Die französische Rechtsanwaltssocietät Bastian - Manciet & Partner, deren Sitz im Herzen von Paris zwischen dem Louvre und der Oper liegt, ist im Jahre 1997 aus dem Zusammenschluss dreier Einzelkanzleien hervorgegangen.
Die französische Rechtsanwaltssocietät Bastian - Manciet & Partner, deren Sitz im Herzen von Paris zwischen dem Louvre und der Oper liegt, ist im Jahre 1997 aus dem Zusammenschluss dreier Einzelkanzleien hervorgegangen.
Die Kanzlei besteht aus sechs Rechtsanwälten sowie weiteren Mitarbeitern und verfügt über enge Kooperationen mit anderen Kanzleien, sodass die gesamten verzweigten Bereiche im französischen und internationalen Privatrecht und Handelsrecht bearbeitet werden können, insbesondere auch das Arbeitsrecht, Baurecht und Vergaberecht.
Eine besondere Kompetenz der Kanzlei liegt in der Unterstützung ausländischer Firmen, die sich in Frankreich niederlassen wollen.
Die Bürozeiten der Kanzlei sind montags bis freitags von 09.00 bis 18.00 Uhr. Während dieser Zeiten können Sie mit dem Sekretariat oder dem Rechtsanwalt Beratungstermine vereinbaren.
Die Büroräume in der Rue de la Paix sind direkt zwischen der Oper und dem Place Vendome. Mandanten mit Pkw können die in der Nähe zur Kanzlei liegenden Parkhäuser "Rue des Pyramides", "Marché St Honoré" oder "Place Vendôme" nutzen. Jeweils etwa drei Minuten entfernt liegenden auch die U-Bahn-Stationen "Opera" (Linie 7), "Pyramides" (Linie 14) und "Concorde" (Linie 1).
David Hartmann wurde 1975 in Luzern geboren. Er studierte in Basel, Freiburg, Bordeaux und München Rechtswissenschaften und absolvierte das anschließende Referendariat in Düsseldorf. Seit 2004 ist Herr Hartmann als Rechtsanwalt tätig. Er besitzt die deutsche sowie die schweizer Staatsbürgerschaft, ist mit einer Französin verheiratet und hat ein Kind.
Neben Deutsch spricht Herr Hartmann ebenso fließend Französisch und Englisch und besitzt gute Kenntnisse in Italienisch.
Rechtsanwalt Hartmann war in verschiedenen international ausgerichteten Kanzleien tätig, bevor er 2009 als Partner in die Rechtsanwaltskanzlei Bastian - Manciet & Associés wechselte.
Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt war Herr Hartmann auch als Dozent an der Universität Rouen (Normandie) sowie anderen Universitäten in Frankreich tätig und bietet auch heute noch verschiedene Lehrveranstaltungen unter anderem bei der Europäischen Architektenkammer und anderen Handelskammern an. Es gibt zahlreiche Veröffentlichungen des Juristen (in Büchern sowie Artikel) über Themen seiner Tätigkeitsschwerpunkte Arbeitsrecht, Baurecht und Vergaberecht.
Herr Hartmann ist Mitglied im CEFA - Club Économique Franco Allemand sowie bei der Vereinigung Deutscher Unternehmer in Frankreich.
Rechtsanwalt David Hartmann bietet insbesondere deutschsprachigen Unternehmen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz Rechtsberatung und Vertretung im Arbeitsrecht, Baurecht und Vergaberecht.
Im Arbeitsrecht erstreckt sich das Spektrum der Leistungen insbesondere auf Fragen rund um das Arbeitsvertragsrecht einschließlich der Begleitung von personellen Einzelmaßnahmen (beispielsweise Versetzung, Freistellung), Kündigungsrecht oder Betriebsverfassungsrecht. Über besondere Erfahrungen verfügt Herr Hartmann bei der Gestaltung von Arbeitsvertrag oder Dienstleistungsvertrag, auch für leitende Angestellte und Organmitglieder wie Geschäftsführer und Vorstände.
