Thomas Stamm, geboren 1968 in Glauchau, absolvierte zunächst eine Ausbildung zum Maschinenbauer. Nach einer einjährigen Tätigkeit in diesem Beruf studierte er an der Friedrich-Schiller-Universität Jena Rechtswissenschaften. Das Rechtsreferendariat im Anschluss an das Universitätsstudium absolvierte Herr Stamm im Landgerichtsbezirk Zwickau. Thomas Stamm wurde im Dezember 1998 als Rechtsanwalt zugelassen.
Thomas Stamm, geboren 1968 in Glauchau, absolvierte zunächst eine Ausbildung zum Maschinenbauer. Nach einer einjährigen Tätigkeit in diesem Beruf studierte er an der Friedrich-Schiller-Universität Jena Rechtswissenschaften. Das Rechtsreferendariat im Anschluss an das Universitätsstudium absolvierte Herr Stamm im Landgerichtsbezirk Zwickau. Thomas Stamm wurde im Dezember 1998 als Rechtsanwalt zugelassen.
Rechtsanwalt Thomas Stamm berät und vertritt seine Mandanten im Sozialrecht und Arbeitsrecht. Er ist seit 2007 berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Sozialrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Das Sozialrecht beinhaltet die Regelungen des Sozialgesetzbuchs (SGB I — SGB XII) — die Regelungen zur Arbeitsförderung ebenso wie die zu den einzelnen Bereichen der Sozialversicherung. Auch die Regelungen im Sozialgesetzbuch zur Kinderhilfe und Jugendhilfe sind hier inbegriffen. Darüber hinaus gehören zum Sozialrecht das Recht der Aussiedler und Flüchtlinge. Das Sozialversicherungsrecht im engeren Sinne umfasst die Regelungen zur Sozialversicherung. Sozialversicherung ist die gesetzliche Zwangsversicherung für Leistungen bei Krankheit, Arbeitsunfall, Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit, Mutterschaft, Pflegebedürftigkeit, Alter und Tod. Hierzu zählen Unfallversicherung, Rentenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Die Beiträge zahlen in der Regel Arbeitnehmer und Arbeitgeber (bei abhängiger Beschäftigung); bei nichtabhängiger Beschäftigung wie Selbständigkeit zahlt der Selbständige die Versicherungsbeiträge. Familienangehörige wie Kinder und Ehefrauen sind familienversichert. Nach dem Sozialgerichtsgesetz (SGG) ist für Streitfälle in vielen Bereichen des Sozialrechts ausschließlich die Sozialgerichtsbarkeit zuständig. Thomas Stamm vertritt Sie vor allen Sozialgerichten.
Das Arbeitsrecht ist gesetzlich nur unvollständig geregelt — und dabei auch noch in einer kaum übersehbaren Anzahl von Einzelgesetzen verstreut. Hinzu kommt, dass die Rechtsprechung aufgrund dieser nur unvollständigen gesetzlichen Vorschriften eigene Grundsätze im Arbeitsrecht aufgestellt hat. Seit 2003 sind in den §§ 105-110 der Gewerbeordnung allgemeine arbeitsrechtliche Grundsätze normiert. Die Gewerbeordnung enthält Regelungen zur Gestaltung des Arbeitsvertrages, zum Weisungsrecht des Arbeitgebers, zu Berechnung, Zahlung und Abrechnung des Arbeitsentgelts, zum Arbeitszeugnis und zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot. Im Weiteren sind das Arbeitszeitgesetz, das Teilzeitgesetz und Befristungsgesetz, Entgeltfortzahlungsgesetz, Bundesurlaubsgesetz sowie das Bürgerliche Gesetzbuch zu berücksichtigen. Um einen Überblick über arbeitsrechtliche Probleme zu erhalten, nehmen Sie die kompetente Hilfe durch Rechtsanwalt Stamm in Anspruch, vor allem dann, wenn es um Abmahnung, Kündigung oder Aufhebungsvertrag geht.
Wegen der unvollständigen gesetzlichen Regelungen ist für eine erfolgreiche arbeitsrechtliche Beratung und Prozessvertretung eine genaue Kenntnis der sich laufend weiterentwickelnden und ändernden Rechtsprechung erforderlich. Die richtige rechtliche Ausgestaltung der betrieblichen Arbeitsverhältnisse ist eine wichtige Voraussetzung für einen reibungslosen Betriebsablauf. Der sorgfältigen und kreativen Gestaltung von Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen, sowohl auf Arbeitgeberseite als auch auf Arbeitnehmerseite, kommt eine entscheidende Bedeutung zu. Für weitere Informationen oder eine individuelle Beratung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung steht Ihnen Rechtsanwalt Thomas Stamm nach entsprechender Terminsvereinbarung gern zur Verfügung.
Thomas Stamm vertritt seine Mandanten in allen Angelegenheiten rund um das Wohnungseigentumsrecht. Sein Tätigkeitsspektrum reicht von der Beratung und der Prüfung von Kaufverträgen über die Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung, die Durchsetzung der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bis zur Beratung von Verwaltung und Eigentümergemeinschaft. Der Jurist berät Sie beispielsweise in den häufigen Problemfällen: Abgrenzung von Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum, Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, Mehrheitsbeschluss oder Vereinbarung, Teilungserklärung und Teilungsvertrag, Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan, Wohngeld, Instandhaltungsrücklage und Sonderumlage.