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Stefan Kirst

Stefan Kirst

Sprachkenntnisse

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  • Englisch
Übersicht

Stefan Kirst wurde 1960 geboren. Nach dem erfolgreichen Studium an der Verwal-tungsfachhochschule für Finanzen in Rotenburg an der Fulda sowie einer Tätigkeit als Steuerinspektor z.A. studierte er an der Freien Universität Berlin Jura. Die darauffolgende praktische Ausbildung im Rahmen des Rechtsreferendariats absolvierte er am Kammergericht Berlin.

Fachanwaltschaften:
  • Fachanwalt Arbeitsrecht
Stefan Kirst berät zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:
  • Arbeitsrecht
  • Steuerrecht
  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht & Steuerstrafrecht
Fachgebiete

Stefan Kirst wurde 1960 geboren. Nach dem erfolgreichen Studium an der Verwal-tungsfachhochschule für Finanzen in Rotenburg an der Fulda sowie einer Tätigkeit als Steuerinspektor z.A. studierte er an der Freien Universität Berlin Jura. Die darauffolgende praktische Ausbildung im Rahmen des Rechtsreferendariats absolvierte er am Kammergericht Berlin.

Stefan Kirst wurde 1995 zur Anwaltschaft zugelassen. Herr Kirst spricht gut Englisch.Vertrauen Sie bei allen rechtlichen Problemen rund um Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht, Steuerrecht und Steuerstrafrecht auf Rechtsanwalt Stefan Kirst.

RA Kirst ist berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Arbeitsrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten. Rechtsanwalt Stefan Kirst ist Lehrbeauftragter für Arbeitsrecht und Zivilrecht an der Fachhochschule für Wirtschaft in Berlin.

Im Arbeitsrecht werden von Stefan Kirst sowohl das kollektive Arbeitsrecht wie auch das Individualarbeitsrecht bearbeitet. Zum Kollektivarbeitsrecht gehört insbesondere das Tarifvertragsrecht, das Betriebsverfassungsrecht, das Arbeitskampfrecht und das Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer. Hier werden von Rechtsanwalt Stefan Kirst auch Schulungen und Seminare angeboten.

Im Individualarbeitsrecht hilft Ihnen RA Kirst, Probleme schon beim Abschluss des Arbeitsvertrages zu vermeiden. Dazu gehört das Erstellen und Überprüfen von Arbeitsverträgen. Herr Kirst berät zur Haftung des Arbeitnehmers im Arbeitsverhältnis, zum Arbeitsschutz, Bundesurlaubsgeldgesetz, Entgeltfortzahlungsgesetz, Arbeitszeitgesetz, Mutterschutzgesetz und weiteren Schutzgesetzen. Herr Kirst erstellt mit Ihnen Problemlösungen und überprüft die Zulässigkeit von Teilzeitarbeit und befristeten Arbeitsverträgen. Des Weiteren hilft Ihnen Herr Kirst bei Mobbing und beim Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Er berät und vertritt Sie in allen Fällen der Kündigung, Abmahnung sowie bei einem Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag. Schließlich steht Ihnen RA Kirst für alle Fragen und um das Arbeitszeugnis zur Verfügung.

Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.

Als Strafverteidiger vertritt Rechtsanwalt Stefan Kirst die Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle und richtige Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Selbstverständlich gehört hier auch die strafrechtliche Pflichtverteidigung zum Service von RA Kirst.

Ein weiterer Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Herrn Kirst liegt beim Verkehrsrecht. Der Straßenverkehr umfasst viele Probleme. Jeder Bürger begibt sich täglich in den Straßenverkehr, den vielfältige rechtliche Parameter regeln. Dies beginnt schon damit, wer eine Straße wie nutzen darf, geht weiter mit der Frage, was passiert, wenn man sich nicht richtig im Straßenverkehr verhält und welche Sanktionen dann für den Fehlverhaltenen zu erwarten sind. Am meisten Probleme gibt es dann, wenn tatsächlich ein Verkehrsunfall eingetreten ist oder aber im Rahmen des Transportes im Straßenverkehr es dort zu Fehlleistungen der Transportleistung gekommen ist.

