Die Rechtsanwaltskanzlei Bender wurde im Februar 1999 zunächst als Sozietät gegründet. Seit Oktober 2007 führt Helga Bender die Kanzlei als Einzelanwältin.
Die Rechtsanwaltskanzlei Bender wurde im Februar 1999 zunächst als Sozietät gegründet. Seit Oktober 2007 führt Helga Bender die Kanzlei als Einzelanwältin.
Die barrierefreien Räumlichkeiten der Rechtsanwaltskanzlei Bender liegen in der Innenstadt von Tübingen, nahe dem „Kelternturm". Parkmöglichkeiten gibt es in den nahe gelegenen Parkhäusern „König" und „Nonnenhaus". Ferner ist die Bushaltestelle „Stadtgraben" direkt vor dem Kanzleigebäude. Dadurch besteht Anschluss an alle wichtigen Busverbindungen in Tübingen.
Während der Bürozeiten montags bis donnerstags von 09:00 bis 12:00 Uhr sowie von 15:00 bis 17:00 Uhr und freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr vereinbart das Sekretariat gern Besprechungstermine. Auch Besprechungen in den Räumlichkeiten der Mandanten sind, nach Vereinbarung, jederzeit möglich.
Die Kanzlei ist mit modernster EDV ausgestattet und verfügt über einen Internetanschluss sowie einen eigenen Internetauftritt (www.kanzlei-helga-bender.de).
Helga Bender, 1951 in Frankfurt am Main geboren, studierte sie an den Universitäten in Mainz und Tübingen Jura. Ihr Rechtsreferendariat legte sie im Landgerichtsbezirk Tübingen ab. Nach der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im März 1993 folgte die Ernennung zur Fachanwältin für Sozialrecht und zur Fachanwältin für Medizinrecht.
Die Bezeichnung „Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Rechtsanwältin Helga Bender bearbeitet Mandate aus dem Medizinrecht, Sozialrecht, Versicherungsrecht und Verkehrsrecht. Bei Bedarf korrespondiert sie in Englisch und Französisch.
Das Sozialrecht (besser: Sozialversicherungsrecht) zählt, wie das Verwaltungsrecht, zum öffentlichen Recht, weil es das Verhältnis zwischen einer öffentlichen Verwaltung oder Behörde und einem Leistungsempfänger oder Antragsteller betrifft. Es ist weitgehend zusammengefasst im Sozialgesetzbuch (SGB), das in zwölf Abschnitten wesentliche Bereiche des Sozialrechtes regelt.
Die Sozialversicherung umfasst die Rentenversicherung (Rentenbescheid), Krankenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung. Um Fragen aus dem Sozialversicherungsrecht geht es für Sie, wenn Sie beispielsweise einen Antrag gestellt haben auf Altersrente oder Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung, Krankenbehandlung oder Krankengeld bei Ihrer Krankenkasse, Eingruppierung in eine Pflegestufe bei der Pflegekasse, Rente wegen Arbeitsunfall/Berufskrankheit bei der Berufsgenossenschaft, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder sonstige Leistungen bei der Agentur für Arbeit oder Maßnahmen der medizinischen oder beruflichen Rehabilitation beim jeweiligen Reha-Träger. In engem Zusammenhang sind auch oft Fragen aus dem privaten Versicherungsrecht (private Krankenversicherung, private Berufsunfähigkeitsrente, private Rentenversicherung, private Unfallversicherung) oder dem Dienstrecht der Beamten (Beihilfe, Unfallfürsorge) zu klären. Für diese oder ähnliche Rechtsprobleme ist Rechtsanwältin Helga Bender Ihre Ansprechpartnerin.
Rechtsanwältin Bender ist ferner bundesweit sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich in nahezu allen Bereichen des Medizinrechts tätig. Sie berät und vertritt Ärzte in allen Fragen rund um das Arztrecht, Arzthaftungsrecht einschließlich Vertragsarztrecht (Kassenarztrecht) sowie bei Plausibilitätsprüfungen der Kassenärztlichen Vereinigung. Auch bei der Vertretung und Prozessführung von sogenannten „Kunstfehlern" kann Rechtsanwältin Helga Bender eine langjährige Erfahrung und eine Vielzahl bereits erfolgreich geführter Gerichtsverfahren auf diesem Gebiet vorweisen. Im Bereich der Arzthaftung kann ein Schadensersatzanspruch zum einen auf einen Behandlungsfehler gestützt werden. Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn ein Arzt, eine Pflegekraft eines Krankenhauses oder eine Helferin eines niedergelassenen Arztes vorsätzlich oder fahrlässig gegen die anerkannten Regeln der ärztlichen Kunst verstößt, also fehlerhaft behandelt. Maßstab für die ärztliche Kunst ist dabei der besonnene und gewissenhaft arbeitende Arzt des jeweiligen Fachgebiets.