Er betreut Arbeitgeber und Arbeitnehmer beispielsweise bei einer Unternehmensgründung, bei der Gestaltung oder Überprüfung von Arbeitsvertrag oder Dienstvertrag, im Zusammenhang mit der Reorganisation und Sanierung von Unternehmen, bei Outsourcing und Betriebsübergang, Unternehmenskauf und Unternehmensumwandlung, bei Verhandlungen über Betriebsvereinbarung, Interessenausgleich und Sozialplan, im Falle einer Unternehmensinsolvenz (Insolvenzarbeitsrecht), im Tarifvertragsrecht sowie im Kündigungsschutzrecht.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei der Beratung bezüglich der Entsendung ausländischer Arbeitnehmer nach Frankreich. Das Entsendegesetz regelt die Arbeitsbedingungen sowie tarifrechtliche Bedingungen für Arbeitnehmer bei grenzüberschreitender Dienstleistung, insbesondere auch im Bauhaupt- und Baunebengewerbe. Herr Hartmann erklärt Ihnen die Bestimmungen und prüft, wie Ihre Vorstellungen bei der Entsendung rechtlich umgesetzt werden kann.
Das Baurecht ist ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Rechtsanwalts. David Hartmann steht Ihnen sowohl im privaten Baurecht wie auch im öffentlichen Baurecht zur Verfügung. Er bietet die juristische Begleitung von Bauvorhaben und klärt alle juristischen Fragen, die sich von der Planung bis zur Fertigstellung eines Projektes ergeben (Projektbegleitung). Er steht Ihnen zur Verfügung bei der Regelung der Rechtsbeziehungen im Sinne der Vertragsgestaltung und bei Problemen zwischen Bauherr und Bauträger, Baufirma, Baubetreuer und anderen bauausführenden Firmen.
Ferner übernimmt Herr Hartmann die Verhandlung und Auseinandersetzung mit den Behörden hinsichtlich Baugenehmigung und weiterer rechtlichen Bestimmungen wie Auflagen. Er steht Ihnen mit seinem Rat zur Seite, handelt für Sie den Bauvertrag oder den Bauträgervertrag aus und überprüft, ob die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Er berät Sie zu Sicherheitsbestimmungen sowie zu allen Fragen, die sich bei der Abnahme des fertig gestellten Bauvorhabens ergeben können.
Wenn Sie mit der Arbeit der bauausführenden Firmen unzufrieden sind oder wenn ein Mangel am Bau festgestellt wird, organisiert der Jurist die Mängelbeseitigung und wird Ihr Gewährleistungsrecht oder eine gegebene Garantie außergerichtlich oder gegebenenfalls auch gerichtlich durchsetzen.
Auch das Versicherungsrecht spielt bei der Mängelhaftung am Bau eine Rolle. Hier prüft der Rechtsanwalt die Versicherungsbedingungen und die Voraussetzungen für einen versicherungsrechtlichen Schadensfall.
Des Weiteren hat sich David Hartmann auf das Vergaberecht spezialisiert. Jeder öffentlicher Auftraggeber ist aufgrund spezieller Vergabegesetze dazu verpflichtet, einen größeren Auftrag erst nach einer öffentlichen Ausschreibung an den Bestbieter zu erteilen. Die Begleitung einer Ausschreibung und Ausarbeitung von Ausschreibungsunterlagen zählt ebenfalls zu den Tätigkeiten von Rechtsanwalt Hartmann. Hat ein Bieter das Gefühl, übergangen worden zu sein, oder war das Vergabeverfahren aus anderen Gründen fehlerhaft, setzt Herr Hartmann eine Nachprüfung durch. Stellt sich in dem Nachprüfungsverfahren heraus, dass tatsächlich ein Fehler bei der Vergabe vorlag, wird die Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers für nichtig erklärt.