Dr. Hartmut Breuer

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Übersicht

Die Kanzlei Dr. Breuer besteht schon seit 1998 und ist von Rechtsanwalt Dr. Hartmut Breuer gegründet worden. Die Kanzlei betreut Sie von zwei Standorten aus in Berlin, Pankow und Adlershof.

Fachanwaltschaften:

  • Fachanwalt Arbeitsrecht
  • Fachanwalt Verkehrsrecht

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Arbeitsrecht
  • Kündigungsschutzrecht
  • Verkehrsrecht
  • Verkehrsstrafrecht (und Bußgeldrecht)
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Kurzprofil

Die Kanzlei Dr. Breuer besteht schon seit 1998 und ist von Rechtsanwalt Dr. Hartmut Breuer gegründet worden. Die Kanzlei betreut Sie von zwei Standorten aus in Berlin, Pankow und Adlershof.

Spezialisierung und Serviceleistung sind wesentlicher Bestandteil der Arbeit, sowohl bei den Anwälten als auch beim Büropersonal. Aus diesem Grund wird großer Wert auf kontinuierliche Fortbildung gelegt. Damit gewährleistet Ihnen die Kanzlei Dr. Breuer eine qualifizierte und unabhängige Beratung und Dienstleistung.

Beratung im Bereich des Arbeitsrechts

www.ihr-arbeitsrecht.info

Haupttätigkeitsfelder sind in erster Linie das Arbeitsrecht und dessen verwandte Bereiche. Zudem greift die Kanzlei auf Kooperationen mit fachlich spezialisierten und kompetenten Berufsträgern in Netzwerken zurück.

Dr. Breuer hat sich entschlossen, die heutzutage vergleichsweise kleine Kanzleiform beizubehalten, um die Nähe zur Mandantschaft zu sichern und nicht den Eindruck einer "anonymen Rechtsfabrik" hervorzurufen. Dies hat positiven Einfluss auf das Betriebsklima und die kollegiale Arbeitsweise, was letztlich Ihnen zugute kommt.

Mandanten der Kanzlei sind Arbeitnehmer, Angestellte, Geschäftsführer, Privatleute, kleinere und mittelgroße Firmen, Vereine, Verbände, Selbständige und Freiberufler.

Dr. Breuer bietet Ihnen eine Kostenlose Ersteinschätzung im Falle einer Kündigung.

Im Bedarfsfall arbeiten die Anwälte gern mit Ihrem jeweiligen Notar, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Unternehmensberater zusammen. Ist dies nicht möglich oder gewollt, rufen sie bei Bedarf entsprechende Dienstleistungen der mit ihnen kooperierenden Beratungsunternehmen ab.

Beratung im Bereich des Verkehrsrechts

www.verkehrsrecht-online.info

Wir beraten Sie unabhängig und kompetent auch auf den verschiedenen Gebieten desVerkehrsrechts, denn bei einem Verkehrsunfall gilt, Recht haben heißt nicht Recht bekommen und Schweigen ist Gold!

Deshalb erhalten Sie einen Termin innerhalb von 24 Stunden! 

Wichtig ist,

  • Sie können Ihren Rechtsanwalt auswählen!
  • Sie können Ihren Gutachter auswählen!
  • Sie können Ihre Reparaturwerkstatt wählen!
  • Sie können entscheiden, ob und wie Sie den Schaden reparieren lassen!

Wir beraten und unterstützen Sie bei der Unfallregulierung Ihres Verkehrsunfalls:

  • Auswahl eines Gutachters
  • Schadensersatz
  • Reparaturkosten 
  • Nutzungsausfall
  • Restwert
  • Schmerzensgeld
  • Verdienstausfall
  • Ersatz der Heilbehandlungskosten
  • Haushaltsführungsschaden
  • Vollkasko

Wir beraten und unterstützen Sie gegenüber der Polizei in einem Bußgeldverfahren oder Strafverfahren:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Rotlichtverstößen
  • Abstand
  • Trunkenheit im Straßenverkehr
  • Punkte
  • Drogen
  • Fahrverbot
  • Entzug der Fahrerlaubnis / des Führerscheins
  • Unfallflucht - unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Sperrfrist
  • MPU
  • Wiedererteilung der Fahrerlaubnis 

Die Büroräume der Kanzlei befinden sich in Pankow Breite Straße 20 A in 13187 Berlin und in Treptow Köpenick, Dörpfeldstraße 34, 12489 Berlin. Parkplätze finden Sie in unmittelbarer Nähe des Kanzleigebäudes.

Die Öffnungszeiten der Kanzlei sind montags bis donnerstags von 09.00 bis 18.00 Uhr, am Freitag von 09.00 bis 16.00 Uhr. Selbstverständlich sind Vereinbarungen von Terminen auch außerhalb dieser Geschäftszeiten möglich. Wenn Sie möchten innerhalb von 24 Stunden! Darüber hinaus sind bei besonderer Veranlassung auch Termine im Hause der Mandanten möglich.

