Dr. Klaus Rohringer

Sprachkenntnisse

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Übersicht

Rechtsanwalt Dr. Klaus Rohringer gründete 1987 seine Kanzlei in Wels, zu deren Klientel sowohl Privatleute als auch kleinere und mittelständische Unternehmen zählen.

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Österreich:

  • Erbrecht
  • Privatrecht & Kaufrecht
  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht
  • Vertragsrecht
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Kurzprofil

Rechtsanwalt Dr. Klaus Rohringer gründete 1987 seine Kanzlei in Wels, zu deren Klientel sowohl Privatleute als auch kleinere und mittelständische Unternehmen zählen.

Neben den Schwerpunkten Vertragsrecht und Privatrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Schadensersatzrecht, Strafrecht sowie Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Nachbarrecht deckt der Jurist ebenso Arbeitsrecht, Baurecht und Architektenrecht, Insolvenzrecht, Medizinrecht und Verwaltungsrecht ab. Sollten sich im Zusammenhang mit den rechtlichen Angelegenheiten steuerrechtliche Fragestellungen ergeben, so besteht die Möglichkeit, auf die Kooperation mit einer Steuerberatungskanzlei in Wels zurückzugreifen.

Darüber hinaus verfügt die Kanzlei Dr. Rohringer über Kontakte zu Rechtsanwälten in Deutschland und Italien, die im Rahmen internationaler Rechtsstreitigkeiten hinzugezogen werden können.

In seiner Kanzleiarbeit ist Rechtsanwalt Dr. Klaus Rohringer stets darauf bedacht, individuell auf die Probleme der Mandanten einzugehen und dabei durch genaues, gründliches und schnelles Arbeiten im Sinne des Klienten tätig zu sein.

Sie finden die Kanzlei in zentraler Lage, gegenüber dem Landesgericht und dem Bezirksgericht. Für Mandanten, die mit dem Pkw anreisen, stehen öffentliche Parkmöglichkeiten in den umliegenden Straßen zur Verfügung (Kurzparkzone) sowie der kostenpflichtige Parkplatz “Frachtenbahnhof Wels”, der etwa 100 Meter vom Kanzleigebäude entfernt ist. Zudem ist die Anfahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln unproblematisch.

Während der Bürozeiten montags bis donnerstags von 08.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr können Beratungstermine vereinbart werden. Bei Bedarf sind auch Termine außerhalb dieser Zeiten und Besuche vor Ort beim Mandanten nach Absprache möglich.

Ferner bietet Rechtsanwalt Dr. Klaus Rohringer als zusätzlichen Service eine Sprechstelle in 4713 Gallspach, Salzburgerstraße 13 speziell für Klienten im Einzugsgebiet Grieskirchen, Eferding an. Es handelt sich hierbei um eine unentgeltliche Rechtsberatung, die jeden zweiten Freitag im Monat von 15.00 bis 17.00 Uhr stattfindet (ausgenommen sind Feiertage).

Ansonsten können Sie telefonisch Termine für die Abendstunden (von Montag bis Freitag ab 19.30 Uhr) vereinbaren.

Die Kanzlei verfügt über zwei Internetsites (http://www.rechtsanwalt-rohringer.at und http://www.ra-rohringer.at).

Fachgebiete

Klaus Rohringer, der 1957 in Linz geboren wurde, studierte bis 1981 an der Universität seiner Geburtsstadt Rechtswissenschaften. Es folgten zunächst eine Tätigkeit in einer Notarpraxis sowie eine einjährige Beschäftigung in einer Gerichtspraxis in Linz. Für weitere vier Jahre arbeitete Herr Rohringer als Konzipient in einer Rechtsanwaltskanzlei, bis er 1987 die Anwaltsprüfung absolvierte und als Rechtsanwalt zugelassen wurde. Im gleichen Jahr gründete der Jurist seine Kanzlei in Wels.

Rechtsanwalt Dr. Klaus Rohringer verfügt über sehr gute Kenntnisse in Italienisch und Englisch. Darüber hinaus beherrscht er Französisch und Spanisch für Korrespondenzzwecke.

Rechtsanwalt Dr. Klaus Rohringer berät und vertritt seine Mandanten insbesondere in den Tätigkeitsschwerpunkten Familienrecht und Erbrecht, Privatrecht und Vertragsrecht, Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht, Strafrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht.

Im Familienrecht ist der Jurist darauf spezialisiert, seine Mandanten in den folgenden Bereichen zu vertreten und umfassend zu beraten:

  • Adoption
  • Ehescheidung und Trennung
  • Ehegüterrecht
  • Lebenspartnerschaftsrecht
  • Erbrecht
  • Erbschaftssteuerrecht
  • Nichteheliche Gemeinschaft
  • Umgangs- und Sorgerecht
  • Unterhalt
  • Vermögensauseinandersetzungen

Im Erbrecht, welches eng mit dem Familienrecht verbunden ist und die vermögensrechtlichen Folgen des Todes eines Menschen umfasst, gestaltet Herr Rohringer letztwillige Verfügungen wie Testament oder Erbvertrag. Er betreut seine Mandanten ferner bei Erbschaftsstreitigkeiten unter prozessualer Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche. Im Rahmen der Nachlassregelung werden unter anderem Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften und Fragen zum Pflichtteilanspruch geregelt.

Die anwaltliche Vertretung im Privatrecht und Vertragsrecht reicht für den Juristen über die Gestaltung, Prüfung und Anfechtung von Verträgen (zum Beispiel Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Mietvertrag, Arbeitsvertrag). Ein zentrales Themengebiet stellt hier die Vertragsverletzung dar. Wird ein Vertrag verletzt, so können Sie sich an den Juristen wenden, wenn Sie Fragen zu den folgenden Themen haben:

  • Rücktritt
  • Gewährleistung
  • Schadenersatz
  • Kündigung
  • Nachbesserung
  • sonstige Ansprüche

Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Verkehrsrecht erstreckt sich für Rechtsanwalt Dr. Klaus Rohringer über das zivile Verkehrsrecht, über Verwaltungsstrafverfahren, welche die Straßenverkehrsordnung betreffen, und über das Verkehrsstrafrecht.

Das zivile Verkehrsrecht umschließt alle Rechtsfragen "rund ums Auto". Im Mittelpunkt der Tätigkeit des Juristen steht hierbei die Verkehrsunfallregulierung mit den einhergehenden Rechtsfragen zu:

  • Geltendmachung und Durchsetzung von Schadenersatzanspruch
  • Schmerzensgeld und Verdienstausfall bei erlittenem Personenschäden
  • Wertminderungsanspruch
  • Nutzungsausfall

Das Verkehrszivilrecht regelt zudem Fragen, die das Reiserecht oder die Themen Kfz-Leasing, Autokauf, Autoreparatur oder Gutachterkosten betreffen.

Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, die eine Strafverfügung zur Folge haben, fallen unter das Verwaltungsstrafverfahren. Hierzu zählen unter anderem das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit und der Rotlichtverstoß. Verkehrsdelikte, die darüber hinausgehen und dann als Straftat gewertet werden, fallen unter das Verkehrsstrafrecht. Dies ist zum Beispiel bei Fahrerflucht, Trunkenheit am Steuer, Fahrt unter Drogeneinfluss, jeweils mit Verletzungsfolgen, fahrlässiger Tötung oder fahrlässiger Körperverletzung der Fall. Bei allen Verfahren im Zusammenhang mit der Entziehung der Fahrerlaubnis (Führerscheinentzug) werden die Klienten von Herrn Dr. Rohringer vertreten.

Im Schadensersatzrecht befasst sich der Jurist neben den Angelegenheiten, die das allgemeine Schadensersatzrecht und das Produkthaftungsrecht betreffen, mit dem Arzthaftungsrecht. In diesem regelt er die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei ärztlichen Kunstfehlern vor der Schiedsstelle und im gerichtlichen Verfahren.

Wollen Sie Ansprüche gegen eine Haftpflichtversicherung gelten machen und durchsetzen, so übernimmt Hr. Dr. Rohringer auch diesbezüglich gerne Ihre Vertretung.

Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als "Normalbürger" können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.

Einen großen Arbeitsbereich bildet für Herrn Rohringer das Jugendstrafrecht, welches ein milderes Strafrecht für Jugendliche bis 18 Jahren darstellt. Hier tritt der Aspekt der Vergeltung hinter den Erziehungszweck der Strafe, um somit dem Jugendlichen oder dem Heranwachsenden den künftigen Lebensweg nicht zu erschweren.

Ein weiteres strafrechtliches Nebengebiet des Juristen ist das Wirtschaftsstrafrecht, in welchem er vorwiegend die Themen Untreue und Betrug bearbeitet. Neben der Beratung im Strafrecht und Jugendstrafrecht, übernimmt Herr Rohringer zudem die Strafverteidigung seiner Mandanten vor Gericht.

Im Mietrecht befasst der Rechtsanwalt sich mit den rechtlichen Beziehungen und Pflichten von Vermietern und Mietern. Differenzen zwischen den Parteien ergeben sich unter anderem oftmals im Hinblick auf:

  • Fragen zum Mietvertrag
  • Kündigung
  • Räumung
  • Mietzinsrückstand
  • Betriebskostenrückstand

Im Wohnungseigentumsrecht regelt der Jurist dagegen Rechtsstreitigkeiten, die sich zwischen Wohnungseigentümern ergeben können. Fasst zum Beispiel die Mehrheit der Wohnungseigentümern einen Beschluss, der von der Minderheit nicht gewünscht ist, so übernimmt Rechtsanwalt Dr. Klaus Rohringer die Anfechtung dieses Beschlusses.

Kontakt

Dr. Klaus Rohringer

Maria-Theresia-Str. 9
4600 Wels
Österreich
Telefon: 
+43 7242 45534
Telefax: 
+43 7242 2689914
Web
www.rechtsanwalt-rohringer.at
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