Frank Beitz wurde 1965 in Goch geboren. Nach dem Abitur studierte er an der Phillips-Universität Marburg Jura. Im Anschluss an das Studium war er als Rechtsreferendar in Marburg und Kassel beschäftigt. Herr Beitz wurde im Juni 1997 zur Anwaltschaft zugelassen und ist seither als selbständiger Rechtsanwalt tätig.
Frank Beitz wurde 1965 in Goch geboren. Nach dem Abitur studierte er an der Phillips-Universität Marburg Jura. Im Anschluss an das Studium war er als Rechtsreferendar in Marburg und Kassel beschäftigt. Herr Beitz wurde im Juni 1997 zur Anwaltschaft zugelassen und ist seither als selbständiger Rechtsanwalt tätig.
Außerhalb der Kanzlei engagiert sich Frank Beitz seit 2001 als Vorsitzender des Mietervereins Jena und als Vorstandsmitglied des Mieterbundes Thüringen. Außerdem ist er seit 2002 Vorsitzender der Volkssolidarität Regionalverband Ilmtal.
Vertrauen Sie bei allen rechtlichen Problemen rund um das Ehe- und Familienrecht, Erbrecht, Mietrecht und Pachtrecht, Straf- und Strafverfahrensrecht und Verkehrsrecht auf Rechtsanwalt Frank Beitz.
Herr Beitz berät Sie im Familienrecht unter anderem zum Eherecht, Ehevertragsrecht, Ehescheidungsrecht und zum Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Seine Beratung erstreckt sich insbesondere auf die Aufteilung des Vermögens zwischen den geschiedenen Ehepartnern sowie die Regelung des gegenseitigen Unterhalts: Unterhaltsrecht zwischen Ehegatten, Hausratsaufteilung, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich. Die Beratung im Zusammenhang mit den betroffenen Kindern bezieht sich vor allem auf das Unterhaltsrecht gegenüber diesen sowie das Kindschaftsrecht, Sorgerecht und Umgangsrecht. Sachlich fundierte Beratung und Vertretung einerseits und überzeugende Rechtssprechung andererseits sind nur möglich bei zusätzlichen Kenntnissen auf den Gebieten Allgemeines Zivilrecht, Sozialversicherungsrecht, Beamtenrecht und Beamtenversorgungsrecht, aber auch Steuerrecht. Denn kein Rechtsgebiet verändert die Lebensumstände derart vielgestaltig wie das Familienrecht bei Trennung und Scheidung und den damit verbundenen nachehelichen rechtlichen Konsequenzen. Um diesen hohen Anforderungen gerecht zu werden, absolviert Frank Beitz regelmäßige Fortbildungen im Familienrecht.
Im Erbrecht berät Rechtsanwalt Beitz, wenn es beispielsweise um die Gestaltung von Testament, Erbvertrag und Schenkungsvertrag, um die Grundstücksbewertung nach dem Bewertungsgesetz, um das Ehegattenerbrecht, die Beratung bei Vorerbschaft und Nacherbschaft, die Testamentsvollstreckung, die Beratung und Vertretung bei einer Erbauseinandersetzung, Erbausschlagung oder Nachlassüberschuldung/Nachlasshaftung geht. Nachfolgeplanung betrifft jeden. Betriebe und Beteiligungen sollen Ihren Ruhestand sichern, Privatvermögen soll von Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer (auch: Schenkungssteuer) nicht aufgezehrt werden, und Ihre Arbeit von heute soll auch morgen nicht Anlass von Streitigkeiten sein. Die Vermögensnachfolge beginnt nicht erst mit dem Erbfall. Häufig endet sie dann. Beginnen sollte sie hingegen Jahrzehnte zuvor, da erbschaftssteuerliche und schenkungssteuerliche Freibeträge für Zeiträume von jeweils zehn Jahren zusammengezählt werden.