 

Fachgebiete

Hartmut Breuer legte nach seinem Studium der Rechte an den Universitäten Würzburg und Bayreuth das erste juristische Staatsexamen ab. Seine Referendarzeit absolvierte Herr Dr. Breuer am Landgerichtsbezirk Berlin. Er ist seit 1998 als Rechtsanwalt zugelassen und ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten, sowie Arbeits-, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht auftretungsberechtigt. Rechtsanwalt Dr. Breuer  ist berechtigt, die Bezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht" und "Fachanwalt für Verkehrsrecht" zu führen.

Dr. Breuer ist Mitglied im VdVKA - Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte e.V. http://www.vdvka.de/

An seiner Tätigkeit liebt der Volljurist insbesondere den persönlichen und individuellen Umgang mit seinen Mandanten und das Finden von optimalen Lösungsmöglichkeiten. Ständige Erreichbarkeit ist ihm sehr wichtig. Nach der Überzeugung des Rechtsanwaltes bedarf es einer über die fachkompetente Beratung hinausgehenden Betreuung, bei der sich der Mandant mitgenommen fühlt und sein Anliegen ohne Zeitdruck entsprechend aufgenommen und bearbeitet wird.

 

Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Hartmut Breuer berät und vertritt Sie im Arbeitsrecht,KündigungsschutzrechtBetriebsverfassungsrecht sowie in allen weiteren arbeitsrechtlichen Bereichen. 

Wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen ist das Arbeitsrecht. Seit 2004 ist Dr. Breuer Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die Bezeichnung "Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Zum Erwerb einer Fachanwaltsbezeichnung muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer diese schon führt, muss auf dem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Herr Dr. Breuer berät und vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen Angelegenheiten des Arbeitsrechts. Zu seinen Mandanten zählen Arbeiter, Arbeitnehmer, Angestellte, leitende Angestellte, Geschäftsführer und kleinere bis mittelständische Unternehmen aus Berlin und Brandenburg. Bei Rechtsanwalt Dr. Breuer finden Sie Antworten im Individualarbeitsrecht auf Ihre Fragen zu Abmahnung, Urlaub und Urlaubsabgeltung, betriebs-, verhaltens- und personenbedingten Kündigungen, Gehalt, Vergütung, zu Fällen von Mobbing und Diskriminierung, zu Mutterschutz, Elternzeit, Elterngeld, Schwerbehindertenrecht, zu Kündigungsschutzklage, Änderungskündigung, Aufhebungsvertrag, Änderungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz AGG, Sperrzeiten, Zeugnisformulierungen und Zeugnisberichtigungen oder zum Wettbewerbsverbot und anderen Maßnahmen zum Kundenschutz. Sollte dann doch eine personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigung erforderlich sein, werden Sie oder Ihre Personalabteilung bei der rechtlich korrekten Umsetzung Ihrer personellen Maßnahmen durch den Juristen unterstützt. Abmahnung, Kündigungsvorbereitung - zum Beispiel in Fällen, die dem Schwerbehindertenschutz unterliegen -, Prozessführung sowie Aushandeln und Abwickeln von Aufhebungsverträgen gehören hier zu den Leistungen von Dr. Hartmut Breuer. Natürlich berät er Sie unabhängig und kompetent zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.

Im kollektiven Arbeitsrecht berät Rechtsanwalt Dr. Hartmut Breuer zum Betriebsverfassungsrecht, etwa im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat, der Betriebsratsarbeit, bei der Beteiligung und Mitbestimmung sowie Anhörung des Betriebsrates oder der Betriebsratswahl. Eine wesentliche Bedeutung im kollektiven Arbeitsrecht haben der Tarifvertrag, die Tarifbindung, Tarifanwendung und die Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf Tarifverträge.

Das Arbeitsrecht ist in der Regel aufgrund vieler Nebengesetze, tariflicher Bestimmungen und der sich im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten schnell ändernden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes weder für Arbeitgeber noch für Arbeitnehmer zu überblicken. Prozessrisiken sind nur sehr schwer abschätzbar. Hier helfen Ihnen das fachliche Verständnis, die vernünftige Kompromissbereitschaft sowie das praktische Herangehen - das bedeutet Denken in betrieblichen Abläufen und keine sture juristische Betrachtungsweise - von Rechtsanwalt Dr. Breuer beim Umgang mit dieser schwierigen Materie.

Rechtsanwalt Dr. Breuer ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV), des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes e.V. und entsprechend seiner Tätigkeitsschwerpunkte in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht. Dadurch erhält Herr Dr. Breuer regelmäßig die neuesten Informationen über die aktuelle Rechtsprechung und nimmt ständig an Fortbildungsveranstaltungen teil.

Verkehrsrecht

Seit 2010 ist Dr. Breuer Fachanwalt für Verkehrsrecht. Die Bezeichnung "Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Großen Wert legen wir auf kontinuierliche Fortbildung. Damit gewährleistet Ihnen die Kanzlei Dr. Breuer eine qualifizierte und unabhängige Beratung und Dienstleistung. Rechtsanwalt Dr. Breuer ist Mitglied des Arbeitskreises Verkehrsrecht beim Berliner Anwaltsverein.

 

 

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Veröffentlichte Fachbeiträge
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Dr. Hartmut Breuer

Dörpfeldstraße 34
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Treptow / Köpenick
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