Andreas Fischer

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  • Deutsch
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Die Kanzlei Fischer wurde 1993 von Andreas Fischer gegründet und wird von ihm als Einzelanwalt betrieben. Er bietet Privatleuten, Handel- und Gewerbetreibenden sowie auch Freiberuflern eine umfassende Beratung an. Dabei ist gerade die Vielfältigkeit der juristischen Beratungsleistung das “Markenzeichen” von Rechtsanwalt Fischer. Nach seiner langjährigen Erfahrung ist es immer gut zu wissen, an wen man sich in einem speziellen Problemfall wenden kann.

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Kündigungsschutzrecht
  • Sozialrecht (Patientenverfügung)
  • Verkehrszivilrecht
  • Verwaltungsrecht
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Kurzprofil

Die Kanzlei Fischer wurde 1993 von Andreas Fischer gegründet und wird von ihm als Einzelanwalt betrieben. Er bietet Privatleuten, Handel- und Gewerbetreibenden sowie auch Freiberuflern eine umfassende Beratung an. Dabei ist gerade die Vielfältigkeit der juristischen Beratungsleistung das “Markenzeichen” von Rechtsanwalt Fischer. Nach seiner langjährigen Erfahrung ist es immer gut zu wissen, an wen man sich in einem speziellen Problemfall wenden kann.

Die Kanzleiräume sind liegen im Ortskern. Parkplätze sind vor dem Haus vorhanden. 

Beratungstermine können montags bis freitags über das Sekretariat oder direkt mit Herrn Fischer von 09.00 bis 17.00 Uhr vereinbart werden. Termine sind bei Bedarf und nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten, insbesondere abends für Berufstätige, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten möglich.

Fachgebiete

Andreas Fischer wurde 1957 in Weimar geboren. Nach Abitur und Wehrdienst studierte er in Berlin Rechtswissenschaften. Das anschließende Referendariat absolvierte er in Weimar. Der Jurist, seit 1993 als Rechtsanwalt zugelassen.

Sie können erwarten, dass Sie zu Ihrem spezifischen Rechtsproblem eine professionelle und kompetente Beratung erhalten und Ihre Interessen mit fachkundigem Engagement wahrgenommen werden.

Dabei ist Herr Fischer nicht auf bestimmte rechtliche Themen festgelegt, gerade die Vielfalt ist ihm eine Freude.

Das Verkehrszivilrecht umfasst eine Vielzahl rechtlicher Problemstellungen, bei denen Rechtsanwalt Andreas Fischer Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht:

  • Schadensabwicklung
  • Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung
  • Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz (Personenschaden, Sachschaden, Reparaturkosten, Mietwagen, Nutzungsausfallentschädigung, Abschleppkosten)
  • Schmerzensgeld
  • Korrespondenz mit der Haftpflichtversicherung
  • Verkehrszentralregister
  • Entzug der Fahrerlaubnis

Beim Strafrecht vertritt Herr Fischer Sie vertrauensvoll bei jedem Verfahren:

 

  • Strafverteidigung
  • Zeugenbeistand
  • Jugendstrafrecht
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Eigentumsdelikte
  • Körperverletzung

Und auch im Bereich der Ordnungswidrigkeiten wird Rechtsanwalt Andreas Fischer für Sie aktiv:

  • Vertretung im Bußgeldverfahren
  • Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung
  • Verstoß gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz oder die Gewerbeordnung
  • Verstoß gegen das Asylverfahrensgesetz

Im Familienrecht ist Rechtsanwalt Andreas Fischer insbesondere in folgenden Rechtsgebieten für Sie tätig:

  • Vertragsgestaltung, insbesondere der Ehevertrag vor oder nach der Eheschließung sowie eine Trennungsfolgenvereinbarung oder Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Vertretung in der Trennungsphase, Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt, Rechtsverhältnisse an Ehewohnung und Hausrat
  • Vertretung im gerichtlichen Ehescheidungsverfahren
  • Unterhaltsrecht: Abschluss von Vereinbarungen, gegebenenfalls Vertretung im Unterhaltsprozess
  • Vermögensauseinandersetzung, Zugewinnausgleich, Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche
  • Sorgerecht/Umgangsrecht bezüglich der Kinder

Auch bei folgenden Fragestellungen rund um das Sozialrecht ist Herr Fischer Ihr kompetenter Ansprechpartner:                                                      

  • Rente wegen Erwerbsunfähigkeit
  • Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Hilfebedürftige nach SGB II
  • Grundsicherung, Sozialhilfe nach SGB XII
  • Arbeitsförderungsrecht
  • Anerkennung einer Erkrankung als Berufskrankheit
  • Auseinandersetzungen zwischen Unternehmer und Berufsgenossenschaft

Ebenso steht Ihnen Rechtsanwalt Andreas Fischer zu folgenden Themen zu Seite:

  • Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht

 

 

 

 

 

Kontakt

Andreas Fischer

Eselsweg 13
99423 Weimar
Deutschland
Telefon: 
+49 3643 854400
Telefax: 
+49 3643 854401
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