Nachdem Herr Rechtsanwalt Knut Weidauer (†) bereits seit 1990 als Rechtsanwalt tätig war, gründete er im Jahr 2005 die Kanzlei Weidauer Rechtsanwälte. Mittlerweile ist Rechtsanwalt Markus Czempik Inhaber der Kanzlei.
Nachdem Herr Rechtsanwalt Knut Weidauer (†) bereits seit 1990 als Rechtsanwalt tätig war, gründete er im Jahr 2005 die Kanzlei Weidauer Rechtsanwälte. Mittlerweile ist Rechtsanwalt Markus Czempik Inhaber der Kanzlei.
Die Büroräume sind in der Philipp-Rosenthal-Straße 5, unmittelbar am bekannten Bayerischen Bahnhof sowie am Universitätsklinikum. In direkter Nähe stehen ausreichend Parkplätze zur Verfügung. Die Kanzlei ist außer mit dem Pkw auch bequem mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Die Straßenbahnlinien 2, 9 und 16 sowie die Buslinie 60 halten alle im Bereich rund um den Bayerischen Platz. Von dort aus ist es nur noch eine kurze Fußstrecke bis zur Kanzlei.
Beratungstermine können montags bis freitags von 08.00 bis 17.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Termine sind bei Bedarf und nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten möglich.
Dem berufserfahrenen Rechtsanwalt Markus Czempik ist die persönliche Betreuung der Mandanten äußerst wichtig. Im Mittelpunkt steht die fundierte juristische Beratung. Regelmäßiger Erfahrungsaustausch und intensive Zusammenarbeit garantieren dem Rechtsuchenden, dass seine Angelegenheit mit größtmöglicher Sorgfalt und juristischer Präzision bearbeitet wird.
Rechtsanwalt Markus Czempik wurde 1973 in Leipzig geboren und ist ledig. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität in Leipzig. Seit 2005 arbeitet er als Rechtsanwalt in der Kanzlei Weidauer mit den Schwerpunkten Verkehrsrecht, Ausländerrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht und Familienrecht. Auch im Allgemeinen Zivilrecht ist er tätig.
Herr Rechtsanwalt Czempik hat sich auf das Strafrecht spezialisiert. Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag und Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.
Qualifizierte Hilfe bietet Ihnen Markus Czempik weiterhin im Verkehrsrecht und Unfallrecht. Das Verkehrs- und Unfallrecht erfasst neben dem klassischen Verkehrsunfall auch die Betreuung der Mandanten in Verfahren vor dem Strafgericht wegen fahrlässiger Körperverletzung, Unfallflucht, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr - kurz alles, was im weitesten Sinne mit dem Straßenverkehr in Zusammenhang steht. Auch bei der Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis, bei einem angedrohten Fahrverbot oder der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis wird Ihnen außergerichtlich wie vor den Gerichten weitergeholfen.
Ein weiteres Augenmerk des Juristen liegt auf dem Ausländerrecht und Asylrecht, welches Nichtdeutsche betrifft. Das Ausländerrecht ist Teil des öffentlichen Ordnungsrechts und Verwaltungsrechts, das im Kern die Einreise und den Aufenthalt regelt. Gegenstände des Ausländerrechts können auch Anordnungen und Bestimmungen über Niederlassung, Erwerbstätigkeit, Integration, Steuern und soziale Sicherung sein sowie Themenschwerpunkte wie Aufenthaltsgenehmigung (in den Formen Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsberechtigung, Aufenthaltsbewilligung und Aufenthaltsbefugnis), Arbeitsgenehmigung, Zuwanderungsgesetz, Abschiebung, Staatsangehörigkeit, Asyl, Einbürgerung, doppelte Staatsbürgerschaft oder Kontingentflüchtlinge.
Auch bezüglich des Arbeitsrechtes steht Ihnen Herr Markus Czempik hilfreich zur Seite. Dieses regelt zum einen die Rechtsbeziehungen zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (Individualarbeitsrecht) sowie zum anderen zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und zwischen Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (kollektives Arbeitsrecht). Hier steht er Ihnen insbesondere bei einer Kündigung und sich daraus ergebenden Kündigungsschutzklage zur Seite. Aber auch die Durchsetzung von Lohnanspruch oder einer Abfindung gehören zu seinem Fachbereich. Da an der erfolgreichen Durchführung seiner Tätigkeit fast immer eine Existenz hängt, versucht Herr Czempik, für seine Mandanten das Maximum zur erreichen.
Eine weitere Stärke von Rechtsanwalt Czempik ist das Familienrecht. Das Familienrecht regelt insbesondere das Eingehen der Ehe und Lebenspartnerschaft sowie deren Folgen bei der Beendigung oder Aufhebung. Dabei werden konkret die allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe (oder Lebenspartnerschaft), das eheliche und lebenspartnerschaftliche Güterrecht und die Scheidung (oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft) sowie Unterhalt und Versorgungsausgleich geregelt. Auch über den rechtlichen Status einer eheähnlichen Gemeinschaft und das Verlöbnis sind Regelungen getroffen worden. Ferner enthält es Vorschriften über die Abstammung und die wechselseitige Unterhaltspflicht von Verwandten, über Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern und über die Adoption.
Einen Unterfall des Familienrechts stellt das Scheidungsrecht dar. Darunter versteht man Unterhaltsrecht (auch der Kindesunterhalt), Sorgerecht, Umgangsrecht, Vermögensauseinandersetzung, das Scheidungsverfahren selbst, die Beratung der Mandanten in einer Trennungssituation sowie die Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen auf Kindesunterhalt. Leider gibt es immer mehr Scheidungen (jede dritte Ehe wird geschieden) mit minderjährigen Kindern. Hier verfügt Markus Czempik über einen großen Erfahrungsschatz und befasst sich mit zahlreichen Sorgerechts- und Umgangsrechtsstreitigkeiten.
Darüber hinaus führt er in Kooperation mit ausgewiesenen Experten die Unternehmenssanierung durch. Dabei berät und vertritt er Unternehmen in jeder Problemsituation sowie den Geschäftsführer zur Vermeidung von Strafbarkeiten (Insolvenzverschleppung, Betrug, Bankrott). Rechtsanwalt Markus Czempik verhandelt auch mit den Gläubigern, Sozialkassen und Finanzämtern und erarbeitet Zahlungsmoratorien.
Darüber hinaus steht Ihnen die Rechtsanwaltsfachangestellte Christiane Lange beim Forderungseinzug (Inkasso) mit Rat und Tat zur Seite. Indem der Kunde nicht zahlt, wird auch immer Ihre Liquidität beansprucht. Frau Lange setzt die Forderung durch und macht sie möglicherweise sogar gerichtlich geltend. Im Zweifel muss auch vollstreckt werden, häufig im Ausland. Das alles bedarf vorab eingehender Prüfung. Sonst droht neben dem Ausfall der Forderung der Anfall weiterer Kosten.