Roland Müller studierte nach der Matura bis 1996 an der Paris-Lodron-Universität in Salzburg Rechtswissenschaften. Während des Studiums war er zwei Jahre Mitarbeiter in einer Salzburger Rechtsanwaltskanzlei. Nach dem anschließenden Gerichtspraktikum promovierte er 1999.
Roland Müller studierte nach der Matura bis 1996 an der Paris-Lodron-Universität in Salzburg Rechtswissenschaften. Während des Studiums war er zwei Jahre Mitarbeiter in einer Salzburger Rechtsanwaltskanzlei. Nach dem anschließenden Gerichtspraktikum promovierte er 1999.
Von 1999 bis 2001 erfolgte die praktische Ausbildung in Vaduz, bevor er Partner der Rechtsanwaltskanzlei Müller & Partner wurde. Seit 2001 ist er als Rechtsanwalt in Liechtenstein und Österreich zugelassen und vor allen Gerichten auftretungsberechtigt.
Dr. Roland Müller ist Mitglied der Liechtensteinischen Rechtsanwaltskammer und Verwaltungsrat der Real Treuhand & Consulting Anstalt in Vaduz. Darüber hinaus ist er Vizepräsident der European Lawyers Group sowie Vorstandsmitglied des Vereins der Liechtensteinischen Juristen. Als lizenzierter Treuhänder ist er zudem Mitglied der Liechtensteinischen Treuhändervereinigung. Herr Müller spricht fließend Englisch und Spanisch, die er bei Bedarf als Korrespondenzsprachen anwenden kann.
Als Schwerpunkte von Rechtsanwalt Dr. Roland Müller sind das Schuld- und Schadensersatzrecht, Kapitalmarktrecht, Banken- und Treuhandrecht, Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsstrafrecht zu nennen.
Ein Tätigkeitsschwerpunkt des Rechtsanwalts ist das gesamte Schuldrecht und Schadensersatzrecht (auch: Schadenersatzrecht). Dabei unterscheidet man zwischen Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher und vorvertraglicher Hauptpflichten oder Nebenpflichten und außervertraglichem Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung oder Gefährdungshaftung (zum Beispiel nach dem Straßenverkehrsgesetz). Zum Schadensersatzrecht gehört auch die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht (zum Beispiel die Verletzung der Streupflicht bei Glatteis oder Mängel an einer Treppe, die zu einem Sturz führen). Rechtsanwalt Dr. Roland Müller berät Sie dabei sowohl als Geschädigten als auch als Schädiger. Oft gibt es in solchen Fällen auch eine Versicherung, die den Schaden bezahlt. Dabei kann häufig durch professionelle Verhandlungen mit der Gegenseite eine schnellere Einigung erzielt werden.
In erster Linie findet das Schadenersatzrecht auch Anwendung bei einem Verkehrsunfall. Es geht hierbei vorwiegend im zivilrechtlichen Gebiet um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und speziell bei Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall sind gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Die sachlich fundierte Beratung und Vertretung erfordert gleichermaßen Kenntnisse in Zivilrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht. Von Rechtsanwalt Dr. Roland Müller werden Sie kompetent und ausführlich beraten, denn Ihre Interessen stehen im Vordergrund.
Ein Fachgebiet des Juristen liegt im Kapitalmarktrecht. Es umschreibt grundsätzlich die Rechte und Pflichten, die für die Begleitung des Börsengangs eines Unternehmens erforderlich sind. Zahlreiche relevante Rechtsgebiete wie beispielsweise das Gesellschafts-, Zivil- und Steuerrecht spielen hierbei eine entscheidende Rolle. Rechtsanwalt Dr. Roland Müller berät und vertritt Banken, Treuhandgesellschaften und Finanzgesellschaften bei Gründung, Umstrukturierung, Zusammenschluss und Übernahme einer Bank oder Versicherung. Er errichtet dabei individuell die dazu erforderlichen Verträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) oder erstellt Rechtsgutachten zu den aufgeworfenen Fragen. Er steht aber auch den in anderen Ländern gelisteten Mandanten bei dem Gang an andere Kapitalmärkte zur Seite und berät hinsichtlich aller regulatorischen Rechte und Pflichten, die sich aus deutschem, europäischem und internationalem Kapitalmarktrecht ergeben,
Ein weiterer Schwerpunkt Herrn Müllers liegt zudem im Bankrecht und Treuhandrecht. Er berät und vertritt dabei Banken, Treuhandgesellschaften und Finanzgesellschaften bei Gründung, Zusammenschluss und Übernahme von Banken und Versicherungen. Darüber hinaus errichtet Herr Müller auch damit zusammenhängende Verträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) oder erstellt für Sie Rechtsgutachten, auch im Zusammenhang mit der Errichtung von Investmentfonds. Einen Unterfall bildet dabei das Versicherungsrecht. Rechtsanwalt Dr. Roland Müller ist Ihr Spezialist in allen Versicherungsangelegenheiten öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Natur (Sozialversicherungsrecht, Unfall- und Krankenversicherungsrecht, Versicherungsvertragsrecht, Haftpflichtversicherungsrecht).
Ein zusätzlicher Schwerpunkt des Juristen liegt im Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Das Wirtschaftsrecht regelt die Rechtsbeziehungen der am Wirtschaftsleben Beteiligten untereinander und im Verhältnis zum Staat. Es ist der Oberbegriff für das Recht des Wirtschaftsverkehrs sowie die rechtliche Grundlage der Wirtschaftspolitik im Allgemeinen. Ziel ist eine Lenkung selbständiger Erwerbstätigkeit in Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft, Verkehr und den freien Berufen. Zahlreiche Gesetze und Verordnungen spielen hierbei eine Rolle. Ein Unterfall des Wirtschaftsrechts ist das Wettbewerbsrecht. Dieses umfasst sowohl das Recht des Wettbewerbs im eigentlichen Sinne (unlauterer Wettbewerb, Rabatt, Zugabe) als auch das Recht der Wettbewerbsbeschränkungen in Form vertraglicher Abmachungen (Kartelle, Preisbindungen), marktbeherrschender Unternehmen und sonstigen wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens (Diskriminierungsverbot).
Das Wirtschaftsstrafrecht ist der Inbegriff für alle Strafvorschriften, die im Bereich der Wirtschaft liegende Tatbestände unter Strafe stellen. Es handelt er sich dabei um die staatliche Reaktion auf die Wirtschaftskriminalität und dient dem Schutz der Struktur der Wirtschaftsverfassung. Rechtsanwalt Dr. Roland Müller berät und vertritt Sie zu Themen wie beispielsweise Außenwirtschaftstrafrecht, Bilanzstrafrecht, Umweltstrafrecht und Insolvenzstrafrecht bis zur Strafverfolgung wegen betrügerischer Erlangung einer Subvention.