Zum anderen kommt ein Schadensersatzanspruch des geschädigten Patienten dann in Betracht, wenn der Arzt den Patienten nicht oder nicht ausreichend über Nutzen und Risiken eines vorgesehenen Eingriffs oder mögliche Folgen einer Nichtbehandlung aufgeklärt hat. Für die Aufklärung ist das persönliche Gespräch mit dem Patienten unerlässlich. Eine fehlerhafte Aufklärung stellt also einen eigenständigen Haftungstatbestand dar und führt ebenso wie eine fehlerhafte Behandlung zur Haftung des Arztes oder des Krankenhausträgers für die dem Patienten entstandenen Schäden. Im Falle eines Behandlungsfehlers und/oder Aufklärungsfehlers stehen dem geschädigten Patienten Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche zu.
Im Bereich der Arzthaftung wird Rechtsanwältin Bender sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich tätig für Ärzte und Haftpflichtversicherer, die sich Ansprüchen ausgesetzt sehen, als auch für Patienten, die Ansprüche geltend machen.
Bei größeren Personenschäden liegt der Schwerpunkt der Fallbearbeitung häufig auf medizinischem Gebiet, wobei es unerheblich ist, woraus der Schadensfall resultiert (ob aus einem Behandlungsfehler oder aus einem Verkehrsunfall).
Helga Bender steht Ihnen auch im Apothekenrecht zur Seite. Ihre Beratungsschwerpunkte liegen in den folgenden Gebieten:
Versicherungen hat man für den Notfall. Wer krank, pflegebedürftig oder berufsunfähig wird, braucht nicht noch finanzielle Sorgen. Verzichten Sie nicht auf Ihr Recht! Obwohl sie jahrelang ihre Beiträge gezahlt haben, erleben viele Versicherungsnehmer, dass ihnen im Versicherungsfall die Zahlungen aus dem Versicherungsvertrag verweigert werden. Auch lehnen immer häufiger sogar die Privaten Krankenversicherer die Kostenübernahme für medizinisch notwendige Heilbehandlungen und Hilfsmittel ab. Dies gilt zum Beispiel für die Kostenerstattung für Zahnimplantate, LASIK-OP oder der künstlichen Befruchtung bei Kinderwunsch und die Kostenübernahme für Physio- und Ergotherapien. Tätigkeitsbereiche von Rechtsanwältin Helga Bender im Versicherungsrecht:
Eng mit dem Versicherungsrecht verknüpft ist das Verkehrsrecht. Sie sind mit einem Verkehrsunfall in Berührung gekommen und Sie haben keinerlei Erfahrung damit, was jetzt zu tun das Beste ist. Überstürzen Sie nichts und lassen Sie sich vor allem nicht von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners oder Ihrer eigenen Versicherung zu einer übereilten Schadenregulierung drängen. Akzeptieren Sie keine schnelle Abfindungszahlung. Akzeptieren Sie nie den Gutachter der gegnerischen Versicherung. Akzeptieren Sie nie die Werkstatt, die Ihnen von der Versicherung empfohlen wird. Sie haben das Recht auf einen Gutachter Ihrer Wahl. Sie haben das Recht auf Ihren eigenen Rechtsanwalt (den der Unfallgegner auf jeden Fall bezahlen muss, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben). Und Sie haben das Recht auf die Werkstatt Ihres Vertrauens. Nutzen Sie deshalb den Unfalltag zum Nachdenken. Erholen Sie sich vom ersten Schreck und denken Sie über das weitere Vorgehen nach.
Die Unfallregulierung gehört bei Helga Bender ebenso zum Alltagsgeschäft wie die Verteidigung im Verkehrsstrafverfahren und Bußgeldverfahren. Ihre Beratungstätigkeit bezieht sich aber nicht nur auf den Kern des jeweiligen Falles, sondern auch auf angrenzende Fragen. So erfahren Sie bei Rechtsanwältin Bender nicht nur, wie Sie ein Fahrverbot unter Umständen vermeiden oder eine Führerscheinentzugsfrist abkürzen können, sondern auch, welche Maßnahmen Sie ergreifen müssen, um eine entzogene Fahrerlaubnis auch sicher wieder erteilt zu bekommen und wie Sie die besten Chancen haben, die berühmte und berüchtigte medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erfolgreich zu absolvieren. Im Falle eines Unfalls übernimmt die Anwältin für Sie nicht nur dessen Regulierung, sondern steht auch mit Rechtsrat zur Seite, wenn bei der Beschaffung eines Ersatzwagens etwas schief gehen sollte.
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