zur Kanzlei

Dr. Ernst Staehelin, LL.M.

Dr. Ernst Staehelin, LL.M.

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
Übersicht

Ernst Staehelin wurde 1951 geboren. An der Universität Basel studierte er Rechtswissenschaften und schloss 1974 als Lizenziat (lic. iur.) ab. 1979 legte er die Dissertation zum Thema “Die Nebenparteien im Zivilprozess” vor. 1980 studierte er an der University of Virginia und erwarb den Master of Laws (LL.M.), die Notariatsprüfung legte er 1981 in Basel-Stadt ab. Seither ist er als zugelassener Rechtsanwalt und Notar tätig.

Dr. Ernst Staehelin, LL.M. berät zu folgenden Schwerpunkten in Schweiz:
  • Erbrecht
  • Handelsrecht & Wirtschaftsrecht
  • Notarsachen
  • Transportrecht & Speditionsrecht
  • Vertragsrecht
Fachgebiete

Ernst Staehelin wurde 1951 geboren. An der Universität Basel studierte er Rechtswissenschaften und schloss 1974 als Lizenziat (lic. iur.) ab. 1979 legte er die Dissertation zum Thema “Die Nebenparteien im Zivilprozess” vor. 1980 studierte er an der University of Virginia und erwarb den Master of Laws (LL.M.), die Notariatsprüfung legte er 1981 in Basel-Stadt ab. Seither ist er als zugelassener Rechtsanwalt und Notar tätig.

Von 1987 bis 2005 war Herr Staehelin zunächst Partner einer großen Wirtschaftskanzlei in Basel, bevor er seine eigene Kanzlei gründete. Rechtsanwalt Dr. Ernst Staehelin spricht fließend Englisch und Französisch, die er bei Bedarf als Korrespondenzsprachen anwenden kann.

Ernst Staehelin ist Präsident des Schweizerischen Anwaltsverbandes sowie Präsident von Pro Iure, der Ehemaligen-Vereinigung der Juristischen Fakultät der Universität Basel. Darüber hinaus ist er Mitglied in der Basler Anwaltskammer. Von 1998 bis 2001 war er zudem Präses der Advokatenkammer Basel.

Rechtsanwalt und Notar Dr. Ernst Staehelin bietet Ihnen Rechtsberatungen und falls notwendig Prozessführung im Handels- und Gesellschaftsrecht, Transport- und Reiserecht und Immaterialgüterrecht.

Ein Schwerpunkt der Advokatur liegt dessen ungeachtet auf dem Notariat. Der Notar ist vorwiegend tätig im Eherecht und Familienrecht (Ehevertrag, Scheidungsvertrag und Partnervertrag, Adoption), Immobilienrecht (Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Hypothekenbelastung und Grundschuldbestellung), Erbrecht (Testament und Erbvertrag, Erbschein, Nachlassverteilung) und Gesellschaftsrecht (Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Registeranmeldung). Haupttätigkeit des Notars ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften jeglicher Art und die Beglaubigung von Unterschriften. In sämtlichen notariellen Leistungen wie beispielsweise Beurkundung von Grundstückskaufvertrag in Basel-Stadt, Wohnungskaufvertrag, Dienstbarkeitsvertrag, Testament, Erbvertrag, Ehevertrag und GmbH-Gründung bietet Ihnen Herr Staehelin eine umfassende und qualifizierte Beratung an. Er beurkundet auch Rechtsgeschäfte rund um deutsche Gesellschaften.

Ein weiteres Fachgebiet des Juristen ist das Handelsrecht und Gesellschaftsrecht. Als Sonderrecht dient das Handelsrecht vorwiegend Kaufleuten und wirtschaftlich tätigen Unternehmen. Es ist dabei ein spezielles Gebiet des Zivilrechts mit öffentlich-rechtlichen Normen und trägt den besonderen Bedürfnissen des kaufmännischen Rechtsverkehrs Rechnung. Das Gesellschaftsrecht ist das Recht von Personenvereinigungen des Privatrechts, die durch Rechtsgeschäft gegründet werden, um einen bestimmten gemeinsamen Zweck zu erreichen. Es umfasst daher insbesondere alle Rechtsnormen in Bezug auf die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die stille Gesellschaft (StG), die Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die eingetragene Genossenschaft, die Reederei sowie den Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit.

Das Gesellschaftsrecht beinhaltet zahlreiche wirtschaftlich wichtige Bereiche wie zum Beispiel die Gründung und Umgründung von Gesellschaften unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte (Umwandlungssteuerrecht), die Einbringung, Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung und Realteilung von Unternehmen sowie die Errichtung von Gesellschaftsvertrag, Syndikatsvertrag und Kooperationsvertrag. Im Gegensatz zu vielen anderen Rechtsgebieten ist der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit im Gesellschaftsrecht nicht nur die forensische, sondern auch die beratende Tätigkeit (insbesondere bei Gründung und Umstrukturierung des Unternehmens). Ziel der Beratung durch Rechtsanwalt Staehelin ist es, dem Mandanten die für seine Situation beste Rechtsform zu empfehlen, einen Gesellschaftsvertrag entsprechend zu entwerfen oder anzupassen und die Gründung, Umwandlung oder Anpassung der Gesellschaft zu betreiben. Die Beratung von Personengesellschaften durch Rechtsanwalt Dr. Ernst Staehelin, hier insbesondere der GmbH & Co. KG und der GmbH, bestimmt die anwaltliche Praxis. Er berät Sie umfassend unter zivil- und steuerrechtlichen sowie betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten.

