Übersicht

Die Kanzlei Pohl in Moers wird von Rechtsanwalt Günter Pohl betrieben und betreut Privatleute und kleine bis mittelständische Unternehmen. Das Beratungsangebot umfasst vor allem das Familienrecht, das Arbeitsrecht, das Verkehrsrecht und das Strafrecht.

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Arbeitsrecht
  • Familienrecht
  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht
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Kurzprofil

Die Kanzlei Pohl in Moers wird von Rechtsanwalt Günter Pohl betrieben und betreut Privatleute und kleine bis mittelständische Unternehmen. Das Beratungsangebot umfasst vor allem das Familienrecht, das Arbeitsrecht, das Verkehrsrecht und das Strafrecht.

Die Kanzleiräume in der Landwehrstraße in Moers sind zentral in der Fußgängerzone gelegen und finden sich neben dem “Bertelsmann Buchclub”. Die Bushaltestelle “Königlicher Hof” ist lediglich 100 Meter entfernt. Für Mandanten mit Pkw steht ein kanzleieigener Parkplatz zur Verfügung.

Beratungstermine können montags bis freitags von 08.30 bis 12.30 Uhr und von 14.30 bis 17.00 Uhr vereinbart werden. Termine sind bei Bedarf und nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten und vor Ort beim Mandanten möglich.

Fachgebiete

Günter Pohl wurde in Duisburg geboren und studierte Rechtswissenschaften in München, Hamburg und Bochum. Das Referendariat absolvierte er in Duisburg und Moers. Anschließend arbeitete er acht Jahre lang bei der Industrie- und Handelskammer. Seit 1985 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Herr Pohl verfügt über gute Sprachkenntnisse in Englisch.

An seiner Tätigkeit reizt ihn deren Abwechslungsreichtum und die Möglichkeit des Kontakts mit vielen unterschiedlichen Menschen. Seine größte juristische Stärke ist sein Verhandlungsgeschick, das es ihm ermöglicht, für seine Mandanten gute Vergleiche abzuschließen.

Rechtsanwalt Pohl war zwanzig Jahre lang Kommunalpolitiker und zehn Jahre lang Vorsitzender eines Fußballclubs der Oberliga.

Rechtsanwalt Günter Pohl berät und vertritt seine Mandanten vor allem im Familienrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Strafrecht.

Ein Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen ist das Familienrecht. Herr Pohl übernimmt die rechtliche Vertretung im Falle einer Scheidung und bei der Regelung der Scheidungsfolgesachen. Hierzu zählen zum Beispiel der Ehegattenunterhalt, der Kindesunterhalt, das Sorgerecht für gemeinsame minderjährige Kinder, das Umgangsrecht, die Hausratsverteilung, die Zuweisung der Ehewohnung, die Vermögensauseinandersetzung, der Zugewinnausgleich und der Versorgungsausgleich. Außerdem berät und vertritt der Rechtsanwalt seine Mandanten bei eigenständigen Familienverfahren wie zum Beispiel der Festlegung oder Neuberechnung von Unterhaltsansprüchen, der Regelung des Umgangs mit gemeinsamen Kindern oder der Regelung des Rechts der Aufenthaltsbestimmung.

Ein weiteres Fachgebiet, das Günter Pohl schwerpunktmäßig bearbeitet, ist das Arbeitsrecht. Dieses ist durch eine ständige Weiterentwicklung und Änderung der Gesetze und der Rechtsprechung sowie durch kurze Fristen für Klagen geprägt. Bei Fragen zum Arbeitsrecht ist es daher sinnvoll, sich möglichst rasch an einen Rechtsanwalt wie Herrn Pohl zu wenden, der Sie aufgrund seiner Kenntnisse und Erfahrungen kompetent beraten kann. Er berät und vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Häufig geht es dabei um Fragen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung, Anfechtung oder einen Aufhebungsvertrag und die Vertretung bei einer Kündigungsschutzklage. Allerdings können auch vor und während des Arbeitsverhältnisses Fragen oder Probleme auftreten, mit denen Sie sich an den Juristen wenden können. Hierzu zählen beispielsweise Themen wie der Arbeitsvertrag, die Befristung eines Arbeitsvertrages, die Lohnzahlung, Urlaub und Urlaubsabgeltung, Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen, die Abmahnung, das Arbeitszeugnis oder die Haftung von Arbeitnehmern.

Jeder Verkehrsteilnehmer kann im Straßenverkehr zu Schaden kommen. Sowohl bei einem “Blechschaden” als auch bei einer Verletzung sollte ein Unfallbeteiligter einen Rechtsanwalt hinzuziehen, um seine Interessen zu wahren und seine Rechte durchzusetzen. Herr Pohl übernimmt die komplette Schadensabwicklung nach einem Verkehrsunfall. Er verhandelt mit Unfallgegnern, Versicherungen und Sachverständigen und macht Ansprüche auf Schadensersatz (auch: Schadenersatz) und Schmerzensgeld geltend.

Das verkehrsrechtliche Mandat beinhaltet neben der Unfallregulierung auch die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren oder in Strafverfahren, die nach einem Verstoß im Straßenverkehr auf den Bürger zukommen können. Rechtsanwalt Pohl unterstützt Sie beim Vorgehen gegen einen Bußgeldbescheid, wenn Ihnen beispielsweise ein Rotlichtverstoß oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen wird. Außerdem übernimmt er die Verteidigung bei allen Verkehrsstraftaten wie dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht),Trunkenheit im Verkehr, Nötigung, Fahren ohne Fahrerlaubnis et cetera und ist Ihnen auch bei einem Fahrverbot oder dem Entzug der Fahrerlaubnis (Führerscheinentzug) behilflich.

Der Jurist berät und vertritt Sie außerdem im Strafrecht. Dabei handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.

Rechtsanwalt Günter Pohl deckt alle Bereiche des Strafrechts ab. Er übernimmt auch Pflichtverteidigungen und zwar vor allem in Jugendstrafsachen.

Kontakt

Günter Pohl

Landwehrstr. 3
47441 Moers
Deutschland
Telefon: 
+49 2841 22242
Telefax: 
+49 2841 28720
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