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Uwe Sumpf

Uwe Sumpf

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Wolfgang-Uwe Sumpf wurde 1957 in Peine geboren. 1987 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen. 1993 wurde er zudem als Notar bestellt. Seit 2005 ist er Fachanwalt für Verkehrsrecht. Rechtsanwalt und Notar Wolfgang-Uwe Sumpf ist darüber hinaus Vertrauensanwalt des Auto Clubs Europa (ACE) und Automobilclubs von Deutschland (AvD). Er verfügt über mehr als 20 Jahre Berufserfahrung in diesem Rechtsgebiet.

Fachanwaltschaften:
  • Fachanwalt Verkehrsrecht
Uwe Sumpf berät zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:
  • Arztrecht (Arzthaftungsrecht)
  • Erbrecht
  • Mietrecht
  • Verkehrsrecht
  • Wohnungseigentumsrecht
Fachgebiete

Wolfgang-Uwe Sumpf wurde 1957 in Peine geboren. 1987 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen. 1993 wurde er zudem als Notar bestellt. Seit 2005 ist er Fachanwalt für Verkehrsrecht. Rechtsanwalt und Notar Wolfgang-Uwe Sumpf ist darüber hinaus Vertrauensanwalt des Auto Clubs Europa (ACE) und Automobilclubs von Deutschland (AvD). Er verfügt über mehr als 20 Jahre Berufserfahrung in diesem Rechtsgebiet.

Rechtsanwalt und Notar Wolfgang-Uwe Sumpf ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Durch seine Mitgliedschaften in den Arbeitsgemeinschaften Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG) sowie Verkehrsrecht im DAV ist Herr Sumpf immer auf dem neuesten Stand von Rechtsprechung und Gesetzesänderungen.

Rechtsanwalt und Notar Wolfgang-Uwe Sumpf bearbeitet schwerpunktmäßig Mandate aus dem Verkehrsrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Arbeitsrecht und Arzthaftungsrecht.

Die kompetente Regulierung von Verkehrsunfällen unter Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung ist seit Jahren ein Hauptschwerpunkt von Rechtsanwalt Sumpf. Das Verkehrsrecht erstreckt sich auf die Vertretung der rechtlichen Interessen über die Bereiche Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Wenn Sie einen Unfall im In- oder Ausland hatten, stellen sich viele Fragen. Es geht hierbei vorwiegend um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und insbesondere bei Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall sind gegenüber den Versicherern durchzusetzen.

Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und Fahrverbot. Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen. Sofern Ihnen ein Verkehrsvergehen oder ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Last gelegt wird, der meist mit einem Bußgeldbescheid oder einer Anklage durch die Strafverfolgungsbehörde einhergeht, ist es Ihnen zu empfehlen, Herrn Sumpf als Rechtsbeistand zu konsultieren. Rechtsanwalt Sumpf wird Ihnen als Verteidiger zur Seite stehen bei Vorwürfen wie: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht, Fahrerflucht), fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung im Straßenverkehr, Alkohol, Drogen oder andere Betäubungsmittel (BtMG) am Steuer. Da Ihre Interessen im Vordergrund stehen, werden Sie in der Kanzlei Leitzke & Sumpf kompetent und umfassend beraten.

Seit 2005 führt er zudem den Titel “Fachanwalt für Verkehrsrecht”. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss sich fortbilden, damit er die Bezeichnung „Fachanwalt“ weiterführen darf.

Ein weiterer Schwerpunkt des Juristen ist das Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Wiederholt liegen die Angelegenheiten im Mietrecht nicht so klar, wie die Betroffenen in ihrem Missbehagen annehmen. Aufgrund dessen führen Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter immer wieder zu langen juristischen Auseinandersetzungen. Ebenso wenig eindeutig und greifbar sind manchmal die Urteile. Folglich häufen sich unerwartet hohe Kosten an. Nur wer vorsorgt und versierte juristische Beratung annimmt, ist da auf der sicheren Seite. Falls Sie Fragen zu diesem Rechtsgebiet haben, so vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit Rechtsanwalt Sumpf. Ziel der Rechtsberatung ist die vorausschauende, qualifizierte und zielorientierte Mandatsbearbeitung.

Rechtsanwalt Sumpf berät Vermieter und Mieter zu Mietvertrag, Kündigung und Aufhebungsvereinbarung. Er vertritt zudem gerichtlich und außergerichtlich Hausverwaltungen sowie Mieter und Vermieter in den genannten Angelegenheiten, auch im Zusammenhang mit Modernisierung und Modernisierungsankündigungen.

Darüber hinaus steht Rechtsanwalt Sumpf sowohl einzelnen Eigentümern wie auch Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften als kompetenter Berater in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts (WEG) zur Verfügung, insbesondere in Bezug auf bauliche Maßnahmen und Streitfragen des Sonder- und Wohnungseigentums. Das WEG zeichnet sich durch eine außerordentliche Komplexität aus. Im WEG wird zwischen Wohnungseigentum und Teileigentum unterschieden. Das erste bedeutet dabei Sondereigentum an einer Wohnung, Teileigentum ist das Sondereigentum an Räumen, die nicht dem Wohnen im Speziellen dienen (beispielsweise Tiefgaragenstellplätze und Garagen). Rechtsanwalt Sumpf macht für Sie rückständige Wohngeldzahlungen geltend oder berät Sie bei Streitigkeiten über Abrechnungen oder baulichen Veränderungen in Wohnungseigentümergemeinschaften.

Im Arzthaftungsrecht bietet Rechtsanwalt Sumpf seinen Rechtsrat und juristischen Beistand an. Er berät und vertritt überwiegend geschädigte Patienten, wenn diese von einem Schaden durch ihren behandelnden Arzt betroffen sind, als auch Ärzte und Krankenhäuser. Beispielsweise können ein ärztlicher Behandlungsfehler, ärztlicher Kunstfehler oder eine fehlgeschlagene ärztliche, zahnärztliche oder kosmetische Behandlung erhebliche gesundheitliche und finanzielle Schäden bei einem Patienten verursachen. Rechtsanwalt Sumpf übernimmt für Sie die Interessenvertretung und wird einen Sorgfaltspflichtverstoß des Arztes, einen Verstoß gegen die ärztliche Aufklärungspflicht oder eine mangelnde Risikoaufklärung geltend machen. Er beziffert den Umfang des Schadens, Haushaltsführungsschadens und sonstigen materiellen Schadens und wird Schadensersatz (auch: Schadenersatz) in Form von Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder einen Rentenanspruch durchsetzen. Der Jurist führt in diesem Zusammenhang die Auseinandersetzung mit der Versicherung des Arztes und wird Ihnen zum Schadensersatz verhelfen. Gerade wenn es zu Störungen im Arzt-Patienten-Verhältnis kommt, ist seitens des Patienten anwaltlicher Beistand geboten.

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