Weitere Schwerpunkte Herrn Staehelins sind das Transportrecht und Reiserecht. Das Transportrecht umfasst das Recht der inländischen und der grenzüberschreitenden Beförderung von Gütern auf allen Verkehrsträgern. Im Handelsgesetzbuch (HGB ) sind hierzu die wesentlichen und notwendigen Haftungsnormen, Rechte und Pflichten zwischen Absender und Frachtführer festgeschrieben. Die Besonderheiten einzelner Transportbranchen wie Logistikunternehmen, Briefpost, Abschleppunternehmer et cetera sollten in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelt werden, die im Streitfall einer genauen Kontrolle durch Rechtsanwalt Dr. Ernst Staehelin zu unterziehen sind. Spedition, Logistik, Umschlag, Lagerhaltung und der Gütertransport auf der Straße, Schiene, in der Luft, auf See, auf Binnengewässern sowie die Kombinationen hiervon zählen zum Transportrecht. Falls Ihre bestellte Ware beschädigt oder gar nicht am Ziel ankommt, macht Herr Staehelin beispielsweise Schadensersatzansprüche für Sie geltend. Zudem handelt er Ihnen vorteilhafte (auch internationale) Verträge aus oder weist Inländer auf zwingende Rechtsvorschriften anderer Länder hin.

Ferner berät und vertritt Herr Staehelin Sie im Immaterialgüterrecht. Der Schutz von Marken-, Muster- oder Patentrechten wird durch die Eintragung in ein Register gesichert. Werke wie Musik, Fotografien, Bücher oder auch Webseiten können urheberrechtlichen Schutz genießen, aber nicht registriert werden. Rechtsanwalt Staehelin berät seine Mandanten bereits im Vorfeld hinsichtlich der rechtlichen Möglichkeiten, Immaterialgüter abzusichern, und übernimmt dabei die Registrierung und laufende Betreuung von Marken, Mustern oder Patenten. Er gestaltet für Sie auch Produktionsvertrag, Managementvertrag, Kooperationsvertrag, Agenturvertrag oder Lizenzvertrag. Ferner überprüft er Verträge, die Ihnen zur Unterfertigung von potentiellen Vertragspartnern vorgelegt werden. Darüber hinaus unterstützt Herr Staehelin Sie beim Kontakt mit Verwertungsgesellschaften und vertritt Sie, wenn ein Gerichtsverfahren letztlich unvermeidbar ist. Rechtsanwalt Dr. Ernst Staehelin bietet Ihnen daneben eine fundierte Beratung und Vertretung im Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht, Werberecht, Markenrecht, Musterschutzrecht (Geschmacksmusterrecht) und Persönlichkeitsrecht (Namens-, Bildnis- und Ehrenschutz).

Publikationen

  • Kommentar zum Anwaltsgesetz Art. 4-11, 34-37 BGFA, Walter Fellmann/Gaudenz G. Zindel (Hrsg.),1. Aufl., Zürich 2005

  • Zürcher Kommentar zum Fusionsgesetz Vor Art. 88-98, 88-98 FusG, Peter Gauch/Jörg Schmid (Hrsg.), Zürich Basel Genf 2004

  • Basler Kommentar zum Schweizerischen Privatrecht Art. 439-457 OR, Heinrich Honsell/Nedim Peter Vogt/Wolfang Wiegand (Hrsg.), 2003

  • Die Nebenparteien im Zivilprozess — unter besonderer Berücksichtigung der Kantone Basel-Stadt, Basel-Land, Aargau und Solothurn, Dissertation, Basel 1981

  • Conditio sine qua non — Master als Zulassungsvoraussetzung, in: Anwalts-Revue 2004, Nr. 11-12, S. 415 ff.

  • Kann ein Vollzeitangestellter noch als Anwalt tätig sein?, in: Anwalts-Revue 2004, Nr. 5, S.187 ff.

  • Das neue Advokaturgesetz im Kanton Basel-Stadt, in: Schweizerische Juristen-Zeitung 2001, S. 496 ff.

  • Anwaltskanzlei und Handelsregister: Ein Widerspruch?, in: Anwalts-Revue 2006, Nr. 3, S. 103

  • Anwalts-AG: ready for take off?, in: Anwalts-Revue 2006, Nr.11—12, S. 456

Kontakt

Staehelin

Malzgasse 15
4052 Basel
Schweiz
Telefon: 
+41 61 2066060
Telefax: 
+41 61 2066065
Web
www.staehelin-law.ch
Kontakt aufnehmen
Services