Im Übrigen könnten unvorhergesehene Ereignisse (Unfall, Krankheit) Sie auch von heute auf morgen unfähig machen, eigene Entscheidungen zu treffen. Einkommensabsicherung bietet jede Versicherung an. Aber was wird aus Ihnen? Werden bedachte Personen von dem profitieren, was Sie ihnen heute zugedacht haben? Wie reagieren Finanzamt, Sozialamt oder Angehörige? Wer vertritt Ihren Willen, wenn Ihr Arzt eine Entscheidung über Ihr Schicksal treffen muss? Eine ausgewogene Vorsorgestrategie berücksichtigt alle Aspekte, die für Sie von Bedeutung sind. Ihre Patientenverfügung sowie ein intelligentes System von Vorsorgevollmachten sind nur einige dieser Aspekte. Sollten Sie Beratungsbedarf im Erbrecht haben, vereinbaren Sie einen Termin mit Frank Beitz.
Das Mietrecht beinhaltet das Wohnraummietrecht sowie das gewerbliche Mietrecht (Gewerbemietrecht). Rechtsanwalt Frank Beitz berät und vertritt dabei sowohl Vermieter als auch Mieter. Insbesondere im Wohnraummietrecht und Gewerberaummietrecht kann er eine langjährige anwaltliche Erfahrung vorweisen, die es ihm ermöglicht, Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen zielgerichtet und effektiv zu vertreten. Herr Beitz unterstützt Sie kompetent bei allen Fragestellungen und Problemen, die von der Begründung bis zur Beendigung eines Mietverhältnisses auftreten können. Regelmäßig beziehen sich seine Mandate auf folgende Themen: Mietvertrag, Pachtvertrag, Vertragsprüfung, Vertragsentwurf, Zeitmietvertrag, Mietkaution, Mieterhöhung, Modernisierung, Mangel, Gutachten, Beweisverfahren, Mietminderung, Mängelbeseitigung, Schönheitsreparaturen, Betriebskosten, Miete, Pacht, Zahlungsverzug, ordentliche Kündigung, Eigenbedarf, fristlose Kündigung, Kündigungsfrist, Widerspruch, Sozialklausel, Mieterschutz, Räumungsklage, Zahlungsklage, Mietprozess, Endrenovierung, Schadensersatz (auch: Schadenersatz), Zwangsvollstreckung, Räumung, Räumungsschutz oder Zwangsräumung.
Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.
Als Strafverteidiger vertritt Rechtsanwalt Frank Beitz die Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle und richtige Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Selbstverständlich gehört hier auch die strafrechtliche Pflichtverteidigung zum Service von Frank Beitz.
Ein weiterer Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit liegt beim Verkehrsrecht. Der Straßenverkehr umfasst viele Probleme. Jeder Bürger begibt sich täglich in den Straßenverkehr, wobei vielfältige rechtliche Parameter diesen regeln. Das beginnt schon damit, wer eine Straße wie nutzen darf, und geht weiter mit der Frage, was passiert, wenn man sich nicht richtig im Straßenverkehr verhält und welche Sanktionen dann für den Fehlverhaltenen zu erwarten sind. Am meisten Probleme gibt es dann, wenn tatsächlich ein Verkehrsunfall eingetreten ist oder aber im Rahmen des Transportes im Straßenverkehr es dort zu Fehlleistungen der Transportleistung gekommen ist.
Die Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall wirft viele Fragen auf. Wer ist eintrittspflichtig und in welchem Umfang? Beim Umfang des Schadensersatzanspruchs geht es beim Sachschaden um Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Totalschaden, Mietwagen, Nutzungsausfallentschädigung, Abschleppkosten et cetera. Für den Personenschaden ist die Höhe von Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und vermehrten Bedürfnissen zu regeln. Anwaltsgebühren, die im Rahmen einer Unfallregulierung anfallen, sind übrigens Teil des Schadensersatzanspruchs des Geschädigten und werden entsprechend dem Umfang der Eintrittspflicht von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen.
Die Sanktionen von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr beinhalten neben der eigentlichen Strafe regelmäßig auch Nebenfolgen wie das Fahrverbot. Die Nebenfolgen sind für viele Betroffene häufig unangenehmer als die Hauptsanktion. Sofern keine Vorsatztat nachgewiesen wird, trägt der Verkehrsrechtsschutz die Verteidigerkosten in diesen Fällen. Rechtsanwalt Frank Beitz vertritt seine Mandanten im Verkehrszivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht.