Herrn Matthies mit der rechtlichen Vertretung in Venezuela beauftragen. Er wird alle Hebel in Bewegung setzen, um den Schuldner ausfindig und Ihre Ansprüche geltend zu machen. Des Weiteren gibt es Fälle von unterhaltspflichtigen Vätern, die nach Venezuela fliehen. Die Botschaften Deutschlands, Österreichs und der Schweiz vertrauen dabei auf die Erfahrung von Rechtsanwalt Matthies. Ebenso liegt ihm am Herzen, wenn Kinder ihren Vater oder ihre Mutter in Venezuela suchen und dabei an ihre Grenzen stoßen. Profitieren Sie von den Kontakten des Juristen und seiner jahrzehntelangen Erfahrung im Umgang mit staatlichen Behörden.
Im Fachgebiet Scheidungsrecht beschäftigt sich Rechtsanwalt Matthies vor allem mit der Scheidung von binationalen Ehen, also beispielsweise einer Ehe zwischen einer Staatsbürgerin Venezuelas und einem Staatsbürger Deutschlands. Soll eine solche Ehe geschieden werden, muss geklärt werden, welches Recht gilt. Danach richtet sich letztlich die Frage nach Unterhalt, Sorgerecht für die Kinder, Aufenthaltsbestimmungsrecht und Versorgungsausgleich. Bei einer Scheidung kommt es oft zu einer Auseinandersetzung um das Vermögen (Gütertrennung, Gütergemeinschaft, Güterstand der Zugewinngemeinschaft) sowie die gemeinsamen Schulden. Lassen Sie sich hier von einem Fachmann wie Roland Matthies vertreten, der sich mit dem einschlägigen venezolanischen Eherecht und Scheidungsrecht bestens auskennt.
Leider gibt es in Venezuela viele gewaltsame Überfälle. Vertrauen Sie Rechtsanwalt Matthies die rechtliche Vertretung an, falls Sie zum Beispiel bei einem Raub Opfer geworden sind oder Ihnen eine Körperverletzung zugefügt wurde.
Ein großes Anliegen von Rechtsanwalt Dr. Roland Matthies sind Schiedsfälle, beispielsweise zwischen Privat- und Großunternehmen bei der Frage, wer dafür haftet, wenn ein Bohrturm umfällt. Er war auch Schiedsrichter bei einem Schiedsgerichtsverfahren zwischen einer amerikanischen Telefongesellschaft und einer verstaatlichten venezolanischen Gesellschaft. In solchen Fällen tritt er als Schiedsrichter auf und handelt dabei nach dem Schiedsgerichtsgesetz, das 1998 in Venezuela in Kraft trat und welches er mitverfasste. Daher ist er auf diesem Gebiet ein bekannter Experte. Ein Schiedsgerichtsverfahren hat für Unternehmen den Vorteil, dass man schneller als bei einem normalen Gerichtsprozess zu einer angemessenen Lösung gelangt. Denn das Gerichtswesen in Venezuela ist sehr langsam.