Bettina Limberg wurde 1972 in Bonn geboren. Das erste Staatsexamen legte sie nach ihrem Studium der Rechte an den Universitäten in Bonn und Freiburg im Breisgau ab. Die daran anschließende Referendarzeit absolvierte Frau Limberg im Oberlandesgerichtsbezirk Celle. Sie ist seit 1999 zur Anwaltschaft zugelassen. Sie spricht gut Englisch und Französisch. Bettina Limberg ist Mitglied im Anwaltverein Stade.
Bettina Limberg wurde 1972 in Bonn geboren. Das erste Staatsexamen legte sie nach ihrem Studium der Rechte an den Universitäten in Bonn und Freiburg im Breisgau ab. Die daran anschließende Referendarzeit absolvierte Frau Limberg im Oberlandesgerichtsbezirk Celle. Sie ist seit 1999 zur Anwaltschaft zugelassen. Sie spricht gut Englisch und Französisch. Bettina Limberg ist Mitglied im Anwaltverein Stade.
Rechtsanwältin Bettina Limberg ist seit 2006 Fachanwältin für Familienrecht. Die Bezeichnung “Fachanwältin” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Eine Rechtsanwältin kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss sie mindestens drei Jahre als Rechtsanwältin zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten. Für das Fachgebiet Familienrecht sind besondere Kenntnisse im materiellen Familienrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht und Steuerrecht, im internationalen Privatrecht und in der Theorie und Praxis familienrechtlicher Vertragsgestaltung nachzuweisen.
Die meisten Menschen kommen mit den weitverzweigten Regelungen des Familienrechts im Zusammenhang mit einer Ehescheidung in Berührung und bedienen sich hier der Hilfe einer Rechtsanwältin. Bei der Scheidung einer Ehe bestimmt das Familiengericht über die Ausübung der elterlichen Sorge und führt den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich durch. Diese Verfahren werden von Amts wegen eingeleitet, es sei denn, minderjährige Kinder sind nicht vorhanden und der Versorgungsausgleich wurde wirksam ausgeschlossen.
Das Vierte Buch des BGB ist unter der Überschrift “Familienrecht” in die drei Abschnitte “Bürgerliche Ehe”, “Verwandtschaft” und “Vormundschaft” gegliedert. Damit wird der vom Familienrecht geregelte Bereich bezeichnet. Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Hinzuziehung mindestens eines Rechtsanwalts bei der Ehescheidung hat gute Gründe: Die Regelungen und Regelungsvoraussetzungen sind äußerst komplex und in ihren Folgen für den Laien nur schwer abzuschätzen. Die Möglichkeit der einvernehmlichen Scheidung ist bei interessengerechter Beratung die Chance, eine Ehe mit Würde und Anstand zu beenden. Rechtsanwältin Bettina Limberg versucht daher stets, auch mit der Gegenseite zunächst auf eine einvernehmliche Scheidung hinzuwirken. Sollte kein Einvernehmen erzielt werden, setzt sie das Verfahren natürlich auch streitig fort.
Eine andere Möglichkeit, im Falle des Falles ohne Streit auseinanderzugehen, ist ein Ehevertrag. Er regelt schon vor oder zu Beginn der Ehe, wie bei einer Trennung mit dem eingebrachten Vermögen und dem Zugewinn während der Ehe verfahren werden soll. Welche Gestaltungsmöglichkeiten es hierfür gibt, zeigt Ihnen Bettina Limberg in einem persönlichen Beratungsgespräch gern auf.
Rechtsanwältin Bettina Limberg vertritt Sie in allen familienrechtlichen Belangen und setzt den Schwerpunkt auch auf den finanziellen Aspekt einer Trennung. Die Juristin ist Ihre Ansprechpartnerin zu Themen wie Kindschaftsrecht, Ehevertrag (man lässt es zu Streitigkeiten gar nicht erst kommen), Ehescheidung, Unterhaltsrecht, Vermögensauseinandersetzung, nichteheliche Lebensgemeinschaft, Einkommen, Steuerbelastung, Steuerklassen, Zugewinnausgleich et cetera.