Oliver Limberg, geboren 1967 in Wuppertal, studierte an den Universitäten in Würzburg und Freiburg im Breisgau Jura und absolvierte sein Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichtes Celle. Herr Limberg ist seit 1999 als Rechtsanwalt zugelassen. Er korrespondiert bei Bedarf in Englisch.
Oliver Limberg, geboren 1967 in Wuppertal, studierte an den Universitäten in Würzburg und Freiburg im Breisgau Jura und absolvierte sein Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichtes Celle. Herr Limberg ist seit 1999 als Rechtsanwalt zugelassen. Er korrespondiert bei Bedarf in Englisch.
Rechtsanwalt Oliver Limberg ist Mitglied im Anwaltverein Stade, im Arbeitsgerichtsverband und in der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Rechtsanwalt Oliver Limberg ist seit 2006 berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Arbeitsrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Das Arbeitsrecht ist in der Regel aufgrund vieler Nebengesetze, tariflicher Bestimmungen und der sich im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten schnell ändernden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes weder für Arbeitgeber noch für Arbeitnehmer zu überblicken. Hier helfen Ihnen das fachliche Verständnis des Juristen, seine vernünftige Kompromissbereitschaft sowie seine praktische Betrachtungsweise. Ob Arbeiter, Angestellter oder Geschäftsführer — in Sachen Arbeitsrecht möchte jede Seite zu ihrem Recht kommen, und das möglichst schnell. Weil es in diesem Bereich immer wieder zu Auseinandersetzungen kommt, bildet das Arbeitsrecht seit vielen Jahren einen Schwerpunkt in der Sozietät. Die meisten Probleme treten dabei im Fall einer Kündigung auf. Ob es nun zu einem Prozess kommt oder ob eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann, Oliver Limberg steht Ihnen mit seinem Fachwissen zur Seite. Das Aushandeln einer Abfindung, die Beratung zu Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag oder Arbeitsvertragsrecht und Arbeitsprozessrecht — rasche und fachkundige Hilfe ist garantiert.
Die Tätigkeit in den Bereichen Individualarbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht betrifft Themen wie Arbeitsvertragsrecht, Arbeitsprozessrecht, Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, mittelständische Unternehmen, Kündigungsschutzprozesse von Arbeitnehmern, Arbeitsförderungsrecht, Mutterschutz, Teilzeitarbeitsverhältnis und befristetes Arbeitsverhältnis sowie das Recht der Abmahnungen. Urlaub und Urlaubsabgeltung, Fälle von Mobbing und Diskriminierung, Mutterschutz oder Schwerbehindertenrechte gehören ebenso zu den Themen wie Sozialplan oder Tarifrecht.