Die Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall wirft viele Fragen auf. Wer ist eintrittspflichtig und in welchem Umfang? Beim Umfang des Anspruchs auf Schadensersatz (auch: Schadenersatz) geht es beim Sachschaden um Themen wie Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Totalschaden, Mietwagen, Nutzungsausfallentschädigung, Abschleppkosten et cetera. Für den Personenschaden ist die Höhe von Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und vermehrten Bedürfnissen zu regeln. Anwaltsgebühren, die im Rahmen einer Unfallregulierung anfallen, sind übrigens Teil des Schadensersatzanspruchs des Geschädigten und werden entsprechend dem Umfang der Eintrittspflicht von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen.

Die Sanktionen von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr beinhalten neben der eigentlichen Strafe regelmäßig auch Nebenfolgen wie das Fahrverbot. Die Nebenfolgen sind für viele Betroffene häufig unangenehmer als die Hauptsanktion. Sofern keine Vorsatztat nachgewiesen wird, trägt der Verkehrsrechtsschutz die Verteidigerkosten in diesen Fällen. Rechtsanwalt Kirst vertritt seine Mandanten im Verkehrszivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht.

Der weitere Tätigkeitsschwerpunkt Steuerstrafrecht gewinnt in der Bundesrepublik Deutschland immer mehr an Bedeutung. Eine wehrhafte und sachgerechte Vertei-digung gegen Tatvorwürfe des Steuerstrafrechts und des Steuerordnungswidrigkei-tenrechts ist allein mit Kenntnissen des allgemeinen Strafrechts ebenso wenig ge-währleistet wie umgekehrt nur mit steuerlichen Kenntnissen. Das Steuerstrafrecht umfasst ein Grenzgebiet, auf dem sich das Strafrecht und das Steuerrecht überschneiden. Die gegen einen Steuerpflichtigen aufgrund Betriebsprüfungsprüfung oder Steuerfahndungsprüfung festgesetzten Steuern sind meist höchst umstritten und oft zugleich Gegenstand der strafrechtlichen Vorwürfe.

Beim Streit mit dem Finanzamt werden schon im Einspruchsverfahren viele Chancen verschenkt. Der Sachverhalt wird häufig nicht gründlich genug geklärt und zu viel Zeit auf das Heraussuchen vermeintlich einschlägiger Rechtsprechung verwendet. Eine professionelle Vertretung ist hier unbedingt geboten. Das Ziel ist oft die Vermeidung der Hauptverhandlung, soweit schon ein Ermittlungsverfahren läuft, ansonsten die Vermeidung des Straf- und Ermittlungsverfahrens überhaupt. Die strafbefreiende Selbstanzeige gilt als Königsweg zur Behebung von Problemen mit dem Steuerstrafrecht im Frühstadium. Notwendig ist eine ganzheitliche Vorgehensweise durch einen spezialisierten rechtlichen Vertreter, der beide Verfahren beherrscht und über besondere Erfahrung im Umgang mit Finanzbehörden und Strafverfolgungsbehörden verfügt. Über diese Kompetenzen verfügt Rechtsanwalt Stefan Kirst nicht zuletzt aufgrund seines Studiums an der Verwaltungsfachhochschule und seiner Tätigkeit als Finanzbeamter und bietet sie seinen Mandanten an.

Nichts zwischen Bürger und Staat erfüllt die Deutschen wohl mit mehr Unbehagen als die Vorstellung, sich mit dem Steuerrecht auseinandersetzen zu müssen. Dabei ist es unerheblich, ob es nur um eine jährliche Steuererklärung für nichtselbständig Beschäftigte geht oder ob Einkünfte aus Unternehmen steuerlich betrachtet werden sollen. Und wer schon einmal seine Steuererklärung selber gemacht hat, weiß, dass am Ende immer das Gefühl übrigbleibt, ob nicht doch etwas Entscheidendes für eine höhere Rückzahlung vergessen wurde. Dies führt dazu, dass die Gerichte, die mit den Streitfragen des Steuerrechts beschäftigt sind, eine Unzahl von Urteilen produziert haben, die man beachten muss, um eine wirklich perfekte Steuererklärung zu erstellen. Und als ob die Deutschen mit ihrem nationalen Steuerrecht noch nicht genug gestraft wären, finden zunehmend Vorschriften der Europäischen Union Anwendung und nehmen Einfluss auf die Auslegung der deutschen Steuerrechtsvorschriften. Vertrauen Sie daher auf die Hilfe von Rechtsanwalt Stefan Kirst.

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